FDP-Fraktion|
03.08.2005 - 02:00LEUTHEUSSER-SCHNARRENBERGER/ STADLER:Schily verlässt den Boden des Rechtsstaats
BERLIN. Zu den heutigen Äußerungen des Bundesinnenministers Otto Schily zur Terrorismusbekämpfung erklären die europapolitische Sprecherin, Sabine LEUTHEUSSER-SCHNARRENBERGER, und der innenpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Max STADLER:
Bundesinnenminister Otto Schily hat sich dafür ausgesprochen, potenzielle Straftäter "für einen gewissen Zeitraum in Gewahrsam" zu nehmen, um Gefahren abzuwehren. Er hat dies u.a. mit den Worten gerechtfertigt: "Die Terroristen verstehen ihren Terror als Krieg."
Der Bundesinnenminister hat mit der Propagierung einer "Vorbeugehaft" den Boden des Rechtsstaats verlassen. Sein Vorschlag ist glatt verfassungswidrig. Selbstverständlich ist der Rechtsstaat wehrhaft. Zum Schutze der Bevölkerung vor terroristischen Anschlägen gibt es eine Vielzahl gesetzlicher Eingriffs- und Überwachungsbefugnisse, die die Sicherheitsbehörden gegen gefährliche Personen anwenden können und in der Praxis auch in großem Umfang anwenden. Wer eine Straftat begangen hat oder konkret plant, kann inhaftiert werden. Aber ein Rechtsstaat muss bei seinen Maßnahmen auch Grenzen beachten, sonst gibt er sich selbst auf. Personen auf Verdacht "wegzusperren", gegen die keine konkreten Beweise vorliegen, würde der Willkür Tür und Tor öffnen. Ein Gesetzgeber, der eine solche Vorbeugehaft einführen würde, würde sofort vom Bundesverfassungsgericht eine erneute Zurechtweisung erhalten.
Dem Vorschlag einer Vorbeugehaft ist die Verfassungswidrigkeit auf die Stirn geschrieben. Dennoch wiederholen Bundesinnenminister Otto Schily
(SPD) und Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) in einer unheiligen Allianz ständig diesen verfassungswidrigen Vorschlag der Vorbeugehaft. Beide sind damit schon 2004 bei den Verhandlungen über ein Zuwanderungsgesetz am entschiedenen Nein der FDP gescheitert. Die Bürgerrechte wären bei einem erneuten Zusammenspiel von SPD und CDU/CSU erheblich gefährdet. Dem setzt die FDP den starken Rechtsstaat entgegen, der sich an die Verfassung und an den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel hält. Den Rechtsstaat preiszugeben, hieße, den Zielen der Terroristen in die Hände zu spielen.
Es ist auch gefährlich und falsch, wie Bundesinnenminister Otto Schily den Begriff des Terrors als "Krieg" aufzunehmen. Terroristen begehen abscheuliche Straftaten. Diese Straftaten müssen mit den Mitteln des Rechtsstaats verhindert werden. Wer von "Krieg" spricht, suggeriert, dass es nicht um die Bekämpfung schwerster Kriminalität gehe. Damit wird - vielleicht unbewusst - einem Denken der Boden bereitet, wonach im "Krieg", also in einem Ausnahmezustand, Bindungen an die für Strafverfolgung und Straftatenverhütung geltenden rechtlichen Regeln nicht mehr zwingend einzuhalten seien. Damit haben die Vereinigten Staaten von Amerika Guantanamo begründet. Ein solches Denken darf auf keinen Fall in unsere innenpolitische Debatte Einzug halten.
Bettina Lauer
Telefon: (030) 227-52378
pressestelle@fdp-bundestag.de
848-leutheusser-schnarren-stadler-schily_terrorismusbekaempfung.pdf
LEUTHEUSSER-SCHNARRENBERGER/ STADLER:Schily verlässt den Boden des Rechtsstaats
BERLIN. Zu den heutigen Äußerungen des Bundesinnenministers Otto Schily zur Terrorismusbekämpfung erklären die europapolitische Sprecherin, Sabine LEUTHEUSSER-SCHNARRENBERGER, und der innenpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Max STADLER:
Bundesinnenminister Otto Schily hat sich dafür ausgesprochen, potenzielle Straftäter "für einen gewissen Zeitraum in Gewahrsam" zu nehmen, um Gefahren abzuwehren. Er hat dies u.a. mit den Worten gerechtfertigt: "Die Terroristen verstehen ihren Terror als Krieg."
Der Bundesinnenminister hat mit der Propagierung einer "Vorbeugehaft" den Boden des Rechtsstaats verlassen. Sein Vorschlag ist glatt verfassungswidrig. Selbstverständlich ist der Rechtsstaat wehrhaft. Zum Schutze der Bevölkerung vor terroristischen Anschlägen gibt es eine Vielzahl gesetzlicher Eingriffs- und Überwachungsbefugnisse, die die Sicherheitsbehörden gegen gefährliche Personen anwenden können und in der Praxis auch in großem Umfang anwenden. Wer eine Straftat begangen hat oder konkret plant, kann inhaftiert werden. Aber ein Rechtsstaat muss bei seinen Maßnahmen auch Grenzen beachten, sonst gibt er sich selbst auf. Personen auf Verdacht "wegzusperren", gegen die keine konkreten Beweise vorliegen, würde der Willkür Tür und Tor öffnen. Ein Gesetzgeber, der eine solche Vorbeugehaft einführen würde, würde sofort vom Bundesverfassungsgericht eine erneute Zurechtweisung erhalten.
Dem Vorschlag einer Vorbeugehaft ist die Verfassungswidrigkeit auf die Stirn geschrieben. Dennoch wiederholen Bundesinnenminister Otto Schily
(SPD) und Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) in einer unheiligen Allianz ständig diesen verfassungswidrigen Vorschlag der Vorbeugehaft. Beide sind damit schon 2004 bei den Verhandlungen über ein Zuwanderungsgesetz am entschiedenen Nein der FDP gescheitert. Die Bürgerrechte wären bei einem erneuten Zusammenspiel von SPD und CDU/CSU erheblich gefährdet. Dem setzt die FDP den starken Rechtsstaat entgegen, der sich an die Verfassung und an den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel hält. Den Rechtsstaat preiszugeben, hieße, den Zielen der Terroristen in die Hände zu spielen.
Es ist auch gefährlich und falsch, wie Bundesinnenminister Otto Schily den Begriff des Terrors als "Krieg" aufzunehmen. Terroristen begehen abscheuliche Straftaten. Diese Straftaten müssen mit den Mitteln des Rechtsstaats verhindert werden. Wer von "Krieg" spricht, suggeriert, dass es nicht um die Bekämpfung schwerster Kriminalität gehe. Damit wird - vielleicht unbewusst - einem Denken der Boden bereitet, wonach im "Krieg", also in einem Ausnahmezustand, Bindungen an die für Strafverfolgung und Straftatenverhütung geltenden rechtlichen Regeln nicht mehr zwingend einzuhalten seien. Damit haben die Vereinigten Staaten von Amerika Guantanamo begründet. Ein solches Denken darf auf keinen Fall in unsere innenpolitische Debatte Einzug halten.
Bettina Lauer
Telefon: (030) 227-52378
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848-leutheusser-schnarren-stadler-schily_terrorismusbekaempfung.pdf [2]