FDP-Fraktion|
02.09.2005 - 02:00HAPPACH-KASAN: Kennzeichnungsvorschriften müssen eingehalten werden
BERLIN. Zur Meldung über nicht gekennzeichnete Babynahrung mit erhöhtem Gehalt an gentechnisch verändertem Soja erklärt die Gentechnikexpertin der FDP-Bundestagsfraktion, Christel HAPPACH-KASAN:
Ministerin Renate Künast hat zutreffend erklärt, Gefahren für die Gesundheit der Kinder bestehen nicht. Diese Klarstellung ist beruhigend, denn die Sicherheit der Lebensmittel ist das oberste Ziel. Der Verstoß gegen die Kennzeichnungsvorschriften ist gleichwohl keine Bagatelle. Die Information der Verbraucherinnen und Verbraucher ist ein wichtiges Gebot der Transparenz. Verbraucherinnen und Verbraucher haben Anspruch darauf zu wissen, was sie essen. Die Unternehmen der Ernährungswirtschaft sind in der Pflicht, ihre Produkte zu kennzeichnen, wenn der Gehalt eines gentechnisch veränderten Produkts den von der EU festgelegten Grenzwert von 0,9 Prozent übersteigt. Es ist ein Zeichen von nachlässigem Umgang mit rechtlichen Vorschriften, wenn entgegen den Bestimmungen der EU-Verordnung Nahrungsmittel, mit einem über dem Grenzwert von 0,9 Prozent liegenden Gehalt an gentechnisch verändertem Soja, nicht gekennzeichnet sind. Jetzt muss geklärt werden, wie es dazu kommen konnte, an welcher Stelle der Produktionskette die Vermischung mit gentechnisch verändertem Soja erfolgt ist und seit wann dies den Behörden bekannt ist.
Susanne Bühler
Telefon: (030) 227-52378
pressestelle@fdp-bundestag.de
924-happach-kasan-babynahrung_2.pdf
HAPPACH-KASAN: Kennzeichnungsvorschriften müssen eingehalten werden
BERLIN. Zur Meldung über nicht gekennzeichnete Babynahrung mit erhöhtem Gehalt an gentechnisch verändertem Soja erklärt die Gentechnikexpertin der FDP-Bundestagsfraktion, Christel HAPPACH-KASAN:
Ministerin Renate Künast hat zutreffend erklärt, Gefahren für die Gesundheit der Kinder bestehen nicht. Diese Klarstellung ist beruhigend, denn die Sicherheit der Lebensmittel ist das oberste Ziel. Der Verstoß gegen die Kennzeichnungsvorschriften ist gleichwohl keine Bagatelle. Die Information der Verbraucherinnen und Verbraucher ist ein wichtiges Gebot der Transparenz. Verbraucherinnen und Verbraucher haben Anspruch darauf zu wissen, was sie essen. Die Unternehmen der Ernährungswirtschaft sind in der Pflicht, ihre Produkte zu kennzeichnen, wenn der Gehalt eines gentechnisch veränderten Produkts den von der EU festgelegten Grenzwert von 0,9 Prozent übersteigt. Es ist ein Zeichen von nachlässigem Umgang mit rechtlichen Vorschriften, wenn entgegen den Bestimmungen der EU-Verordnung Nahrungsmittel, mit einem über dem Grenzwert von 0,9 Prozent liegenden Gehalt an gentechnisch verändertem Soja, nicht gekennzeichnet sind. Jetzt muss geklärt werden, wie es dazu kommen konnte, an welcher Stelle der Produktionskette die Vermischung mit gentechnisch verändertem Soja erfolgt ist und seit wann dies den Behörden bekannt ist.
Susanne Bühler
Telefon: (030) 227-52378
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