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01.03.2018 - 18:00Grundrecht auf Asyl gewährleisten und Verfahren beschleunigen
Die FDP-Fraktion plädiert für die Einstufung der Maghreb-Staaten als sichere Herkunftsländer und hat einen entsprechenden Antrag eingebracht. Der Rechtsstaat müsse seine Durchsetzungsfähigkeit beweisen und die Kontrolle behalten, erklärte die migrationspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Linda Teuteberg, im Bundestag. "Wir sehen doch, dass heute nur ein Bruchteil der Asylbewerber aus den Maghreb-Staaten bei uns anerkannt wird", erklärte sie. Der Blick nach Frankreich und weiteren europäischen Nachbarn zeige ähnliche Schritte in der Maghreb-Frage. "Es lohnt sich, hier hinzuschauen, wenn wir ein gemeinsames, funktionierendes Asylrecht in Europa wollen", betonte Teuteberg.
"Auch mit der Einstufung dieser Länder als sichere Herkunftsstaaten gibt es weiterhin Offenheit unseres Landes für diejenigen, die Opfer politischer Verfolgung sind", hob Teuteberg hervor. Dafür müssten jedoch im Individualfall auch glaubhafte Indizien vorliegen. "Und wir wissen von verbleibenden Unsicherheiten gerade für homosexuelle Menschen, deshalb gewährt unser Land auch weiterhin Menschen aus diesen Staaten Schutz, wenn ihnen ein individuelles Verfolgungsschicksal droht", fügte sie hinzu.
Gleichzeitig brauche Deutschland ein Einwanderungsgesetz und gegebenenfalls als Überbrückung erleichterte Arbeitsvisa, so Teuteberg weiter. "Ich bin mir ganz sicher, dass die meisten hier im Saal unsere Anliegen teilen: Das Grundrecht auf Asyl zu gewährleisten, schnellere Verfahren und für die, die berechtigterweise hier bleiben, gute Integrationsbedingungen."
Es braucht ein Einwanderungsgesetz in dieser Legislaturperiode
Seit den 1950er Jahren habe die Bundesrepublik rund 5,5 Millionen Menschen aufgenommen, die hierzulande Asyl begehrten, sagte Teuteberg. "Darauf können wir stolz sein, dass so viele Menschen unser Land als einen Ort der Freiheit und Sicherheit schätzen, und dass unsere Gesellschaft die Offenheit besaß und besitzt, ihnen Schutz zu bieten." Diese Offenheit sei aber nicht voraussetzungslos, selbstverständlich würden Asylanträge immer auf ihre Berechtigung hin überprüft und häufig auch abschlägig beschieden. Dass aus einigen Staaten besonders viele unbegründete Asylanträge gestellt worden seien, habe auch mit dem Fehlen eines deutschen Einwanderungsgesetzes mit klaren Kriterien zu tun, wonach Menschen hier arbeiten und sich ein neues Leben aufbauen könnten. "Das ist und bleibt ein Versäumnis, auch zum Nachteil unseres Landes, das wir in dieser Legislaturperiode endlich beheben müssen", verdeutlichte sie. (ch)
Grundrecht auf Asyl gewährleisten und Verfahren beschleunigen
Die FDP-Fraktion plädiert für die Einstufung der Maghreb-Staaten als sichere Herkunftsländer und hat einen entsprechenden Antrag [1] eingebracht. Der Rechtsstaat müsse seine Durchsetzungsfähigkeit beweisen und die Kontrolle behalten, erklärte die migrationspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Linda Teuteberg, im Bundestag. "Wir sehen doch, dass heute nur ein Bruchteil der Asylbewerber aus den Maghreb-Staaten bei uns anerkannt wird", erklärte sie. Der Blick nach Frankreich und weiteren europäischen Nachbarn zeige ähnliche Schritte in der Maghreb-Frage. "Es lohnt sich, hier hinzuschauen, wenn wir ein gemeinsames, funktionierendes Asylrecht in Europa wollen", betonte Teuteberg.
"Auch mit der Einstufung dieser Länder als sichere Herkunftsstaaten gibt es weiterhin Offenheit unseres Landes für diejenigen, die Opfer politischer Verfolgung sind", hob Teuteberg hervor. Dafür müssten jedoch im Individualfall auch glaubhafte Indizien vorliegen. "Und wir wissen von verbleibenden Unsicherheiten gerade für homosexuelle Menschen, deshalb gewährt unser Land auch weiterhin Menschen aus diesen Staaten Schutz, wenn ihnen ein individuelles Verfolgungsschicksal droht", fügte sie hinzu.
Gleichzeitig brauche Deutschland ein Einwanderungsgesetz und gegebenenfalls als Überbrückung erleichterte Arbeitsvisa, so Teuteberg weiter. "Ich bin mir ganz sicher, dass die meisten hier im Saal unsere Anliegen teilen: Das Grundrecht auf Asyl zu gewährleisten, schnellere Verfahren und für die, die berechtigterweise hier bleiben, gute Integrationsbedingungen."
Es braucht ein Einwanderungsgesetz in dieser Legislaturperiode
Seit den 1950er Jahren habe die Bundesrepublik rund 5,5 Millionen Menschen aufgenommen, die hierzulande Asyl begehrten, sagte Teuteberg. "Darauf können wir stolz sein, dass so viele Menschen unser Land als einen Ort der Freiheit und Sicherheit schätzen, und dass unsere Gesellschaft die Offenheit besaß und besitzt, ihnen Schutz zu bieten." Diese Offenheit sei aber nicht voraussetzungslos, selbstverständlich würden Asylanträge immer auf ihre Berechtigung hin überprüft und häufig auch abschlägig beschieden. Dass aus einigen Staaten besonders viele unbegründete Asylanträge gestellt worden seien, habe auch mit dem Fehlen eines deutschen Einwanderungsgesetzes mit klaren Kriterien zu tun, wonach Menschen hier arbeiten und sich ein neues Leben aufbauen könnten. "Das ist und bleibt ein Versäumnis, auch zum Nachteil unseres Landes, das wir in dieser Legislaturperiode endlich beheben müssen", verdeutlichte sie. (ch)