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29.08.2018 - 10:30Grundrechte gelten auch in der digitalen Welt
Vor rund einem Jahr legalisierte die Große Koalition den massenhaften Einsatz von Staatstrojanern und heimlichen Online-Durchsuchungen. Im Handelsblatt-Gastbeitrag rügt Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Vorstandsmitglied der Stiftung für die Freiheit, diese Aushöhlung der Privatsphäre. "Grundrechte gelten ohne Frage auch in der digitalen Informationsgesellschaft", verdeutlicht die ehemalige Bundesjustizministerin.
Die Änderung der Strafprozessordnung ermögliche eine Art Live-Überwachung aller Bürger, erläutert Leutheusser-Schnarrenberger. "Jeder Satz in einer E-Mail, der getippt wird, kann somit in Echtzeit verfolgt werden, selbst, wenn er gleich wieder gelöscht wird", betont sie. 2008 seien Online-Durchsuchungen im IT-Grundrecht nur unter strengen Auflagen erlaubt worden. "Doch es zeigt sich, was sich in zehn Jahren alles verändert hat. Gesundheitsinformationen, die über das mobile Internet gesucht und gesendet werden, sind ebenso sensible Daten wie die Standortinformation, die die Hälfte aller Smartphone-User mittlerweile aktiviert hat", hebt Leutheusser-Schnarrenberger hervor. Mit diesen Daten lasse sich ein sehr umfassendes Bild einer Person zeichnen.
Der Kernbereich privater Lebensführung dürfe vom Staat jedoch nicht angefasst werden, stellt die liberale Bundesjustizministerin a.D. klar. "Das heißt, dass auch die Vielzahl privater Daten, die sich mittlerweile auf dem Smartphone befindet, nicht vom Staat eingesehen und weiterverwertet werden darf." Den Beamten müsse klar sein, wo Grenzen gezogen werden müssten. "Verfassungswidrig bleibt verfassungswidrig, selbst wenn die vorgeschobenen Gründe sich immer wieder ändern", unterstreicht sie. "Deswegen hat die FDP Verfassungsbeschwerde eingelegt." (ch)
Grundrechte gelten auch in der digitalen Welt
Vor rund einem Jahr legalisierte die Große Koalition den massenhaften Einsatz von Staatstrojanern und heimlichen Online-Durchsuchungen. Im Handelsblatt-Gastbeitrag [1] rügt Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Vorstandsmitglied der Stiftung für die Freiheit, diese Aushöhlung der Privatsphäre. "Grundrechte gelten ohne Frage auch in der digitalen Informationsgesellschaft", verdeutlicht die ehemalige Bundesjustizministerin.
Die Änderung der Strafprozessordnung ermögliche eine Art Live-Überwachung aller Bürger, erläutert Leutheusser-Schnarrenberger. "Jeder Satz in einer E-Mail, der getippt wird, kann somit in Echtzeit verfolgt werden, selbst, wenn er gleich wieder gelöscht wird", betont sie. 2008 seien Online-Durchsuchungen im IT-Grundrecht nur unter strengen Auflagen erlaubt worden. "Doch es zeigt sich, was sich in zehn Jahren alles verändert hat. Gesundheitsinformationen, die über das mobile Internet gesucht und gesendet werden, sind ebenso sensible Daten wie die Standortinformation, die die Hälfte aller Smartphone-User mittlerweile aktiviert hat", hebt Leutheusser-Schnarrenberger hervor. Mit diesen Daten lasse sich ein sehr umfassendes Bild einer Person zeichnen.
Der Kernbereich privater Lebensführung dürfe vom Staat jedoch nicht angefasst werden, stellt die liberale Bundesjustizministerin a.D. klar. "Das heißt, dass auch die Vielzahl privater Daten, die sich mittlerweile auf dem Smartphone befindet, nicht vom Staat eingesehen und weiterverwertet werden darf." Den Beamten müsse klar sein, wo Grenzen gezogen werden müssten. "Verfassungswidrig bleibt verfassungswidrig, selbst wenn die vorgeschobenen Gründe sich immer wieder ändern", unterstreicht sie. "Deswegen hat die FDP Verfassungsbeschwerde eingelegt." (ch)