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23.03.2020 - 11:45Freiheits-Einschränkungen immer wieder überprüfen
Bund und Länder haben neue Maßnahmen beschlossen , die helfen sollen, die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Die Regeln gelten zunächst für zwei Wochen. Die Freien Demokraten halten es in einem Krisenmodus wie jetzt für angezeigt, die Freiheit des Einzelnen einzuschränken. "Wir werden darauf achten, dass Freiheitseinschränkungen nicht länger als nötig Bestand haben", kündigt FDP-Chef Christian Lindner bei BILD Live gleichwohl an. Das nun beschlossene sogenannte Kontaktverbot sei "notwendig zum Schutz von Leib und Leben", sagt auch FDP-Generalsekretärin Linda Teuteberg . Allerdings dürften keine Maßnahmen getroffen werden, die über den Krisenmodus hinausweisen, mahnt sie im ZDF -"Morgenmagazin" , die Einschränkungen für die Freiheit der Menschen in der Corona-Krise regelmäßig zu überprüfen.
Freiheitsrechte dürften nur verhältnismäßig eingeschränkt werden. "Insofern muss jetzt ausgewertet werden, im Dialog mit der Wissenschaft, welche Maßnahmen bringen den gewünschten Effekt, und sind wie lange notwendig." Auch im Bundestag wolle die FDP "sehr genau darauf schauen", dass Freiheitseinschränkungen nur befristet vorgenommen würden und dann wieder auf den Prüfstand kämen. Das müsse am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gemessen werden: "So viel, wie notwendig, aber so wenig wie möglich die Freiheit einzuschränken." Die FDP habe schon ihre Bedenken geltend gemacht gegen eine Handyortung im Zuge des Infektionsschutzgesetzes . "Das steht so nicht mehr im Gesetzentwurf wie das mal vorgesehen war. Und so werden wir alles sehr verantwortlich prüfen."
Trotz der Krise gilt die Verfassung
"Ich warne davor, diese Maßnahmen zu überdramatisieren", sagt Christian Lindner . "Sie sind gegenwärtig notwendig, weil es einige wenige völlig unvernünftige Menschen gegeben hat, die sich in Parks versammelt haben oder gar Corona-Partys gemacht haben. Das muss der Staat unterbinden." Ein Kontaktverbot sei angesichts der anhaltend schnellen Ausbreitung des Coronavirus in Deutschland "hart, aber vertretbar". Er fordert aber zugleich, dass die Parlamente bei Entscheidungen über "weitgehende Maßnahmen" beteiligt werden. Demokratische Regeln dürften nicht außer Kraft gesetzt werden. "Bund und Länder müssen sicherstellen, dass solche Maßnahmen verhältnismäßig und auch befristet sind", sagte Lindner. "Eingriffe in die Freiheit der Menschen müssen gut begründet und dürfen nur vorübergehend sein", sagte der FDP-Vorsitzende.
Die Ministerpräsidenten sollten sich jetzt nicht über die Maßnahmen in die Haare bekommen, sondern sich weiter voll und ganz der Eindämmung der Corona-Epidemie widmen. "Uns ist die Beteiligung der Parlamente wichtig, damit die Regierung kontrolliert wird. Das bezieht auch das Recht des Parlaments ein, im Zweifel gegen die Regierung Freiheitseinschränkungen wieder aufheben zu können", so Lindner. "Wir werden das öffentlich einfordern".
Im Kampf gegen Corona dürfen die Bürgerrechte nicht geopfert werden
Er fordert in dem Zusammenhang auch Nachbesserungen bei der von der Bundesregierung geplanten Reform des Infektionsschutzgesetzes . Der Bund wolle sich im geänderten Infektionsschutzgesetz "erhebliche Kompetenzen“ für den Fall einer epidemischen Notlage sichern, twitterte Lindner am Montag. "Dabei sind Beteiligungs- und Kontrollrechte des Parlaments nicht hinreichend gewürdigt." Der Entwurf müsse nachgebessert werden, wenn er eine breite Mehrheit finden soll, so Lindner weiter. Die Regierung sollte seiner Meinung nach eine Notlage nur gemeinsam mit dem Parlament ausrufen können. Umgekehrt sei es nötig, dass das Parlament als erste Gewalt auch auf eigene Initiative diese Notlage beenden könne. "Freiheiten können nicht ohne den Bundestag als Volksvertretung eingeschränkt werden", fügte der FDP-Chef hinzu.
Gerade in Krisenzeiten muss der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben, sagt auch FDP-Innenpolitiker Stephan Thomae. "Als Anwalt der Bürgerrechte wird die FDP-Fraktion jede Maßnahme der Bundesregierung konstruktiv, aber kritisch bewerten: Die Mittel zur Eindämmung des Coronavirus müssen geeignet, angemessen, verhältnismäßig und zeitlich befristet sein." Der Rechtsstaat müsse immer zum mildesten der wirksamen Mittel greifen. Die Corona-Krise dürfe nicht der "Deckmantel für dauerhafte und langfristige Überwachungsfantasien werden." Entscheidend sei, dass der Bundestag bei sämtlichen Maßnahmen einbezogen wird und diese mit einem Verfallsdatum versehen werden.
