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17.12.2020 - 10:00BND-Gesetz ist verpasste Chance zur Neuordnung der Nachrichtendienstkontrolle
Die Bundesregierung hat den Weg frei gemacht für die Neuregelung der Befugnisse des Bundesnachrichtendienstes. Noch im Mai hatte das Verfassungsgericht die bisherigen Regelungen zur Überwachung der Kommunikation von Ausländern im Ausland gekippt, weil sie gegen das Telekommunikationsgeheimnis und die Pressefreiheit verstießen. Der am Mittwoch gebilligte Gesetzentwurf des Kanzleramts soll nun die Vorgaben des Verfassungsgerichtsurteils umsetzen. So sollen die neuen Regeln klarstellen, wen der Bundesnachrichtendienst hacken und überwachen darf und wen nicht. Die Freien Demokraten sehen das kritisch. "Mit dem neuen BND-Gesetz verpasst die Bundesregierung die Chance, die Kontrolle der Nachrichtendienste neu zu ordnen", erklärt FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae. Augenscheinlich wolle sie nur die Grenzen der Vorgaben aus Karlsruhe austesten. Denn sogar das von der Bundeskanzlerin kritisierte "Abhören unter Freunden" soll möglich sein, obwohl es dem Geist der europäischen Zusammenarbeit widerspreche.
Bereits im Mai sprach sich die FDP für die Installation eines eigenen Beauftragten des Deutschen Bundestags zur stärkeren Kontrolle der Nachrichtendienste aus. Zudem forderten die Freien Demokraten, das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) zu stärken; die G-10-Kommission solle für die Fernmeldeüberwachung insgesamt zuständig sein. Denn das Bundesverfassungsgericht habe klargestellt, "dass wir eine effektivere parlamentarische Kontrolle unserer Nachrichtendienste brauchen." Doch mit dem neuen BND-Gesetz verpasse die Bundesregierung die Chance, die Kontrolle der Nachrichtendienste neu zu ordnen.
Im Gesetzentwurf bestehe vor allem eine echte Lücke in der Aufsicht über Datenbanken, die der BND mit anderen inländischen oder ausländischen Diensten betreibt. "Eine lückenlose und effektive parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste ist aber unerlässlich für die Legitimation der Nachrichtendienste", erklärt Thomae. Zu Recht habe das Bundesverfassungsgericht genau dies eingefordert. "Wir brauchen daher endlich eine einheitliche Kontrollstruktur mit einem parlamentarisch gewählten Nachrichtendienstbeauftragten, einem Nachrichtendienstgericht und einem gestärkten Parlamentarischen Kontrollgremium sowie eine umfassende Novelle des G-10-Gesetzes", fordert der FDP-Politiker .
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BND-Gesetz ist verpasste Chance zur Neuordnung der Nachrichtendienstkontrolle
Die Bundesregierung hat den Weg frei gemacht für die Neuregelung der Befugnisse des Bundesnachrichtendienstes. Noch im Mai hatte das Verfassungsgericht die bisherigen Regelungen zur Überwachung der Kommunikation von Ausländern im Ausland gekippt, weil sie gegen das Telekommunikationsgeheimnis und die Pressefreiheit verstießen. Der am Mittwoch gebilligte Gesetzentwurf des Kanzleramts soll nun die Vorgaben des Verfassungsgerichtsurteils umsetzen. So sollen die neuen Regeln klarstellen, wen der Bundesnachrichtendienst hacken und überwachen darf und wen nicht. Die Freien Demokraten sehen das kritisch. "Mit dem neuen BND-Gesetz verpasst die Bundesregierung die Chance, die Kontrolle der Nachrichtendienste neu zu ordnen", erklärt FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae. Augenscheinlich wolle sie nur die Grenzen der Vorgaben aus Karlsruhe austesten. Denn sogar das von der Bundeskanzlerin kritisierte "Abhören unter Freunden" soll möglich sein, obwohl es dem Geist der europäischen Zusammenarbeit widerspreche.
Bereits im Mai sprach sich die FDP für die Installation eines eigenen Beauftragten des Deutschen Bundestags zur stärkeren Kontrolle der Nachrichtendienste aus. Zudem forderten die Freien Demokraten, das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) zu stärken; die G-10-Kommission solle für die Fernmeldeüberwachung insgesamt zuständig sein. Denn das Bundesverfassungsgericht habe klargestellt, "dass wir eine effektivere parlamentarische Kontrolle unserer Nachrichtendienste brauchen." Doch mit dem neuen BND-Gesetz verpasse die Bundesregierung die Chance, die Kontrolle der Nachrichtendienste neu zu ordnen.
Im Gesetzentwurf bestehe vor allem eine echte Lücke in der Aufsicht über Datenbanken, die der BND mit anderen inländischen oder ausländischen Diensten betreibt. "Eine lückenlose und effektive parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste ist aber unerlässlich für die Legitimation der Nachrichtendienste", erklärt Thomae. [5] Zu Recht habe das Bundesverfassungsgericht genau dies eingefordert. "Wir brauchen daher endlich eine einheitliche Kontrollstruktur mit einem parlamentarisch gewählten Nachrichtendienstbeauftragten, einem Nachrichtendienstgericht und einem gestärkten Parlamentarischen Kontrollgremium sowie eine umfassende Novelle des G-10-Gesetzes", fordert der FDP-Politiker [5].
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