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25.04.2019 - 12:30Enteignungen sind mit der FDP nicht zu machen
Der Streit um das Berliner Volksbegehren zur Enteignung von Wohnungskonzernen hat enorme Dynamik entfaltet. Die FDP entscheidet nun auf ihrem Bundesparteitag am Wochenende über einen Driglichkeitsantrag der Berliner FDP über die Streichung des Vergesellschaftungsartikels, Artikel 15 GG. "Artikel 15 passt nicht zur sozialen Marktwirtschaft. Er ist ein Verfassungsrelikt und wurde aus gutem Grund nie angewandt", sagt FDP-Chef Christian Lindner. "Ihn abzuschaffen, wäre ein Beitrag zum sozialen Frieden und würde die Debatte wieder auf das Wesentliche lenken." Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP, Marco Buschmann, betont: "Durch Enteignung entsteht keine einzige neue Wohnung, sondern nur Entschädigungsansprüche zulasten des Steuerzahlers."
Deshalb solle die Sozialisierung ganzer Betriebe und Branchen durch eine Streichung des Artikels 15 ganz vom Tisch genommen werden. Die FDP will bei ihrem Bundesparteitag in Berlin am Freitag entscheiden, eine Abschaffung des Artikels 15 Grundgesetz im Bundestag zu beantragen. Auf ihn stützt die Berliner Enteignungs-Initiative ihre Argumentation. Dieser besagt, dass Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum" überführt werden können.
Einen entsprechenden Dringlichkeitsantrag für den am Wochenende in Berlin stattfindenden Bundesparteitag der Freien Demokraten verabschiedeten die 26 Delegierten der Hauptstadt-FDP am Dienstagabend. Der Antrag sieht eine "Gesetzesinitiative zur Abschaffung der Enteignungsgrundlage Artikel 15 Grundgesetz" vor. Darüber hinaus wird das am 6. April gestartete Volksbegehren "Deutsche Wohnen & Co enteignen" als "verfassungswidrig" bezeichnet. Antragsteller sind der Berliner FDP-Landeschef Christoph Meyer und Sebastian Czaja, Vorsitzender der FDP-Fraktion im Abgeordnetenhaus.
Czaja erklärte: "Es geht uns darum, mit aller Klarheit ein Zeichen gegen Enteignungen und für den Schutz des Eigentums zu setzen." 30 Jahre nach dem Mauerfall müsse auf solche "sozialistischen Experimente komplett verzichtet werden", sagte Czaja weiter und ergänzte: "Wir unterstreichen damit den Respekt gegenüber dem Eigentum." Über die Annahme des Antrags wird am Freitag entschieden.
Die Freien Demokraten wollen die Wohnungsnot durch Neubau bekämpfen, private Investoren gewinnen und einen Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer für Selbstnutzer schaffen. "Enteignung kostet viele Milliarden Euro Entschädigung, schafft aber keine einzige neue Wohnung. Die Lage lässt sich nur durch ein größeres Wohnungsangebot entspannen", bekräftigt FDP-Chef Christian Lindner die Haltung der Freien Demokraten. "Das Eigentum ist ebenso wie die Freiheit ein elementares Grundrecht", erinnert Bundesschatzmeister Herrmann Otto Solms.
In einem Gastbeitrag für das Handelsblatt schreibt er: "Das Eigentum ist ebenso wie die Freiheit ein elementares Grundrecht; das Bekenntnis zu ihm ist eine Wertentscheidung des Grundgesetzes von besonderer Bedeutung für den sozialen Rechtsstaat." Es dürfe keine Enteignung oder Beschlagnahmung geben. "Stattdessen müssen wir dafür sorgen, dass es sich lohnt, Eigentum zu schaffen. Der Schutz des Eigentums ist deshalb eine der vornehmlichsten Aufgaben des Staates.
Enteignungen sind mit der FDP nicht zu machen
Der Streit um das Berliner Volksbegehren zur Enteignung von Wohnungskonzernen hat enorme Dynamik entfaltet. Die FDP entscheidet nun auf ihrem Bundesparteitag am Wochenende [1] über einen Driglichkeitsantrag der Berliner FDP über die Streichung des Vergesellschaftungsartikels, Artikel 15 GG. "Artikel 15 passt nicht zur sozialen Marktwirtschaft. Er ist ein Verfassungsrelikt und wurde aus gutem Grund nie angewandt", sagt FDP-Chef Christian Lindner. [2] "Ihn abzuschaffen, wäre ein Beitrag zum sozialen Frieden und würde die Debatte wieder auf das Wesentliche lenken." Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP, Marco Buschmann, betont: "Durch Enteignung entsteht keine einzige neue Wohnung, sondern nur Entschädigungsansprüche zulasten des Steuerzahlers."
Deshalb solle die Sozialisierung ganzer Betriebe und Branchen durch eine Streichung des Artikels 15 ganz vom Tisch genommen werden. Die FDP will bei ihrem Bundesparteitag in Berlin am Freitag entscheiden, eine Abschaffung des Artikels 15 Grundgesetz im Bundestag zu beantragen. Auf ihn stützt die Berliner Enteignungs-Initiative ihre Argumentation. Dieser besagt, dass Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum" überführt werden können.
Einen entsprechenden Dringlichkeitsantrag für den am Wochenende in Berlin stattfindenden Bundesparteitag der Freien Demokraten verabschiedeten die 26 Delegierten der Hauptstadt-FDP am Dienstagabend. Der Antrag sieht eine "Gesetzesinitiative zur Abschaffung der Enteignungsgrundlage Artikel 15 Grundgesetz" vor. Darüber hinaus wird das am 6. April gestartete Volksbegehren "Deutsche Wohnen & Co enteignen" als "verfassungswidrig" bezeichnet. Antragsteller sind der Berliner FDP-Landeschef Christoph Meyer und Sebastian Czaja, Vorsitzender der FDP-Fraktion im Abgeordnetenhaus.
Czaja erklärte: "Es geht uns darum, mit aller Klarheit ein Zeichen gegen Enteignungen und für den Schutz des Eigentums zu setzen." 30 Jahre nach dem Mauerfall müsse auf solche "sozialistischen Experimente komplett verzichtet werden", sagte Czaja weiter und ergänzte: "Wir unterstreichen damit den Respekt gegenüber dem Eigentum." Über die Annahme des Antrags wird am Freitag entschieden.
Die Freien Demokraten wollen die Wohnungsnot durch Neubau bekämpfen, private Investoren gewinnen und einen Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer für Selbstnutzer schaffen. "Enteignung kostet viele Milliarden Euro Entschädigung, schafft aber keine einzige neue Wohnung. Die Lage lässt sich nur durch ein größeres Wohnungsangebot entspannen", bekräftigt FDP-Chef Christian Lindner die Haltung der Freien Demokraten. "Das Eigentum ist ebenso wie die Freiheit ein elementares Grundrecht", erinnert Bundesschatzmeister Herrmann Otto Solms.
In einem Gastbeitrag für das Handelsblatt [3] schreibt er: "Das Eigentum ist ebenso wie die Freiheit ein elementares Grundrecht; das Bekenntnis zu ihm ist eine Wertentscheidung des Grundgesetzes von besonderer Bedeutung für den sozialen Rechtsstaat." Es dürfe keine Enteignung oder Beschlagnahmung geben. "Stattdessen müssen wir dafür sorgen, dass es sich lohnt, Eigentum zu schaffen. Der Schutz des Eigentums ist deshalb eine der vornehmlichsten Aufgaben des Staates.