FDP|
15.05.2019 - 16:00BEER: Wir brauchen ein Meinungsfreiheits-Durchsetzungsgesetz
Zur aktuellen Diskussion über Zensurvorfälle bei Twitter erklärt die FDP-Spitzenkandidatin bei der Europawahl und stellvertretende Parteivorsitzende Nicola Beer:
„Wir brauchen im Internet kein Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG), sondern vielmehr ein Meinungsfreiheits-Durchsetzungsgesetz. Bei den aktuellen Sperren handelt es sich um einen missglückten Versuch von Twitter, einem Aufruf der EU-Kommission an die großen Internet-Plattformen nachzukommen, etwas gegen Wahlbeeinflussung in sozialen Netzwerken zu unternehmen. Jetzt bewahrheiten sich die Befürchtungen, vor denen Netzpolitiker und die Freien Demokraten im Vorfeld des durch die Stimmen der Bundesregierung – unter Enthaltung der Grünen – kurz vor der Bundestagswahl 2017 erlassenen NetzDG gewarnt hatten: Mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz wurde die Büchse der Pandora geöffnet. Anbieter Sozialer Netzwerke versuchen, Beschwerden und weitere Gesetzgebung zu vermeiden und löschen im Zweifelsfall auf Kosten der Meinungsfreiheit lieber einmal zu viel als zu wenig.
Deswegen muss die jetzige Overblocking-Praxis durch Twitter öffentlich diskutiert werden. Konsequenzen müssen folgen. Denn es ist Aufgabe des Staates, auch im Internet für eine Umgebung zu sorgen, in der sich Meinungsfreiheit entfalten kann. Weil sich soziale Plattformen in den Bereich der Meinungsbildung begeben, müssen Grundrechte wie die Meinungsfreiheit mittelbar gelten, nicht nur von Unternehmen gesetztes Privatrecht wie AGBs und Nutzungsbedingungen. Deswegen fordern die Freien Demokraten ein Meinungsfreiheits-Durchsetzungsgesetz, wie jüngst von Rechtswissenschaftlern wie Prof. Diringer gefordert. Der Staat muss für die Durchsetzung von Meinungsfreiheit sorgen, auch in sozialen Netzwerken.“
BEER: Wir brauchen ein Meinungsfreiheits-Durchsetzungsgesetz
Zur aktuellen Diskussion über Zensurvorfälle bei Twitter erklärt die FDP-Spitzenkandidatin bei der Europawahl und stellvertretende Parteivorsitzende Nicola Beer:
„Wir brauchen im Internet kein Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG), sondern vielmehr ein Meinungsfreiheits-Durchsetzungsgesetz. Bei den aktuellen Sperren handelt es sich um einen missglückten Versuch von Twitter, einem Aufruf der EU-Kommission an die großen Internet-Plattformen nachzukommen, etwas gegen Wahlbeeinflussung in sozialen Netzwerken zu unternehmen. Jetzt bewahrheiten sich die Befürchtungen, vor denen Netzpolitiker und die Freien Demokraten im Vorfeld des durch die Stimmen der Bundesregierung – unter Enthaltung der Grünen – kurz vor der Bundestagswahl 2017 erlassenen NetzDG gewarnt hatten: Mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz wurde die Büchse der Pandora geöffnet. Anbieter Sozialer Netzwerke versuchen, Beschwerden und weitere Gesetzgebung zu vermeiden und löschen im Zweifelsfall auf Kosten der Meinungsfreiheit lieber einmal zu viel als zu wenig.
Deswegen muss die jetzige Overblocking-Praxis durch Twitter öffentlich diskutiert werden. Konsequenzen müssen folgen. Denn es ist Aufgabe des Staates, auch im Internet für eine Umgebung zu sorgen, in der sich Meinungsfreiheit entfalten kann. Weil sich soziale Plattformen in den Bereich der Meinungsbildung begeben, müssen Grundrechte wie die Meinungsfreiheit mittelbar gelten, nicht nur von Unternehmen gesetztes Privatrecht wie AGBs und Nutzungsbedingungen. Deswegen fordern die Freien Demokraten ein Meinungsfreiheits-Durchsetzungsgesetz, wie jüngst von Rechtswissenschaftlern wie Prof. Diringer gefordert. Der Staat muss für die Durchsetzung von Meinungsfreiheit sorgen, auch in sozialen Netzwerken.“