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28.05.2019 - 13:45FDP will Zeichen gegen Zensur und Überwachung im Internet setzen
Als Reaktion auf ein Video, in dem YouTuber dazu aufrufen, ihre Partei nicht zu wählen, hat CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer tatsächlich die Frage aufgebracht, ob man nicht in Wahlkampfzeiten Regeln für politische "Meinungsmache" im Netz aufstellen sollte. Die Freien Demokraten sind entsetzt. FDP-Chef Christian Lindner twitterte, Kramp-Karrenbauer erwäge "die Regulierung von Meinungsäußerungen vor Wahlen", er könne das "kaum glauben". Für Marco Buschmann zeigen die Äußerungen von Kramp-Karrenbauer, wie wichtig es ist, Freiheit auch im Netz zu schützen. Die FDP fordert eine Grundgesetzänderung, um ein starkes Zeichen gegen Zensur und Überwachung im Internet zu setzen.
Kramp-Karrenbauer sagte am Montag in Berlin nach Gremiensitzungen ihrer Partei: "Was wäre eigentlich in diesem Lande los, wenn eine Reihe von, sagen wir, 70 Zeitungsredaktionen zwei Tage vor der Wahl erklärt hätten, wir machen einen gemeinsamen Aufruf: Wählt bitte nicht CDU und SPD. Das wäre klare Meinungsmache vor der Wahl gewesen." Sie brachte in diesem Zusammenhang Regeln für "Meinungsmache" im Internet in Wahlkampfzeiten ins Gespräch. "Dieser Vorschlag der Parteivorsitzenden zeigt die ganze Hilflosigkeit der CDU", kritisierte Marco Buschmann. "Eine 'Regulierung von Meinungsäußerungen im Internet darf in einer freiheitlichen Demokratie niemals eine Option sein." FDP-Chef Christian Lindner betonte: "Wir brauchen im Gegenteil mehr offene Debatten, auch in Sozialen Medien."
Auch FDP-Vize Nicola Beer reagierte fassungslos. "Das kann nicht ernst gemeint sein... Nach #NetzDG & #Uploadfilter direkt am Tag nach der Wahl eine neue Idee der CDU/CSU, um die #Meinungsfreiheit einzuschränken...?", twitterte sie und machte deutlich: "Es kann auf diese Idee nur eine einzige Antwort geben: Auch im Wahlkampf gilt für YouTuber, Blogger, vloggers die freie, nicht die regulierte Meinungsäußerung. Meinungsfreiheit gilt jederzeit." FDP-Innenpolitiker Konstantin Kuhle drückte sich drastischer aus: "Wer als Reaktion auf schlechte Wahlergebnisse die Meinungsäußerungen junger Menschen regulieren möchte, hat den Schuss nicht gehört!"
FDP will Meinungsfreiheit im Internet ins Grundgesetz aufnehmen
Die Freien Demokraten sind der Ansicht: Das Grundgesetz erwähnt die modernste Medientechnologie des 19. Jahrhunderts - die Presse. Das Grundgesetz erwähnt die modernste Medientechnologie des 20. Jahrhundert - den Rundfunk, also Radio und Fernsehen. Wenn gewollt ist, dass Schulabgänger heute einen Blick in das Exemplar der Verfassung werfen, das ihnen übergeben wird, und dass sie nicht den Eindruck erhalten, dass das etwas museales sei, sollte das Grundgesetz auch die modernste Medientechnologie des 21. Jahrhundert erwähnen.
Die FDP fordert daher eine Grundgesetzänderung, um die Meinungsfreiheit im Internet zu garantieren. Sie schlägt eine Ergänzung des Artikels 5 vor, der die Presse- und Meinungsfreiheit regelt. "Der Text des Grundgesetzes kennt Rundfunk, Film und Presse, aber kein Internet", sagt Fraktionsgeschäftsführer Marco Buschmann. "Das muss sich ändern." Artikel 5 müsse um die Freiheit des Internet erweitert werden.
"Damit würde die Meinungsfreiheit im Internet gestärkt und vor Zensur geschützt", so Buschmann. Dies würde der Bedeutung des World Wide Web für den freien Informations- und Meinungsaustausch Rechnung tragen. Auch für die Grenzen der Überwachung der Internetkommunikation oder des Surfverhaltens "wäre die Internetfreiheit ein klarer Orientierungspunkt, der über das Post- und Fernmeldegeheimnis hinausgeht", ist Buschmann überzeugt. "Sogar die Gewährleistung der Netzneutralität ließe sich möglicherweise auf die Internetfreiheit stützen."
In Artikel 5 des Grundgesetzes heißt es bislang: "Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt." Wenn diese Normen um die Freiheit des Internets erweitert würden, könnte die Meinungsfreiheit im Internet gestärkt und Zensur abgewehrt werden, meint Buschmann.
