FDP - Stiftung|
23.05.2019 - 11:3070 Jahre Grundgesetz bedeutet 70 Jahre Freiheit und Demokratie
Am 23. Mai vor 70 Jahren wurde in Bonn das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verkündet. Die Verfassung bescherte den Deutschen Frieden, Freiheit, Wohlstand. Es ist Bollwerk gegen Verfassungsfeinde und Menschenrechtsverächter, gegen den Missbrauch staatlicher Macht und gegen den Aufstieg von Autokraten: Das Grundgesetz. Am 23. Mai 1949 wurde es erlassen. Es war die Geburtsstunde der Bundesrepublik Deutschland – mit dem Grundgesetz als verfassungsrechtlicher Säule, die die individuellen Freiheitsrechte aller Bürger stützt. Für die Freien Demokraten stellt sich auch weiterhin die Frage, wie man dazu beitragen kann, dass es nochmal mindestens weitere 70 Jahre werden, in denen diese freiheitlichste Verfassung weiter Geltung behält.
Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz verkündet - und entfaltet seine Kraft als unsere rechtsstaatliche Verfassung bis heute. Das Grundgesetz ist ein Vorbild für viele Staaten weltweit und hat in den letzten siebzig Jahren wesentlich dazu beigetragen, dass aus der Bundesrepublik Deutschland eine "geglückte Demokratie" geworden ist. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes waren unglaublich mutig, als sie das Grundgesetz aufgestellt haben: Sie haben ganz ins Zentrum der Verfassung individuelle Grundrechte gestellt und sie haben mit dem Bundesverfassungsgericht eine Institution geschaffen, die jedermann offensteht. Nach Ansicht der Freien Demokraten schulden wir dem Grundgesetz Dankbarkeit und Respekt für großartige 70 Jahre, die hinter uns liegen.
Freie Demokraten bereiten der Verfassung den Weg
Deutschland lag noch vielerorts in Trümmern. Durch die sowjetische Blockade Berlins begann eine neue Phase des Kalten Krieges. Damit schritt auch die politische Spaltung Deutschlands voran. Mit der Übergabe der so genannten "Frankfurter Dokumente" am 1. Juli 1948 leiteten die Westmächte die Gründung eines westdeutschen Staates und die Ausarbeitung des Grundgesetzes ein.
Das im Parlamentarischen Rat am 8. Mai 1949 beschlossene Grundgesetz trägt erkennbar eine liberale Handschrift. Die Liberalen hatten eine Schlüssel- und Mittlerrolle für den neuen Gesellschaftsvertrag. Insbesondere Theodor Heuss, der später zum ersten Bundespräsidenten gewählt wurde, und Thomas Dehler, später erster Justizminister in der Regierung Adenauer, sorgten dafür, dass im Grundgesetz viele liberale Vorstellungen verankert wurden.
Der liberale baden-württembergische Ministerpräsident Reinhold Maier äußerte die auf deutscher Seite weit verbreitete Befürchtung, dass die Ausarbeitung einer Verfassung zur Verfestigung der deutschen Teilung führen könnte. Daher wurde statt einer Nationalversammlung ein „Parlamentarischer Rat“ einberufen und statt einer Verfassung ein Grundgesetz erarbeitet. Denn nur ein Provisorium sollte es werden – die wirkliche Verfassung sollte die Verfassung des gesamten deutschen Volkes sein.
