FDP-Fraktion|
27.07.2005 - 02:00LEUTHEUSSER-SCHNARRENBERGER: Grundrechte wieder zum Maßstab der Politik machen
Berlin. Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum niedersächsischen Gesetz zur Telefonüberwachung erklärt die FDP-Sprecherin für Bürgerrechte, Präsidiumsmitglied SABINE LEUTHEUSSER-SCHNARRENBERGER:
"Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, daß das niedersächsische Gesetz zur Telefonüberwachung in Teilen für verfassungswidrig erklärt hat, muß die Politik endlich aufwachen. Das Karlsruher Gericht hat in einer Serie von Entscheidungen zum Großen Lauschangriff, zum Europäischen Haftbefehl und aktuell zur niedersächsischen Telefonüberwachung deutlich gemacht, daß die Politik die Kernbereiche der Grundrechte zu wahren hat. Der Tenor des Bundesverfassungsgerichts zielt darauf, die larmoyante Haltung in der Politik ad acta zu legen, erst einmal Gesetze zu erlassen, die unverhältnismäßige Einschnitte in Grund- und Bürgerrechte darstellen, hoffend, die Karlsruher Richter ließ dies ihr durchgehen. Bei der Ausgestaltung von Gesetzen muß das Grundgesetz wieder zum Maßstab werden. Dem niedersächsischen Gesetz stand die Verfassungswidrigkeit nach den letzten Urteilen des Bundesverfassungsgerichts in Teilen auf die Stirn geschrieben.
Natürlich muß der Staat handlungsfähig bleiben und effektive, aber verhältnismäßige Mittel zum Kampf gegen den Terrorismus besitzen. Die Antwort auf den Terrorismus muß jedoch auf verfassungsfestem Verhalten der Politik fußen. Die Bundesländer, die mit ihren Gesetzesvorhaben zur Telefonüberwachung bis zum Urteil aus Karlsruhe gewartet haben, haben jetzt die Aufgabe, das Gleichgewicht zwischen Freiheit und Sicherheit zu halten."
LEUTHEUSSER-SCHNARRENBERGER: Grundrechte wieder zum Maßstab der Politik machen
Berlin. Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum niedersächsischen Gesetz zur Telefonüberwachung erklärt die FDP-Sprecherin für Bürgerrechte, Präsidiumsmitglied SABINE LEUTHEUSSER-SCHNARRENBERGER:
"Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, daß das niedersächsische Gesetz zur Telefonüberwachung in Teilen für verfassungswidrig erklärt hat, muß die Politik endlich aufwachen. Das Karlsruher Gericht hat in einer Serie von Entscheidungen zum Großen Lauschangriff, zum Europäischen Haftbefehl und aktuell zur niedersächsischen Telefonüberwachung deutlich gemacht, daß die Politik die Kernbereiche der Grundrechte zu wahren hat. Der Tenor des Bundesverfassungsgerichts zielt darauf, die larmoyante Haltung in der Politik ad acta zu legen, erst einmal Gesetze zu erlassen, die unverhältnismäßige Einschnitte in Grund- und Bürgerrechte darstellen, hoffend, die Karlsruher Richter ließ dies ihr durchgehen. Bei der Ausgestaltung von Gesetzen muß das Grundgesetz wieder zum Maßstab werden. Dem niedersächsischen Gesetz stand die Verfassungswidrigkeit nach den letzten Urteilen des Bundesverfassungsgerichts in Teilen auf die Stirn geschrieben.
Natürlich muß der Staat handlungsfähig bleiben und effektive, aber verhältnismäßige Mittel zum Kampf gegen den Terrorismus besitzen. Die Antwort auf den Terrorismus muß jedoch auf verfassungsfestem Verhalten der Politik fußen. Die Bundesländer, die mit ihren Gesetzesvorhaben zur Telefonüberwachung bis zum Urteil aus Karlsruhe gewartet haben, haben jetzt die Aufgabe, das Gleichgewicht zwischen Freiheit und Sicherheit zu halten."