Freiheits-Einschränkungen immer wieder überprüfen
Bund und Länder haben neue Maßnahmen beschlossen [1], die helfen sollen, die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Die Regeln gelten zunächst für zwei Wochen. Die Freien Demokraten halten es in einem Krisenmodus wie jetzt für angezeigt, die Freiheit des Einzelnen einzuschränken. "Wir werden darauf achten, dass Freiheitseinschränkungen nicht länger als nötig Bestand haben", kündigt FDP-Chef Christian Lindner [2] bei BILD Live [3] gleichwohl an. Das nun beschlossene sogenannte Kontaktverbot [4]sei "notwendig zum Schutz von Leib und Leben", sagt auch FDP-Generalsekretärin Linda Teuteberg [5]. Allerdings dürften keine Maßnahmen getroffen werden, die über den Krisenmodus hinausweisen, mahnt sie im ZDF -"Morgenmagazin" [6], die Einschränkungen für die Freiheit der Menschen in der Corona-Krise regelmäßig zu überprüfen.
Freiheitsrechte dürften nur verhältnismäßig eingeschränkt werden. "Insofern muss jetzt ausgewertet werden, im Dialog mit der Wissenschaft, welche Maßnahmen bringen den gewünschten Effekt, und sind wie lange notwendig." Auch im Bundestag wolle die FDP "sehr genau darauf schauen", dass Freiheitseinschränkungen nur befristet vorgenommen würden und dann wieder auf den Prüfstand kämen. Das müsse am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gemessen werden: "So viel, wie notwendig, aber so wenig wie möglich die Freiheit einzuschränken." Die FDP habe schon ihre Bedenken geltend gemacht gegen eine Handyortung im Zuge des Infektionsschutzgesetzes [7]. "Das steht so nicht mehr im Gesetzentwurf wie das mal vorgesehen war. Und so werden wir alles sehr verantwortlich prüfen."
Trotz der Krise gilt die Verfassung
"Ich warne davor, diese Maßnahmen zu überdramatisieren", sagt Christian Lindner [2]. "Sie sind gegenwärtig notwendig, weil es einige wenige völlig unvernünftige Menschen gegeben hat, die sich in Parks versammelt haben oder gar Corona-Partys gemacht haben. Das muss der Staat unterbinden." Ein Kontaktverbot [10] sei angesichts der anhaltend schnellen Ausbreitung des Coronavirus in Deutschland "hart, aber vertretbar". Er fordert aber zugleich, dass die Parlamente bei Entscheidungen über "weitgehende Maßnahmen" beteiligt werden. Demokratische Regeln dürften nicht außer Kraft gesetzt werden. "Bund und Länder müssen sicherstellen, dass solche Maßnahmen verhältnismäßig und auch befristet sind", sagte Lindner. "Eingriffe in die Freiheit der Menschen müssen gut begründet und dürfen nur vorübergehend sein", sagte der FDP-Vorsitzende.
Die Ministerpräsidenten sollten sich jetzt nicht über die Maßnahmen in die Haare bekommen, sondern sich weiter voll und ganz der Eindämmung der Corona-Epidemie widmen. "Uns ist die Beteiligung der Parlamente wichtig, damit die Regierung kontrolliert wird. Das bezieht auch das Recht des Parlaments ein, im Zweifel gegen die Regierung Freiheitseinschränkungen wieder aufheben zu können", so Lindner. "Wir werden das öffentlich einfordern".
Im Kampf gegen Corona dürfen die Bürgerrechte nicht geopfert werden
Er fordert in dem Zusammenhang auch Nachbesserungen bei der von der Bundesregierung geplanten Reform des Infektionsschutzgesetzes [12]. Der Bund wolle sich im geänderten Infektionsschutzgesetz "erhebliche Kompetenzen“ für den Fall einer epidemischen Notlage sichern, twitterte Lindner am Montag. "Dabei sind Beteiligungs- und Kontrollrechte des Parlaments nicht hinreichend gewürdigt." Der Entwurf müsse nachgebessert werden, wenn er eine breite Mehrheit finden soll, so Lindner weiter. Die Regierung sollte seiner Meinung nach eine Notlage nur gemeinsam mit dem Parlament ausrufen können. Umgekehrt sei es nötig, dass das Parlament als erste Gewalt auch auf eigene Initiative diese Notlage beenden könne. "Freiheiten können nicht ohne den Bundestag als Volksvertretung eingeschränkt werden", fügte der FDP-Chef hinzu.
Gerade in Krisenzeiten muss der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben, sagt auch FDP-Innenpolitiker Stephan Thomae. "Als Anwalt der Bürgerrechte wird die FDP-Fraktion jede Maßnahme der Bundesregierung konstruktiv, aber kritisch bewerten: Die Mittel zur Eindämmung des Coronavirus müssen geeignet, angemessen, verhältnismäßig und zeitlich befristet sein." Der Rechtsstaat müsse immer zum mildesten der wirksamen Mittel greifen. Die Corona-Krise dürfe nicht der "Deckmantel für dauerhafte und langfristige Überwachungsfantasien werden." Entscheidend sei, dass der Bundestag bei sämtlichen Maßnahmen einbezogen wird und diese mit einem Verfallsdatum versehen werden.