FDP-Fraktion|
27.07.2005 - 02:00VAN ESSEN: FDP begrüßt Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Telefonüberwachung
BERLIN. Zu dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum niedersächsischen Polizeigesetz erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Jörg VAN ESSEN:
Die FDP-Bundestagsfraktion lehnt präventive Telefonüberwachungen ohne konkreten Tatverdacht ab. Zu Recht hat das Bundesverfassungsgericht bei vorbeugenden Überwachungsmaßnahmen einen ungerechtfertigten Eingriff in das Fernmeldegeheimnis festgestellt. Die FDP begrüßt daher, dass mit dem heutigen Urteil die kontinuierliche Erweiterung polizeilicher Eingriffsbefugnisse in geschützte Rechtspositionen der Bürgerinnen und Bürger ohne konkreten Gefahrenverdacht gestoppt wurde. Bereits bei der repressiven Telefonüberwachung zur Strafverfolgung gibt es erhebliche rechtsstaatliche Mängel. In den vergangenen 10 Jahren hat es eine Zunahme der Telefonüberwachungsmaßnahmen von 500 Prozent gegeben. Zudem ist die geltende richterliche Anordnungspraxis bedenklich, wie mehrere Gutachten bestätigt haben. Wir dürfen nicht zulassen, dass dieser rechtswidrige Zustand länger anhält. Die Telefonüberwachung ist mittlerweile zu einem unentbehrlichen Instrument zur effizienten Bekämpfung der Kriminalität geworden. Dennoch hat der Gesetzgeber sicherzustellen, dass die Anordnung der Telefonüberwachungsmaßnahmen rechtstaatlich einwandfrei erfolgt. In einem liberalen Rechtsstaat können solche Eingriffe in verfassungsrechtlich geschützte Rechte der Bürgerinnen und Bürger nur in engen rechtsstaatlichen Grenzen erlaubt werden. Die FDP fordert daher, dass spätestens nach dem wegweisenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur akustischen Wohnraumüberwachung alle staatlichen Überwachungsmaßnahmen auf den Prüfstand gehören.
Bettina Lauer
Telefon: (030) 227-52378
pressestelle@fdp-bundestag.de
VAN ESSEN: FDP begrüßt Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Telefonüberwachung
BERLIN. Zu dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum niedersächsischen Polizeigesetz erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Jörg VAN ESSEN:
Die FDP-Bundestagsfraktion lehnt präventive Telefonüberwachungen ohne konkreten Tatverdacht ab. Zu Recht hat das Bundesverfassungsgericht bei vorbeugenden Überwachungsmaßnahmen einen ungerechtfertigten Eingriff in das Fernmeldegeheimnis festgestellt. Die FDP begrüßt daher, dass mit dem heutigen Urteil die kontinuierliche Erweiterung polizeilicher Eingriffsbefugnisse in geschützte Rechtspositionen der Bürgerinnen und Bürger ohne konkreten Gefahrenverdacht gestoppt wurde. Bereits bei der repressiven Telefonüberwachung zur Strafverfolgung gibt es erhebliche rechtsstaatliche Mängel. In den vergangenen 10 Jahren hat es eine Zunahme der Telefonüberwachungsmaßnahmen von 500 Prozent gegeben. Zudem ist die geltende richterliche Anordnungspraxis bedenklich, wie mehrere Gutachten bestätigt haben. Wir dürfen nicht zulassen, dass dieser rechtswidrige Zustand länger anhält. Die Telefonüberwachung ist mittlerweile zu einem unentbehrlichen Instrument zur effizienten Bekämpfung der Kriminalität geworden. Dennoch hat der Gesetzgeber sicherzustellen, dass die Anordnung der Telefonüberwachungsmaßnahmen rechtstaatlich einwandfrei erfolgt. In einem liberalen Rechtsstaat können solche Eingriffe in verfassungsrechtlich geschützte Rechte der Bürgerinnen und Bürger nur in engen rechtsstaatlichen Grenzen erlaubt werden. Die FDP fordert daher, dass spätestens nach dem wegweisenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur akustischen Wohnraumüberwachung alle staatlichen Überwachungsmaßnahmen auf den Prüfstand gehören.
Bettina Lauer
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