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19.09.2020 - 11:45NRW verlängert Corona-Überbrückungshilfe für Soloselbstständige
Um gefährdeten Unternehmen im Zeitraum von Juni bis August 2020 zu helfen, wurde eine Überbrückungshilfe eingeführt, die nun bis zum Jahresende 2020 verlängert wurde. Somit können branchenunabhängig Unternehmen, Soloselbstständige und Angehörige der Freien Berufe zu erleichterten Bedingungen mit existenzsichernden Zuschüssen zu ihren betrieblichen Fixkosten rechnen. Parallel verlängert die Landesregierung die "NRW Überbrückungshilfe Plus", mit der ein Teil der Kosten des privaten Lebensunterhalts aus Landesmitteln gedeckt werden können. NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart ist erleichtert, "dass die von Nordrhein-Westfalen und anderen Ländern gestartete Initiative erfolgreich war und der Bund die dringend notwendige Fortführung des Überbrückungshilfe-Programms bekanntgegeben hat."
Die 2. Phase der Überbrückungshilfe umfasst nun die Fördermonate September bis Dezember 2020. Anträge für die 2. Phase können voraussichtlich ab Oktober gestellt werden. Auch dem FDP-Anliegen, die Zugangsvoraussetzungen abzusenken und die maximalen Förderbeträge zu erhöhen, ist der Bund gefolgt. "Hierdurch können Bund und Land gemeinsam auch in den kommenden Monaten effektive Unterstützung leisten und die nordrhein-westfälische Wirtschaft vor erheblichem Schaden bewahren", erklärt Pinkwart. Nach den erweiterten Zugangsbedingungen können nun auch Unternehmen einen Antrag stellen, die einen weniger massiven Einbruch erlitten haben.
Ganz persönliche Planungssicherheit brauchen laut Pinkwart auch die Unternehmerinnen und Unternehmer, weshalb Freiberufler, Soloselbstständige, im Unternehmen tätige Inhabern von Einzelunternehmen sowie Personengesellschaften mit bis zu 50 Mitarbeitern bis Jahresende weiterhin den fiktiven Unternehmerlohn in Höhe von monatlich 1.000 Euro erhalten werden. "Dies ist ein wertvoller Beitrag, um auch die private wirtschaftliche Existenz der kleinsten Unternehmer unseres Landes zu sichern", so der Wirtschaftsminister.
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NRW verlängert Corona-Überbrückungshilfe für Soloselbstständige
Um gefährdeten Unternehmen im Zeitraum von Juni bis August 2020 zu helfen, wurde eine Überbrückungshilfe eingeführt, die nun bis zum Jahresende 2020 verlängert wurde. Somit können branchenunabhängig Unternehmen, Soloselbstständige und Angehörige der Freien Berufe zu erleichterten Bedingungen mit existenzsichernden Zuschüssen zu ihren betrieblichen Fixkosten rechnen. Parallel verlängert die Landesregierung die "NRW Überbrückungshilfe Plus", [1]mit der ein Teil der Kosten des privaten Lebensunterhalts aus Landesmitteln gedeckt werden können. NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart ist erleichtert, "dass die von Nordrhein-Westfalen und anderen Ländern gestartete Initiative erfolgreich war und der Bund die dringend notwendige Fortführung des Überbrückungshilfe-Programms bekanntgegeben hat."
Die 2. Phase der Überbrückungshilfe umfasst nun die Fördermonate September bis Dezember 2020. Anträge für die 2. Phase können voraussichtlich ab Oktober gestellt werden. Auch dem FDP-Anliegen, die Zugangsvoraussetzungen abzusenken und die maximalen Förderbeträge zu erhöhen, ist der Bund gefolgt. "Hierdurch können Bund und Land gemeinsam auch in den kommenden Monaten effektive Unterstützung leisten und die nordrhein-westfälische Wirtschaft vor erheblichem Schaden bewahren", erklärt Pinkwart. Nach den erweiterten Zugangsbedingungen können nun auch Unternehmen einen Antrag stellen, die einen weniger massiven Einbruch erlitten haben.
Ganz persönliche Planungssicherheit brauchen laut Pinkwart auch die Unternehmerinnen und Unternehmer, weshalb Freiberufler, Soloselbstständige, im Unternehmen tätige Inhabern von Einzelunternehmen sowie Personengesellschaften mit bis zu 50 Mitarbeitern bis Jahresende weiterhin den fiktiven Unternehmerlohn in Höhe von monatlich 1.000 Euro erhalten werden. "Dies ist ein wertvoller Beitrag, um auch die private wirtschaftliche Existenz der kleinsten Unternehmer unseres Landes zu sichern", so der Wirtschaftsminister.
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