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17.08.2018 - 14:45PAG ist verfassungsrechtlich nicht tragbar
Das bayerische Polizeiaufgabengesetz hat die Eingriffsschwelle bei polizeilichen Maßnahmen erheblich abgesenkt. Die Freien Demokraten reichten am Freitag beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde gegen das PAG ein. Mit der Verquickung der völlig unzureichend definierten "drohenden Gefahr" in den gerügten Normen würden Eingriffsbefugnisse "systemwidrig aus dem repressiven Bereich der Strafverfolgung in den präventiven Bereich der Gefahrenabwehr übertragen", kritisiert FDP-Bundestagsfraktionsvize Stephan Thomae. Auch Bundesjustizministerin a.D. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hält das PAG für einen "komplett falschen Weg in der Politik der inneren Sicherheit". Und der FDP-Spitzenkandidat zur Landtagswahl, Martin Hagen, macht deutlich: Ohne Korrekturen am PAG wird es keine Koalition mit den Freien Demokraten geben.
"Die Aufhebung der bislang bestehenden Trennung zwischen polizeilicher und geheimdienstlicher Sphäre ist verfassungsrechtlich nicht tragbar", stellt Thomae klar. Es gebe gute Gründe, dass derjenige, der alles dürfe, nicht alles wisse, und umgekehrt. "DNA-Proben entnehmen, private Wohnungen heimlich betreten, Post abfangen, verdeckt und präventiv auf Clouds zugreifen, personenbezogene Daten weiterverarbeiten, oder mittels der ohnehin schon verfassungsrechtlich fragwürdigen Quellen-TKÜ in den Telekommunikationsbereich eingreifen. Was wie aus einem John le Carré-Roman anmutet, ist in Bayern seit dem 25. Mai 2018 Gesetz", erläutert der liberale Rechtsexperte. "Wenn die CSU das nächste Mal Einschränkungen der Bürgerrechte plant, empfehle ich vorher die Lektüre eines Klassikers: das Grundgesetz."
Dem schließt sich Leutheusser-Schnarrenberger an. Ein allgemeiner Verdacht im Vorfeld irgendeiner kriminellen Handlung dürfe den konkreten Tatverdacht nicht ersetzen. "Es ist ausschließlich die Aufgabe der Verfassungsschutzbehörden, verdächtigen Bestrebungen nachzugehen, das ist nicht die Aufgabe der allgemeinen Gefahrenabwehr", verdeutlicht sie. Mit dem PAG würden die strikten Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts an die staatliche Durchforstung der mobilen Endgeräte bewusst missachtet. Dass eine "drohende Gefahr" für solche Freiheitsverletzungen nun ausreiche, gehe nicht nur zu weit, sondern sei auch ein Bruch mit rechtsstaatlichen Prinzipien.
Diese Aushöhlung der Grundrechte nehmen die Freien Demokraten nicht hin. "Wir werden das Polizeiaufgabengesetz nicht nur juristisch, sondern auch politisch bekämpfen", erklärt Hagen. Mit der bayerischen FDP werde es keine Koalition im Freistaat geben ohne Korrekturen am Polizeiaufgabengesetz. "Wir wollen die Sicherheit in Bayern nicht durch immer schärfere Gesetze verbessern, sondern durch mehr Polizisten", hebt Hagen hervor. Die bayerische Polizei schiebe derzeit 2,2 Millionen Überstunden vor sich her. "Hier müssen wir ansetzen", fordert er. Hagen verspricht: "Wir werden Freiheit und Sicherheit wieder in Balance bringen. Die FDP will die Bürger vor Kriminellen schützen und den Rechtsstaat vor der CSU." (ch)
PAG ist verfassungsrechtlich nicht tragbar
Das bayerische Polizeiaufgabengesetz hat die Eingriffsschwelle bei polizeilichen Maßnahmen erheblich abgesenkt. Die Freien Demokraten reichten am Freitag beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde gegen das PAG ein. Mit der Verquickung der völlig unzureichend definierten "drohenden Gefahr" in den gerügten Normen würden Eingriffsbefugnisse "systemwidrig aus dem repressiven Bereich der Strafverfolgung in den präventiven Bereich der Gefahrenabwehr übertragen", kritisiert FDP-Bundestagsfraktionsvize Stephan Thomae. Auch Bundesjustizministerin a.D. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hält das PAG für einen "komplett falschen Weg in der Politik der inneren Sicherheit". Und der FDP-Spitzenkandidat zur Landtagswahl, Martin Hagen, macht deutlich: Ohne Korrekturen am PAG wird es keine Koalition mit den Freien Demokraten geben.
"Die Aufhebung der bislang bestehenden Trennung zwischen polizeilicher und geheimdienstlicher Sphäre ist verfassungsrechtlich nicht tragbar", stellt Thomae klar. Es gebe gute Gründe, dass derjenige, der alles dürfe, nicht alles wisse, und umgekehrt. "DNA-Proben entnehmen, private Wohnungen heimlich betreten, Post abfangen, verdeckt und präventiv auf Clouds zugreifen, personenbezogene Daten weiterverarbeiten, oder mittels der ohnehin schon verfassungsrechtlich fragwürdigen Quellen-TKÜ in den Telekommunikationsbereich eingreifen. Was wie aus einem John le Carré-Roman anmutet, ist in Bayern seit dem 25. Mai 2018 Gesetz", erläutert der liberale Rechtsexperte. "Wenn die CSU das nächste Mal Einschränkungen der Bürgerrechte plant, empfehle ich vorher die Lektüre eines Klassikers: das Grundgesetz."
Dem schließt sich Leutheusser-Schnarrenberger an. Ein allgemeiner Verdacht im Vorfeld irgendeiner kriminellen Handlung dürfe den konkreten Tatverdacht nicht ersetzen. "Es ist ausschließlich die Aufgabe der Verfassungsschutzbehörden, verdächtigen Bestrebungen nachzugehen, das ist nicht die Aufgabe der allgemeinen Gefahrenabwehr", verdeutlicht sie. Mit dem PAG würden die strikten Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts an die staatliche Durchforstung der mobilen Endgeräte bewusst missachtet. Dass eine "drohende Gefahr" für solche Freiheitsverletzungen nun ausreiche, gehe nicht nur zu weit, sondern sei auch ein Bruch mit rechtsstaatlichen Prinzipien.
Diese Aushöhlung der Grundrechte nehmen die Freien Demokraten nicht hin. "Wir werden das Polizeiaufgabengesetz nicht nur juristisch, sondern auch politisch bekämpfen", erklärt Hagen. Mit der bayerischen FDP werde es keine Koalition im Freistaat geben ohne Korrekturen am Polizeiaufgabengesetz. "Wir wollen die Sicherheit in Bayern nicht durch immer schärfere Gesetze verbessern, sondern durch mehr Polizisten", hebt Hagen hervor. Die bayerische Polizei schiebe derzeit 2,2 Millionen Überstunden vor sich her. "Hier müssen wir ansetzen", fordert er. Hagen verspricht: "Wir werden Freiheit und Sicherheit wieder in Balance bringen. Die FDP will die Bürger vor Kriminellen schützen und den Rechtsstaat vor der CSU." (ch)