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02.03.2018 - 11:15Frontalangriff auf die Religionsfreiheit
Die Forderung der AfD nach einem Verbot betäubungslosen Schlachtens hat im niedersächsischen Landtag für heftige Debatten gesorgt. Für die FDP ist der Vorstoß ein Frontalangriff auf die Religionsfreiheit. Für den landwirtschaftspolitischen Sprecher der FDP-Fraktion, Hermann Grupe, dient der Antrag der AfD-Fraktion nicht dem Tierschutz, sondern verfolgt gänzlich andere Ziele. Er fühlte sich an das erste Verbot des betäubungslosen Schächtens in Deutschland zu Beginn der Nazidiktatur im Jahr 1933 erinnert. "Das steht in der Tradition Ihrer Partei“, sagte Grupe zur AfD. "1933 waren es die Juden. Haben Sie die nur vergessen?“
"Dieser Antrag offenbart in seiner armseligen Schlichtheit die wahre Gesinnung der AfD. Vorgeschoben wird der Tierschutz, verfolgt werden aber ganz andere Ziele“, so Grupe. Es gebe hunderte von Themen im Bereich des Tierschutzes, über die man dringend sprechen müsse. Die AfD würde sich daraus ausgerechnet das Thema des rituellen Schächtens heraussuchen. "Zugegeben, hier stehen nach unseren Werten zwei Ziele im Widerspruch: die Religionsfreiheit und der Tierschutz. Das betäubungslose Schlachten ist heute in ganz Europa verboten, Ausnahmen gelten nur für Juden und Muslime aufgrund religiöser Bestimmungen", erläutert Grupe.
In Deutschland gebe es dieses Verbot bereits seit 1933. Und auch damals habe es nicht das Ziel des Tierschutzes verfolgt. Wie der Bundesgerichtshof bereits 2002 festgestellt habe, sei es vielmehr darum gegangen, den jüdischen Teil der Bevölkerung in seinen religiösen Empfindungen und Gebräuchen zu verletzen. Grupe: "In dieser bemerkenswerten Tradition steht die AfD heute mit ihrem Antrag. Es geht nicht um Tierschutz, sondern darum, den Angehörigen des muslimischen Glaubens keine Sondererlaubnis mehr zu erteilen. Dahinter steckt eine ausländerfeindliche Gesinnung und es ist ein Frontalangriff auf die Religionsfreiheit. Es geht darum, Menschen islamischen Glaubens in ihren Empfindungen und Gebräuchen zu verletzen", so Grupe.
Frontalangriff auf die Religionsfreiheit
Die Forderung der AfD nach einem Verbot betäubungslosen Schlachtens hat im niedersächsischen Landtag für heftige Debatten gesorgt. Für die FDP ist der Vorstoß ein Frontalangriff auf die Religionsfreiheit. Für den landwirtschaftspolitischen Sprecher der FDP-Fraktion, Hermann Grupe, dient der Antrag der AfD-Fraktion nicht dem Tierschutz, sondern verfolgt gänzlich andere Ziele. Er fühlte sich an das erste Verbot des betäubungslosen Schächtens in Deutschland zu Beginn der Nazidiktatur im Jahr 1933 erinnert. "Das steht in der Tradition Ihrer Partei“, sagte Grupe zur AfD. "1933 waren es die Juden. Haben Sie die nur vergessen?“
"Dieser Antrag offenbart in seiner armseligen Schlichtheit die wahre Gesinnung der AfD. Vorgeschoben wird der Tierschutz, verfolgt werden aber ganz andere Ziele“, so Grupe. Es gebe hunderte von Themen im Bereich des Tierschutzes, über die man dringend sprechen müsse. Die AfD würde sich daraus ausgerechnet das Thema des rituellen Schächtens heraussuchen. "Zugegeben, hier stehen nach unseren Werten zwei Ziele im Widerspruch: die Religionsfreiheit und der Tierschutz. Das betäubungslose Schlachten ist heute in ganz Europa verboten, Ausnahmen gelten nur für Juden und Muslime aufgrund religiöser Bestimmungen", erläutert Grupe.
In Deutschland gebe es dieses Verbot bereits seit 1933. Und auch damals habe es nicht das Ziel des Tierschutzes verfolgt. Wie der Bundesgerichtshof bereits 2002 festgestellt habe, sei es vielmehr darum gegangen, den jüdischen Teil der Bevölkerung in seinen religiösen Empfindungen und Gebräuchen zu verletzen. Grupe: "In dieser bemerkenswerten Tradition steht die AfD heute mit ihrem Antrag. Es geht nicht um Tierschutz, sondern darum, den Angehörigen des muslimischen Glaubens keine Sondererlaubnis mehr zu erteilen. Dahinter steckt eine ausländerfeindliche Gesinnung und es ist ein Frontalangriff auf die Religionsfreiheit. Es geht darum, Menschen islamischen Glaubens in ihren Empfindungen und Gebräuchen zu verletzen", so Grupe.