Schon unmittelbar nach Kriegsende hatten sich die Parteien mit der anstehenden Verfassungsfrage beschäftigt. So forderten die baden-württembergischen Liberalen 1946: „Die neue Verfassung muß ein Bollwerk werden gegen neue Tyrannei und neues Elend. Ein Fanal der Freiheit und Gerechtigkeit und eine neuen Glaubens wollen wir mit ihr aufrichten im Süden … wegweisend und verheißend für alle Zonen.“
Heuss prägt das Grundgesetz
In Bonn, in der Pädagogischen Akademie, kamen die „Väter des Grundgesetzes“ zur ersten, konstituierenden Sitzung zusammen. Jetzt schlug die große Stunde von Theodor Heuss. Wegen seiner umfassenden Kenntnis der deutschen Verfassungsgeschichte, humanistischen Bildung und Fähigkeit, vermittelnd einzugreifen, wurde er zu einer Gestalt von überparteilicher Ausstrahlung. Heuss konnte eine Vielzahl seiner Vorstellungen durchsetzen, so beim Namen des neuen Staates - „Ich würde bitten, in die Diskussion hereinzunehmen, dass wir uns heute einfach Bundesrepublik Deutschland nennen." - oder der Wahl von Schwarz-Rot-Gold, den Farben der deutschen Demokratiebewegung von 1848, als neue Bundesflagge.
Auch das Amt des Bundespräsidenten, welches Heuss später für zwei Wahlzeiten bekleiden sollte, wurde nach seinen Vorstellungen geprägt. Heuss erkannte die Symbolkraft eines solchen Amtes und erklärte: „Man muss den Mut haben, in das Strukturelle das Feste einzubauen.“ Dass der Bundespräsident von einer Bundesversammlung gewählt wird, geht direkt auf Heuss zurück. Aufgrund der Erfahrungen der Weimarer Republik sollte der Präsident nicht direkt vom Volk gewählt werden.
Für Heuss war die Weimarer Verfassung „am Versagen der Anständigkeit des deutschen politischen Menschen gestrandet“. Das Grundgesetz sollte die „wehrhafte Demokratie“ garantieren. Eine Selbstaufgabe der demokratischen Ordnung sollte nicht mehr möglich sein. Die Grundrechte wurden ins Zentrum des Grundgesetzes gestellt, sie können auch durch Verfassungsänderungen nicht aufgehoben werden.
Eine laizistische Ausrichtung des Grundgesetzes, also die strikte Trennung von Kirche und Staat, wurde ebenfalls von Heuss verfochten. Auf seinen Vorschlag hin wurde die Kirche als Institution im Grundgesetz folglich nicht erwähnt. Ein weiterer Gedanke - für die Zukunft des jungen Staatswesens und später bei der Wiedervereinigung Deutschlands von entscheidender Bedeutung - setzte sich ebenfalls durch: Heuss plädierte dafür, dass das Grundgesetz auch nach der angestrebten Wiedervereinigung weiter Bestand haben könne.
Heuss legte bei allen Überlegungen immer Wert darauf, dass das Grundgesetz in der Bevölkerung eine breite Akzeptanz findet. Vielfach machte er sich dafür stark, dass der Text in einer für die Allgemeinheit möglichst leicht verständlichen Sprache und nicht zu sehr von juristischem Vokabular geprägt wurde.
Seine Mittlerrolle zwischen oft weit auseinanderklaffenden Auffassungen von Union und SPD macht die Bedeutung und den Anteil von Heuss am Zustandekommen des Grundgesetzes erst begreiflich. Als tiefgründiger Denker und geistreich-witziger Gesprächspartner war der Schwabe prädestiniert für die Rolle des Mediators, der dabei auch eine neue politische Kultur ins Leben rufen konnte. So konnten die Liberalen in den wichtigen Entscheidungen oft den Ausschlag zugunsten einer freiheitlichen, demokratischen, bundesstaatlichen und toleranten Lösung der Probleme geben.
FDP-Justizminister setzt Grundgesetz um
Als erster Justizminister der jungen Republik sorgte Thomas Dehler für die praktische Ausgestaltung des Grundgesetzes und erfüllte insbesondere die Rolle des Bundesverfassungsgerichts im Zusammenspiel der staatlichen Gewalten mit Leben. Aber auch die Einrichtung anderer Bundesgerichte fiel in seine Amtszeit. Ebenso leitete er eine Vereinheitlichung des Bundesrechts ein und brachte die Strafrechtsreform auf den Weg. Das Grundgesetz hat sich im Laufe der Geschichte der Bundesrepublik und auch bei der Gestaltung der Wiedervereinigung hervorragend bewährt.
