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17.04.2019 - 14:00Seehofer bläst zur Attacke
360 Tage Vorratsdatenspeicherung, breite Löschpflichten bei Datenleaks, drastische Verschärfung der Hackerparagrafen: Das umfassende Gesetzespaket des Innenministers geht zur Lasten der Freiheits- und Grundrechte, mahnt Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. In einem Gastbeitrag für heise online analysiert das Vorstandsmitglied der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit den von Horst Seehofer nun vorgelegten Entwurf eines "Zweiten Gesetzes zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz 2.0 – IT-SiG 2.0)".
Horst Seehofer hat sich mit dem Referentenentwurf für ein "Zweites Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme" viel vorgenommen: Der CSU-Politiker will nicht nur das Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu einem mächtigen Akteur im Kampf gegen Botnetze, vernachlässigte Geräte im Internet der Dinge oder Verbreiter von Schadsoftware aufrüsten, sondern zugleich auch Hackeraktivitäten, das unbefugte Verbreiten persönlicher Informationen durch Dritte sowie den Betrieb illegaler Marktplätze im Darknet schwerer bestrafen beziehungsweise erstmals kriminalisieren.
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger meint, es muss genauer hingeschaut werden. Denn: "Der Gesetzesentwurf will alle Telekommunikationsdienste, die zur "Weitergabe oder Veröffentlichung rechtswidrig erlangter Daten" genutzt werden, dazu verpflichten, diese Daten zu sperren und zu löschen. Dies betrifft laut Entwurf Dienste wie Facebook und Google, aber auch Telegram. Rechtsstaatliche und grundrechtliche Bedenken gegen derartige Verpflichtungen von Telekommunikationsdiensten und Netzwerken werden bereits seit Einführung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) 2017 diskutiert und konnten bisher nicht ausgeräumt werden."
Insgesamt will Seehofer die deutsche IT-Sicherheitspolitik also von defensiv auf offensiv schalten. Er bläst zum Angriff.
Seehofer bläst zur Attacke
360 Tage Vorratsdatenspeicherung, breite Löschpflichten bei Datenleaks, drastische Verschärfung der Hackerparagrafen: Das umfassende Gesetzespaket des Innenministers geht zur Lasten der Freiheits- und Grundrechte, mahnt Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. [1] In einem Gastbeitrag für heise online analysiert das Vorstandsmitglied der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit den von Horst Seehofer nun vorgelegten Entwurf eines "Zweiten Gesetzes zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz 2.0 – IT-SiG 2.0)".
Horst Seehofer hat sich mit dem Referentenentwurf für ein "Zweites Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme" viel vorgenommen: Der CSU-Politiker will nicht nur das Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu einem mächtigen Akteur im Kampf gegen Botnetze, vernachlässigte Geräte im Internet der Dinge oder Verbreiter von Schadsoftware aufrüsten, sondern zugleich auch Hackeraktivitäten, das unbefugte Verbreiten persönlicher Informationen durch Dritte sowie den Betrieb illegaler Marktplätze im Darknet schwerer bestrafen beziehungsweise erstmals kriminalisieren.
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger meint, es muss genauer hingeschaut werden. Denn: "Der Gesetzesentwurf will alle Telekommunikationsdienste, die zur "Weitergabe oder Veröffentlichung rechtswidrig erlangter Daten" genutzt werden, dazu verpflichten, diese Daten zu sperren und zu löschen. Dies betrifft laut Entwurf Dienste wie Facebook und Google, aber auch Telegram. Rechtsstaatliche und grundrechtliche Bedenken gegen derartige Verpflichtungen von Telekommunikationsdiensten und Netzwerken werden bereits seit Einführung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) [2] 2017 diskutiert und konnten bisher nicht ausgeräumt werden."
Insgesamt will Seehofer die deutsche IT-Sicherheitspolitik also von defensiv auf offensiv schalten. Er bläst zum Angriff. [1]