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28.03.2018 - 11:15EU-Verordnung führt in Richtung staatlicher Zensur
In Deutschland werden die umstrittenen behördlichen Zugangssperren für Internetseiten ab 2020 möglich sein. Ein neues Regelwerk der EU zum Verbraucherschutz, die "CPC-Verordnung", ermächtigt künftig Ämter, den Zugang zu Websites zu sperren, "um das Risiko einer schwerwiegenden Schädigung der Kollektivinteressen von Verbrauchern zu verhindern". Die Freien Demokraten sind entsetzt. "Dass fachfremde Behörden wie das Eisenbahn-Bundesamt zukünftig über die Einführung von Netzsperren entscheiden können, ist absurd. Mit der EU-Verordnung bewegen wir uns weiter in Richtung staatlicher Zensur", sagt FDP-Netzpolitiker Manuel Höferlin.
In der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage des FDP-Abgeordneten Manuel Höferlin betont das zuständige Bundesjustizministerium, dass Internetsperren nur als schärfste Sanktion verhängt werden dürften. Als mildere Variante dürfte es laut den Ministerien häufiger zu Warnhinweisen an die Verbraucher kommen. Die Freien Demokraten wollten von der unter anderem Bundesrgierung wissen, welche Maßnahmen sie ergreift, damit die Infrastruktur nicht für andere Zwecke missbraucht wird, etwa Zensurmaßnahmen. Die Antwort fällt denkbar mager aus: "Es wird derzeit sorgfältig und intensiv geprüft, ob und gegebenenfalls welche gesetzgeberischen Maßnahmen ergriffen werden sollen."
Hintergrund
Im letzten November hat sich das EU-Parlament für eine Verordnung ausgesprochen, die als Maßnahme auch legale Netzsperren für bestimmte Internetseiten vorsieht. Neben einer Reihe anderer Maßnahmen sollen auch Netzsperren zum Einsatz kommen, um Konsumentengesetze zu wahren. So heißt es, dass zuständige Behörden "gegebenenfalls die Sperrung einer Webseite, Domain oder einer ähnlichen digitalen Seite" anordnen können sollen. Die Seite könnten Behörden auch "durch einen Drittanbieter aus dem Netz nehmen lassen".
EU-Verordnung führt in Richtung staatlicher Zensur
In Deutschland werden die umstrittenen behördlichen Zugangssperren für Internetseiten ab 2020 möglich sein. Ein neues Regelwerk der EU zum Verbraucherschutz, die "CPC-Verordnung", ermächtigt künftig Ämter, den Zugang zu Websites zu sperren, "um das Risiko einer schwerwiegenden Schädigung der Kollektivinteressen von Verbrauchern zu verhindern". Die Freien Demokraten sind entsetzt. "Dass fachfremde Behörden wie das Eisenbahn-Bundesamt zukünftig über die Einführung von Netzsperren entscheiden können, ist absurd. Mit der EU-Verordnung bewegen wir uns weiter in Richtung staatlicher Zensur", sagt FDP-Netzpolitiker Manuel Höferlin.
In der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage des FDP-Abgeordneten Manuel Höferlin [1]betont das zuständige Bundesjustizministerium, dass Internetsperren nur als schärfste Sanktion verhängt werden dürften. Als mildere Variante dürfte es laut den Ministerien häufiger zu Warnhinweisen an die Verbraucher kommen. Die Freien Demokraten wollten von der unter anderem Bundesrgierung wissen, welche Maßnahmen sie ergreift, damit die Infrastruktur nicht für andere Zwecke missbraucht wird, etwa Zensurmaßnahmen. Die Antwort fällt denkbar mager aus: "Es wird derzeit sorgfältig und intensiv geprüft, ob und gegebenenfalls welche gesetzgeberischen Maßnahmen ergriffen werden sollen."
Hintergrund
Im letzten November hat sich das EU-Parlament für eine Verordnung ausgesprochen, die als Maßnahme auch legale Netzsperren für bestimmte Internetseiten vorsieht. Neben einer Reihe anderer Maßnahmen sollen auch Netzsperren zum Einsatz kommen, um Konsumentengesetze zu wahren. So heißt es, dass zuständige Behörden "gegebenenfalls die Sperrung einer Webseite, Domain oder einer ähnlichen digitalen Seite" anordnen können sollen. Die Seite könnten Behörden auch "durch einen Drittanbieter aus dem Netz nehmen lassen".