FDP will Zeichen gegen Zensur und Überwachung im Internet setzen
Als Reaktion auf ein Video, in dem YouTuber dazu aufrufen, ihre Partei nicht zu wählen, hat CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer tatsächlich die Frage aufgebracht, ob man nicht in Wahlkampfzeiten Regeln für politische "Meinungsmache" im Netz aufstellen sollte. Die Freien Demokraten sind entsetzt. FDP-Chef Christian Lindner twitterte, Kramp-Karrenbauer erwäge "die Regulierung von Meinungsäußerungen vor Wahlen", er könne das "kaum glauben". Für Marco Buschmann [1] zeigen die Äußerungen von Kramp-Karrenbauer, wie wichtig es ist, Freiheit auch im Netz zu schützen. Die FDP fordert eine Grundgesetzänderung, um ein starkes Zeichen gegen Zensur und Überwachung im Internet zu setzen.
Kramp-Karrenbauer sagte am Montag in Berlin nach Gremiensitzungen ihrer Partei: "Was wäre eigentlich in diesem Lande los, wenn eine Reihe von, sagen wir, 70 Zeitungsredaktionen zwei Tage vor der Wahl erklärt hätten, wir machen einen gemeinsamen Aufruf: Wählt bitte nicht CDU und SPD. Das wäre klare Meinungsmache vor der Wahl gewesen." Sie brachte in diesem Zusammenhang Regeln für "Meinungsmache" im Internet in Wahlkampfzeiten ins Gespräch. "Dieser Vorschlag der Parteivorsitzenden zeigt die ganze Hilflosigkeit der CDU", kritisierte Marco Buschmann. "Eine 'Regulierung von Meinungsäußerungen im Internet darf in einer freiheitlichen Demokratie niemals eine Option sein." FDP-Chef Christian Lindner betonte: "Wir brauchen im Gegenteil mehr offene Debatten, auch in Sozialen Medien."
Auch FDP-Vize Nicola Beer reagierte fassungslos. "Das kann nicht ernst gemeint sein... Nach #NetzDG & #Uploadfilter direkt am Tag nach der Wahl eine neue Idee der CDU/CSU, um die #Meinungsfreiheit einzuschränken...?", twitterte sie und machte deutlich: "Es kann auf diese Idee nur eine einzige Antwort geben: Auch im Wahlkampf gilt für YouTuber, Blogger, vloggers die freie, nicht die regulierte Meinungsäußerung. Meinungsfreiheit gilt jederzeit." FDP-Innenpolitiker Konstantin Kuhle drückte sich drastischer aus: "Wer als Reaktion auf schlechte Wahlergebnisse die Meinungsäußerungen junger Menschen regulieren möchte, hat den Schuss nicht gehört!"
FDP will Meinungsfreiheit im Internet ins Grundgesetz aufnehmen
Die Freien Demokraten sind der Ansicht: Das Grundgesetz erwähnt die modernste Medientechnologie des 19. Jahrhunderts - die Presse. Das Grundgesetz erwähnt die modernste Medientechnologie des 20. Jahrhundert - den Rundfunk, also Radio und Fernsehen. Wenn gewollt ist, dass Schulabgänger heute einen Blick in das Exemplar der Verfassung werfen, das ihnen übergeben wird, und dass sie nicht den Eindruck erhalten, dass das etwas museales sei, sollte das Grundgesetz auch die modernste Medientechnologie des 21. Jahrhundert erwähnen.
Die FDP fordert daher eine Grundgesetzänderung, um die Meinungsfreiheit im Internet zu garantieren. Sie schlägt eine Ergänzung des Artikels 5 vor, der die Presse- und Meinungsfreiheit regelt. "Der Text des Grundgesetzes kennt Rundfunk, Film und Presse, aber kein Internet", sagt Fraktionsgeschäftsführer Marco Buschmann. "Das muss sich ändern." Artikel 5 müsse um die Freiheit des Internet erweitert werden.
"Damit würde die Meinungsfreiheit im Internet gestärkt und vor Zensur geschützt", so Buschmann. Dies würde der Bedeutung des World Wide Web für den freien Informations- und Meinungsaustausch Rechnung tragen. Auch für die Grenzen der Überwachung der Internetkommunikation oder des Surfverhaltens "wäre die Internetfreiheit ein klarer Orientierungspunkt, der über das Post- und Fernmeldegeheimnis hinausgeht", ist Buschmann überzeugt. "Sogar die Gewährleistung der Netzneutralität ließe sich möglicherweise auf die Internetfreiheit stützen."
In Artikel 5 des Grundgesetzes heißt es bislang: "Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt." Wenn diese Normen um die Freiheit des Internets erweitert würden, könnte die Meinungsfreiheit im Internet gestärkt und Zensur abgewehrt werden, meint Buschmann.