Fraktionen|
26.02.2020 - 10:45Pflegekinder von Zuzahlungen zu Betreuungskosten befreien
Die FDP Niedersachsen setzt sich für Chancengerechtigkeit ein und hat eine Initiative , die zum Ziel hat, Pflegekinder zukünftig von Zuzahlungen zu ihren Betreuungskosten zu befreien, in den Landtag eingebracht. Denn aktuell müssen Pflegekinder bei der Aufnahme eines Nebenjobs, oder einer Ausbildung, bis zu 75 Prozent des Nettoeinkommens an das zuständige Jugendamt abführen. Mit breiter Mehrheit wurde diese Initiative der Fraktion erfolgreich im Niedersächsischen Landtag verabschiedet.
Laut Statistischem Bundesamt leben in Deutschland 74.969 Kinder und Jugendliche in Pflegefamilien sowie 96.506 in Heimen. Sobald sie Geld verdienen, müssen sie Kostenbeiträge leisten. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie in Ausbildung, fest angestellt sind, nebenbei Zeitungen austragen oder während der Ferien Regale im Supermarkt einräumen. Aktuell müssen Pflegekinder bei Arbeitsaufnahme jeglicher Art bis zu 75 Prozent des Nettoeinkommens an das zuständige Jugendamt abführen. "Bisher wird Leistung von der Jugendhilfe bestraft. Das ist nicht nur ein fatales Signal, das ist auch hochgradig ungerecht. Denn kein Kind kann etwas für seine Situation oder Herkunftsfamilie", so die sozialpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Sylvia Bruns.
Für Heim- und Pflegekinder sind die Städte und Landkreise zuständig. Ein Blick in ihre Haushalte zeigt: Die Einnahmen, aus den von jungen Menschen einbehaltenen Gehältern, sind keine relevante Größe. Jugendschutzverbände sprechen davon, dass sie nicht mal die Kosten decken, die den Verwaltungen durch das Eintreiben entstehen.
Die Initiative der FDP-Fraktion "Für eine Jugendhilfe, die Leistung nicht bestraft" hat der Niedersächsische Landtag nun mit großer Mehrheit verabschiedet. Somit sollen Kinder und Jugendliche, die im Heim, in Einrichtungen oder bei einer Pflegefamilie aufwachsen zukünftig von der Zuzahlung befreit werden. Die Landesregierung sei jetzt dazu aufgefordert, die Abschaffung der Zuzahlungen über eine Bundesratsinitiative auf den Weg zu bringen.
Pflegekinder von Zuzahlungen zu Betreuungskosten befreien
Die FDP Niedersachsen setzt sich für Chancengerechtigkeit ein und hat eine Initiative [1], die zum Ziel hat, Pflegekinder zukünftig von Zuzahlungen zu ihren Betreuungskosten zu befreien, in den Landtag eingebracht. Denn aktuell müssen Pflegekinder bei der Aufnahme eines Nebenjobs, oder einer Ausbildung, bis zu 75 Prozent des Nettoeinkommens [2] an das zuständige Jugendamt abführen. Mit breiter Mehrheit wurde diese Initiative der Fraktion erfolgreich im Niedersächsischen Landtag verabschiedet. [3]
Laut Statistischem Bundesamt leben in Deutschland 74.969 Kinder und Jugendliche in Pflegefamilien sowie 96.506 in Heimen. [4] Sobald sie Geld verdienen, müssen sie Kostenbeiträge leisten. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie in Ausbildung, fest angestellt sind, nebenbei Zeitungen austragen oder während der Ferien Regale im Supermarkt einräumen. Aktuell müssen Pflegekinder bei Arbeitsaufnahme jeglicher Art bis zu 75 Prozent des Nettoeinkommens an das zuständige Jugendamt abführen. "Bisher wird Leistung von der Jugendhilfe bestraft. Das ist nicht nur ein fatales Signal, das ist auch hochgradig ungerecht. Denn kein Kind kann etwas für seine Situation oder Herkunftsfamilie", so die sozialpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Sylvia Bruns. [5]
Für Heim- und Pflegekinder sind die Städte und Landkreise zuständig. Ein Blick in ihre Haushalte zeigt: Die Einnahmen, aus den von jungen Menschen einbehaltenen Gehältern, sind keine relevante Größe. Jugendschutzverbände sprechen davon, dass sie nicht mal die Kosten decken, die den Verwaltungen durch das Eintreiben entstehen.
Die Initiative der FDP-Fraktion "Für eine Jugendhilfe, die Leistung nicht bestraft" [1]hat der Niedersächsische Landtag nun mit großer Mehrheit verabschiedet. Somit sollen Kinder und Jugendliche, die im Heim, in Einrichtungen oder bei einer Pflegefamilie aufwachsen zukünftig von der Zuzahlung befreit werden. Die Landesregierung sei jetzt dazu aufgefordert, die Abschaffung der Zuzahlungen über eine Bundesratsinitiative [6] auf den Weg zu bringen.