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[1] https://www.facebook.com/Herbert.Mertin.JM
[2] https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/zahl-der-corona-infizierten-in-rheinland-pfalz-100.html
[3] https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/justizminister-fordert-lockerungen-100.html
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[9] https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/IfSG/ifsg_node.html
[10] https://www.facebook.com/Herbert.Mertin.JM/
[11] https://www.facebook.com/Herbert.Mertin.JM/posts/1769673849849624
[12] https://www.liberale.de/www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/zahl-der-corona-infizierten-in-rheinland-pfalz-100.html
[13] https://www.fdpbt.de/stufenplan
[14] https://www.facebook.com/Justiz.RLP/
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[16] https://www.fdp.de/_mit-oeffnungsstrategien-raus-aus-dem-lockdown
[17] https://www.fdpbt.de/theurer-wirtschaft-braucht-klare-oeffnungsperspektive
[18] https://www.fdpbt.de/buschmann-statement-menschen-verlangen-einen-plan-und-perspektive
[19] https://www.fdp.de/_gesamte-wirtschaft-braucht-oeffnungsperspektive
[20] https://www.fdp.de/_wir-brauchen-einen-stufenplan-aus-dem-corona-lockdown
[21] https://www.youtube.com/watch?v=VQOUqMVArwc
[22] https://www.fdp.de/wir-brauchen-eine-langfriststrategie
Gesetze gelten auch für den Staat
Der FDP-Justizminister in Rheinland-Pfalz, Herbert Mertin [1], hat verfassungsrechtliche Bedenken bei den geltenden Corona-Beschränkungen geäußert. Denn nachdem in Rheinland-Pfalz die landesweite Inzidenz der nachgewiesenen Corona-Neuinfektionen seit mehreren Tagen in Folge unter dem Wert von 50 [2] liegt, müssten einige Einschränkungen zurückgenommen werden, sagte er dem SWR [3]. Denn bei einer Inzidenz zwischen 35 und 50 erlaube das Gesetz nur noch "breit angelegte" Schutzmaßnahmen, unterhalb der Inzidenz von 35 sogar nur noch "unterstützende Schutzmaßnahmen." Daher fordert Mertin [3]: "Lockerungen sind bei Unterschreiten einer Inzidenz von 50 verfassungsrechtlich zwingend geboten." Alles andere sei mit dem aktuellen Infektionsschutzgesetz nicht vereinbar. Die Bürgerinnen und Bürgern hätten ein Recht darauf, dass die Regierung sich daran halte.
Das im vergangenen Jahr angepasste Infektionsschutzgesetz des Bundes [9] sehe ausdrücklich eine Inzidenz von über 50 vor, damit "umfassende Schutzmaßnahmen" zur Eindämmung der Pandemie ergriffen werden dürfen. Bei einer Inzidenz zwischen 35 und 50 erlaube das Gesetz dagegen nur noch "breit angelegte" Schutzmaßnahmen, unterhalb der Inzidenz von 35 sogar nur noch "unterstützende Schutzmaßnahmen", erklärte der Herbert Mertin am Dienstag. Zwischen den verschiedenen Inzidenzen besteht damit ein klar definiertes Stufenverhältnis.
In Rheinland-Pfalz liegt der Inzidenzwert seit Dienstag bei 45,3 [12]. Daher mahnt der Justizminister, es sei "verfassungsrechtlich zwingend, dass bereits bei einem stabilen Unterschreiten der Schwelle von 50 substantielle Öffnungsschritte [13] eingeleitet werden müssen." Dieser Schwellenwert stehe auch nicht im Belieben der Bundesregierung und der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten, kritisiert der FDP-Politiker und fordert [2]: "Wenn aufgrund der Mutationen des Virus und einer damit verbundenen erhöhten Gefährlichkeit die Inzidenzwerte angepasst werden müssen, dann muss hierzu das Infektionsschutzgesetz des Bundes erneut geändert werden."
Der Bundestag habe im vergangenen Jahr mehrfach demonstriert, dass das notfalls auch in wenigen Tagen möglich sei. "Die Politik erwartet von den Bürgerinnen und Bürgern, dass diese die gesetzlichen Bestimmungen einhalten – und setzt dies auch notfalls mit hohen Bußgeldern durch. Dann dürfen die Bürgerinnen und Bürger umgekehrt aber auch erwarten, dass die gesetzlichen Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes von der Politik eingehalten werden", moniert Mertin [2]. Denn die Bürgerinnen und Bürgern hätten ein Recht darauf, dass die Regierung sich daran halte.
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