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14.03.2018 - 13:00Paragraf 219a kann nicht so bleiben, wie er ist
Es hätte gleich zum GroKo-Start ein großes Streitthema werden können: Das Werbeverbot für Abtreibungen. Die SPD hat ihren Gesetzentwurf zur Aufhebung des Strafgesetzbuch-Paragrafen 219a aus Rücksicht auf die große Koalition mit der Union nun zurückgezogen. Schade, sagen die Freien Demokraten. FDP-FRaktionsvize Stephan Thomae spricht von einer "herben Enttäuschung". Er bekräftigt die Haltung der FDP, dass der Paragraf 219a Strafgesetzbuch nicht so bleiben kann, wie er ist.
"Die Profillosigkeit der SPD schreitet voran", schimpft FDP-Vize Wolfgang Kubicki. Die Verhinderung einer "rechtlich gebotenen und gesellschaftspolitisch sinnvollen Reform" sei ein "Schlag ins Gesicht der Frauen und ein Kotau vor der CDU." Er fügte in der Welt hinzu: "Wir werben jetzt bei den anderen Fraktionen für unseren Antrag zum Paragraf 219a. Und dann will ich sehen, wie die SPD im Parlament gemeinsam mit AfD und Union gegen diese Reform des Strafrechts stimmt."
Im Februar hat der Bundestag bereits die Vorlagen der Linken, der Grünen und der FDP beraten. Die Linken und Grünen wollen das Werbeverbot ebenfalls abschaffen. Die FDP will nur noch grob anstößige Werbung unter Strafe stellen . Die Freien Demokraten bleiben dabei, dass der Paragraf 219a nicht so bleiben kann, wie er ist. "Unsere Hand für eine maßvolle Änderung bleibt weiter ausgestreckt", so Thomae. So sei auch der Gesetzentwurf zu verstehen, den die Freien Demokraten ausdrücklich als Kompromissvorschlag eingebracht haben.
Die Freien Demokraten bevorzugen in ihrem Antrag eine moderate Anpassung. "Sie soll seriösen Ärzten Schutz vor Strafverfolgung gewähren, gleichzeitig aber anstößige Werbung ausschließen", erläutert Buschmann. Demnach wird der Straftatbestand nur noch Werbung unter Strafe stellen, die in grob anstößiger Weise erfolgt. Sollte der Antrag keine Mehrheit finden, werde man im Zweifel für eine Streichung stimmen, so der Parlamentarische Geschäftsführer. Dies sei in jedem Fall besser, als dass sich nichts ändert. (ph)
Paragraf 219a kann nicht so bleiben, wie er ist
Es hätte gleich zum GroKo-Start ein großes Streitthema werden können: Das Werbeverbot für Abtreibungen. Die SPD hat ihren Gesetzentwurf zur Aufhebung des Strafgesetzbuch-Paragrafen 219a aus Rücksicht auf die große Koalition [1] mit der Union nun zurückgezogen. Schade, sagen die Freien Demokraten. FDP-FRaktionsvize Stephan Thomae spricht von einer "herben Enttäuschung". Er bekräftigt die Haltung der FDP, dass der Paragraf 219a Strafgesetzbuch nicht so bleiben kann, wie er ist.
"Die Profillosigkeit der SPD schreitet voran", schimpft FDP-Vize Wolfgang Kubicki. Die Verhinderung einer "rechtlich gebotenen und gesellschaftspolitisch sinnvollen Reform" sei ein "Schlag ins Gesicht der Frauen und ein Kotau vor der CDU." Er fügte in der Welt hinzu: "Wir werben jetzt bei den anderen Fraktionen für unseren Antrag zum Paragraf 219a. Und dann will ich sehen, wie die SPD im Parlament gemeinsam mit AfD und Union gegen diese Reform des Strafrechts stimmt."
Im Februar hat der Bundestag bereits die Vorlagen der Linken, der Grünen und der FDP beraten. Die Linken und Grünen wollen das Werbeverbot ebenfalls abschaffen. Die FDP will nur noch grob anstößige Werbung unter Strafe stellen [2]. Die Freien Demokraten bleiben dabei, dass der Paragraf 219a nicht so bleiben kann, wie er ist. "Unsere Hand für eine maßvolle Änderung bleibt weiter ausgestreckt", so Thomae. So sei auch der Gesetzentwurf [3]zu verstehen, den die Freien Demokraten ausdrücklich als Kompromissvorschlag eingebracht haben.
Die Freien Demokraten bevorzugen in ihrem Antrag eine moderate Anpassung. [11] "Sie soll seriösen Ärzten Schutz vor Strafverfolgung gewähren, gleichzeitig aber anstößige Werbung ausschließen", erläutert Buschmann. [12] Demnach wird der Straftatbestand nur noch Werbung unter Strafe stellen, die in grob anstößiger Weise erfolgt. Sollte der Antrag keine Mehrheit finden, werde man im Zweifel für eine Streichung stimmen, so der Parlamentarische Geschäftsführer. Dies sei in jedem Fall besser, als dass sich nichts ändert. (ph)