70 Jahre Grundgesetz bedeutet 70 Jahre Freiheit und Demokratie
Am 23. Mai vor 70 Jahren wurde in Bonn das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verkündet. Die Verfassung bescherte den Deutschen Frieden, Freiheit, Wohlstand. Es ist Bollwerk gegen Verfassungsfeinde und Menschenrechtsverächter, gegen den Missbrauch staatlicher Macht und gegen den Aufstieg von Autokraten: Das Grundgesetz. Am 23. Mai 1949 wurde es erlassen. Es war die Geburtsstunde der Bundesrepublik Deutschland [1] – mit dem Grundgesetz als verfassungsrechtlicher Säule, die die individuellen Freiheitsrechte aller Bürger stützt. Für die Freien Demokraten stellt sich auch weiterhin die Frage, wie man dazu beitragen kann, dass es nochmal mindestens weitere 70 Jahre werden, in denen diese freiheitlichste Verfassung weiter Geltung behält.
Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz verkündet - und entfaltet seine Kraft als unsere rechtsstaatliche Verfassung bis heute. Das Grundgesetz ist ein Vorbild für viele Staaten weltweit und hat in den letzten siebzig Jahren wesentlich dazu beigetragen, dass aus der Bundesrepublik Deutschland eine "geglückte Demokratie" geworden ist. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes waren unglaublich mutig, als sie das Grundgesetz aufgestellt haben: Sie haben ganz ins Zentrum der Verfassung individuelle Grundrechte gestellt und sie haben mit dem Bundesverfassungsgericht eine Institution geschaffen, die jedermann offensteht. Nach Ansicht der Freien Demokraten schulden wir dem Grundgesetz Dankbarkeit und Respekt für großartige 70 Jahre, die hinter uns liegen.
Freie Demokraten bereiten der Verfassung den Weg
Deutschland lag noch vielerorts in Trümmern. Durch die sowjetische Blockade Berlins begann eine neue Phase des Kalten Krieges. Damit schritt auch die politische Spaltung Deutschlands voran. Mit der Übergabe der so genannten "Frankfurter Dokumente" am 1. Juli 1948 leiteten die Westmächte die Gründung eines westdeutschen Staates und die Ausarbeitung des Grundgesetzes ein.
Das im Parlamentarischen Rat am 8. Mai 1949 beschlossene Grundgesetz trägt erkennbar eine liberale Handschrift. Die Liberalen hatten eine Schlüssel- und Mittlerrolle für den neuen Gesellschaftsvertrag. Insbesondere Theodor Heuss, der später zum ersten Bundespräsidenten gewählt wurde, und Thomas Dehler, später erster Justizminister in der Regierung Adenauer, sorgten dafür, dass im Grundgesetz viele liberale Vorstellungen verankert wurden.
Der liberale baden-württembergische Ministerpräsident Reinhold Maier äußerte die auf deutscher Seite weit verbreitete Befürchtung, dass die Ausarbeitung einer Verfassung zur Verfestigung der deutschen Teilung führen könnte. Daher wurde statt einer Nationalversammlung ein „Parlamentarischer Rat“ einberufen und statt einer Verfassung ein Grundgesetz erarbeitet. Denn nur ein Provisorium sollte es werden – die wirkliche Verfassung sollte die Verfassung des gesamten deutschen Volkes sein.
