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11.06.2019 - 11:15Lauschangriff auf Wohnzimmer verhindern
Wer mit dem Internet verbundene Sprachassistenten verwendet, hinterlässt genauso digitale Spuren wie die Nutzer von "smarten" Fernsehern, Hightech-Kühlschränken oder modernen Alarmanlagen. Und an diese Daten wollen nun einige Innenminister ran. Die Freien Demokraten sind alarmiert. Die Vorschläge könnten gleich mehrere Grundrechte verletzen, warnt FDP-Innenexperte Konstantin Kuhle: "Rechtlich bewegen sich die Innenminister mit ihrem Vorschlag auf ganz dünnem Eis." Die einzigen, denen die geplante Maßnahme schade, seien rechtstreue Bürger, deren Vertrauen in Datensicherheit und Privatsphäre weiter erschüttert werde. Sicherheit würde dadurch keine hergestellt.
"Hier droht der Lauschangriff 4.0. Das Internet der Dinge mit seinen Sensoren und Mikrofonen würde zu einer Welt von potenziellen Wanzen werden", warnt Marco Buschmann, parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Fraktion. Er ruft die Innenminister auf, die Finger "von diesem maßlosen Eingriff in die Privatsphäre des Einzelnen" zu lassen. "Wir brauchen keine Diskussion über neue invasive staatliche Überwachungsbefugnisse, sondern darüber, wie wir die Vertraulichkeit und Integrität unserer IT-Geräte und unserer Daten schützen."
"Dieser ausufernde Schnüffelstaat gängelt damit nur die Bürgerrechte von Millionen unschuldiger Bürger", warnt auch der FDP-Bundestagsabgeordnete Benjamin Strasser. Für FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae wäre dies das Einfallstor für eine Welt voller Wanzen: "Zu einem solch unverhältnismäßigen staatlichen Eingriff in die Freiheit der Bürger darf es nicht kommen." Es sei erschreckend, dass inzwischen "offen über ein generelles Ausspionieren aller Bürger nachgedacht wird", schimpft Thomae. Die Verwendung von digitalen Spuren schaffe nicht mehr Sicherheit und sei in erster Linie "Ausdruck der Überwachungsfantasien einzelner Innenminister". Die Bürgerrechte müssten geachtet und dürften von Union und SPD nicht weiter Stück für Stück beschnitten werden.
Die Freien Demokraten lehnen es entschieden ab, dass die Ermittlungsbehörden Zugriff auf Daten aus dem privaten Kernbereich von Menschen erhalten. Dies käme einem Großen Lauschangriff durch die Hintertür gleich. Das Bundesverfassungsgericht hält den Schutz des Wohnraums zu Recht sehr hoch. Eine Ausweitung der Ermittlungsbefugnisse an dieser Stelle ist daher verfassungsrechtlich nicht geboten. Nur weil etwas technisch möglich ist, muss es nicht auch gemacht werden.
Hintergrund
Die Innenminister tagen vom 12. bis 14. Juni in Kiel. Ihnen liegt nach den Vorbesprechungen ein Beschlussvorschlag vor, in dem es heißt, dass "die Spurensicherung in der digitalen Welt eine immer größere Bedeutung einnimmt und die Strafverfolgungsbehörden daher in der Lage sein müssen, digitale Spuren zu erkennen, zu sichern und auszuwerten". Deshalb solle ein Arbeitskreis bis zur Herbstsitzung der Innenminister Anfang Dezember einen Bericht mit Handlungsempfehlungen vorlegen.
Die mit CDU und Grünen im Norden regierende FDP stört sich an den Plänen. "Der Vorstoß des Innenministers ist nicht mit uns abgestimmt und irritiert uns auch in der Sache, sagt der FDP-Fraktionschef im Landtag von Schleswig-Holstein, Christopher Vogt. "Wir halten nichts davon, bei der Anpassung der Sicherheitsgesetze an das digitale Zeitalter die Bürgerrechte ohne Rücksicht auf Verluste auszuhebeln und immer wieder das Verfassungsgericht zu strapazieren." Die Union solle bei der Suche nach ihrem Profil nicht über die Stränge schlagen.