Schon unmittelbar nach Kriegsende hatten sich die Parteien mit der anstehenden Verfassungsfrage beschäftigt. So forderten die baden-württembergischen Liberalen 1946: „Die neue Verfassung muß ein Bollwerk werden gegen neue Tyrannei und neues Elend. Ein Fanal der Freiheit und Gerechtigkeit und eine neuen Glaubens wollen wir mit ihr aufrichten im Süden … wegweisend und verheißend für alle Zonen.“
Heuss prägt das Grundgesetz
In Bonn, in der Pädagogischen Akademie, kamen die „Väter des Grundgesetzes“ zur ersten, konstituierenden Sitzung zusammen. Jetzt schlug die große Stunde von Theodor Heuss. Wegen seiner umfassenden Kenntnis der deutschen Verfassungsgeschichte, humanistischen Bildung und Fähigkeit, vermittelnd einzugreifen, wurde er zu einer Gestalt von überparteilicher Ausstrahlung. Heuss konnte eine Vielzahl seiner Vorstellungen durchsetzen, so beim Namen des neuen Staates - „Ich würde bitten, in die Diskussion hereinzunehmen, dass wir uns heute einfach Bundesrepublik Deutschland nennen." - oder der Wahl von Schwarz-Rot-Gold, den Farben der deutschen Demokratiebewegung von 1848, als neue Bundesflagge.
Auch das Amt des Bundespräsidenten, welches Heuss später für zwei Wahlzeiten bekleiden sollte, wurde nach seinen Vorstellungen geprägt. Heuss erkannte die Symbolkraft eines solchen Amtes und erklärte: „Man muss den Mut haben, in das Strukturelle das Feste einzubauen.“ Dass der Bundespräsident von einer Bundesversammlung gewählt wird, geht direkt auf Heuss zurück. Aufgrund der Erfahrungen der Weimarer Republik sollte der Präsident nicht direkt vom Volk gewählt werden.
Für Heuss war die Weimarer Verfassung „am Versagen der Anständigkeit des deutschen politischen Menschen gestrandet“. Das Grundgesetz sollte die „wehrhafte Demokratie“ garantieren. Eine Selbstaufgabe der demokratischen Ordnung sollte nicht mehr möglich sein. Die Grundrechte wurden ins Zentrum des Grundgesetzes gestellt, sie können auch durch Verfassungsänderungen nicht aufgehoben werden.
Eine laizistische Ausrichtung des Grundgesetzes, also die strikte Trennung von Kirche und Staat, wurde ebenfalls von Heuss verfochten. Auf seinen Vorschlag hin wurde die Kirche als Institution im Grundgesetz folglich nicht erwähnt. Ein weiterer Gedanke - für die Zukunft des jungen Staatswesens und später bei der Wiedervereinigung Deutschlands von entscheidender Bedeutung - setzte sich ebenfalls durch: Heuss plädierte dafür, dass das Grundgesetz auch nach der angestrebten Wiedervereinigung weiter Bestand haben könne.
Heuss legte bei allen Überlegungen immer Wert darauf, dass das Grundgesetz in der Bevölkerung eine breite Akzeptanz findet. Vielfach machte er sich dafür stark, dass der Text in einer für die Allgemeinheit möglichst leicht verständlichen Sprache und nicht zu sehr von juristischem Vokabular geprägt wurde.
Seine Mittlerrolle zwischen oft weit auseinanderklaffenden Auffassungen von Union und SPD macht die Bedeutung und den Anteil von Heuss am Zustandekommen des Grundgesetzes erst begreiflich. Als tiefgründiger Denker und geistreich-witziger Gesprächspartner war der Schwabe prädestiniert für die Rolle des Mediators, der dabei auch eine neue politische Kultur ins Leben rufen konnte. So konnten die Liberalen in den wichtigen Entscheidungen oft den Ausschlag zugunsten einer freiheitlichen, demokratischen, bundesstaatlichen und toleranten Lösung der Probleme geben.
FDP-Justizminister setzt Grundgesetz um
Als erster Justizminister der jungen Republik sorgte Thomas Dehler für die praktische Ausgestaltung des Grundgesetzes und erfüllte insbesondere die Rolle des Bundesverfassungsgerichts im Zusammenspiel der staatlichen Gewalten mit Leben. Aber auch die Einrichtung anderer Bundesgerichte fiel in seine Amtszeit. Ebenso leitete er eine Vereinheitlichung des Bundesrechts ein und brachte die Strafrechtsreform auf den Weg. Das Grundgesetz hat sich im Laufe der Geschichte der Bundesrepublik und auch bei der Gestaltung der Wiedervereinigung hervorragend bewährt.