Lauschangriff auf Wohnzimmer verhindern
Wer mit dem Internet verbundene Sprachassistenten verwendet, hinterlässt genauso digitale Spuren wie die Nutzer von "smarten" Fernsehern, Hightech-Kühlschränken oder modernen Alarmanlagen. Und an diese Daten wollen nun einige Innenminister ran. Die Freien Demokraten sind alarmiert. Die Vorschläge könnten gleich mehrere Grundrechte verletzen, warnt FDP-Innenexperte Konstantin Kuhle: "Rechtlich bewegen sich die Innenminister mit ihrem Vorschlag auf ganz dünnem Eis." Die einzigen, denen die geplante Maßnahme schade, seien rechtstreue Bürger, deren Vertrauen in Datensicherheit und Privatsphäre weiter erschüttert werde. Sicherheit würde dadurch keine hergestellt.
"Hier droht der Lauschangriff 4.0. Das Internet der Dinge mit seinen Sensoren und Mikrofonen würde zu einer Welt von potenziellen Wanzen werden", warnt Marco Buschmann, parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Fraktion. Er ruft die Innenminister auf, die Finger "von diesem maßlosen Eingriff in die Privatsphäre des Einzelnen" zu lassen. "Wir brauchen keine Diskussion über neue invasive staatliche Überwachungsbefugnisse, sondern darüber, wie wir die Vertraulichkeit und Integrität unserer IT-Geräte und unserer Daten schützen."
"Dieser ausufernde Schnüffelstaat gängelt damit nur die Bürgerrechte von Millionen unschuldiger Bürger", warnt auch der FDP-Bundestagsabgeordnete Benjamin Strasser. Für FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae wäre dies das Einfallstor für eine Welt voller Wanzen: "Zu einem solch unverhältnismäßigen staatlichen Eingriff in die Freiheit der Bürger darf es nicht kommen." Es sei erschreckend, dass inzwischen "offen über ein generelles Ausspionieren aller Bürger nachgedacht wird", schimpft Thomae. Die Verwendung von digitalen Spuren schaffe nicht mehr Sicherheit und sei in erster Linie "Ausdruck der Überwachungsfantasien einzelner Innenminister". Die Bürgerrechte müssten geachtet und dürften von Union und SPD nicht weiter Stück für Stück beschnitten werden.
Die Freien Demokraten lehnen es entschieden ab, dass die Ermittlungsbehörden Zugriff auf Daten aus dem privaten Kernbereich von Menschen erhalten. Dies käme einem Großen Lauschangriff durch die Hintertür gleich. Das Bundesverfassungsgericht hält den Schutz des Wohnraums zu Recht sehr hoch. Eine Ausweitung der Ermittlungsbefugnisse an dieser Stelle ist daher verfassungsrechtlich nicht geboten. Nur weil etwas technisch möglich ist, muss es nicht auch gemacht werden.
Hintergrund
Die Innenminister tagen vom 12. bis 14. Juni in Kiel. Ihnen liegt nach den Vorbesprechungen ein Beschlussvorschlag vor, in dem es heißt, dass "die Spurensicherung in der digitalen Welt eine immer größere Bedeutung einnimmt und die Strafverfolgungsbehörden daher in der Lage sein müssen, digitale Spuren zu erkennen, zu sichern und auszuwerten". Deshalb solle ein Arbeitskreis bis zur Herbstsitzung der Innenminister Anfang Dezember einen Bericht mit Handlungsempfehlungen vorlegen.
Die mit CDU und Grünen im Norden regierende FDP stört sich an den Plänen. "Der Vorstoß des Innenministers ist nicht mit uns abgestimmt und irritiert uns auch in der Sache, sagt der FDP-Fraktionschef im Landtag von Schleswig-Holstein, Christopher Vogt. "Wir halten nichts davon, bei der Anpassung der Sicherheitsgesetze an das digitale Zeitalter die Bürgerrechte ohne Rücksicht auf Verluste auszuhebeln und immer wieder das Verfassungsgericht zu strapazieren." Die Union solle bei der Suche nach ihrem Profil nicht über die Stränge schlagen.