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10.01.2018 - 10:00Zeitpunkt zur Verteidigung der Freiheit gekommen
Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz ist seit Anfang des Jahres in Kraft. Seine Wirkung entfaltete es nur kurze Zeit später. Darunter waren auch paradoxe Ergebnisse, wie das Sperren der "Titanic"-Tweets, schreibt Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Vorstandsmitglied der Stiftung für die Freiheit, in einem Gastbeitrag für das Handelsblatt. Der Rhein-Neckar-Zeitung sagte sie zudem: "Wenn es wirklich um strafrechtliche Äußerungen geht, muss der Staat aktiv werden."
Dafür müsse man gegebenenfalls die Justiz stärken und eine gesellschaftliche Auseinandersetzung beginnen. "Jetzt ist der Zeitpunkt gekommen, an dem wir die Freiheit verteidigen müssen", so Leutheusser-Schnarrenberger. "Die Zivilgesellschaft muss die Dinge hinterfragen und diskutieren." Das NetzDG führe jedoch nur zu einer Privatisierung der Rechtsdurchsetzung und sollte wieder aufgehoben werden.
Zudem werde das Gesetz "seltsame Blüten" treiben, warnt sie. So würden Linke und Rechte das NetzDG für Meldungen ausnutzen und die Plattformen aufgrund der angedrohten Geldstrafen präventiv löschen. "Das Problematischste ist, dass private Konzerne entscheiden, was unter Meinungsfreiheit und Volksverhetzung fällt", erläutert Leutheusser-Schnarrenberger. Jedoch hätten lediglich die Gerichte die entsprechende Kompetenz und Legitimation dazu, weshalb über eine Schwerpunktbildung bei den zuständigen Anklagebehörden diskutiert werden könne. In diesem Zuge spricht sie sich für europaweite Standards wie beim Datenschutz aus, um der globalen Digitalisierung zu begegnen. (bh)
Zeitpunkt zur Verteidigung der Freiheit gekommen
Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz ist seit Anfang des Jahres in Kraft. Seine Wirkung entfaltete es nur kurze Zeit später. Darunter waren auch paradoxe Ergebnisse, wie das Sperren der "Titanic"-Tweets, schreibt Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Vorstandsmitglied der Stiftung für die Freiheit, in einem Gastbeitrag für das Handelsblatt. [1] Der Rhein-Neckar-Zeitung [2]sagte sie zudem: "Wenn es wirklich um strafrechtliche Äußerungen geht, muss der Staat aktiv werden."
Dafür müsse man gegebenenfalls die Justiz stärken und eine gesellschaftliche Auseinandersetzung beginnen. "Jetzt ist der Zeitpunkt gekommen, an dem wir die Freiheit verteidigen müssen", so Leutheusser-Schnarrenberger. "Die Zivilgesellschaft muss die Dinge hinterfragen und diskutieren." Das NetzDG führe jedoch nur zu einer Privatisierung der Rechtsdurchsetzung und sollte wieder aufgehoben werden.
Zudem werde das Gesetz "seltsame Blüten" treiben, warnt sie. So würden Linke und Rechte das NetzDG für Meldungen ausnutzen und die Plattformen aufgrund der angedrohten Geldstrafen präventiv löschen. "Das Problematischste ist, dass private Konzerne entscheiden, was unter Meinungsfreiheit und Volksverhetzung fällt", erläutert Leutheusser-Schnarrenberger. Jedoch hätten lediglich die Gerichte die entsprechende Kompetenz [3] und Legitimation dazu, weshalb über eine Schwerpunktbildung bei den zuständigen Anklagebehörden diskutiert werden könne. In diesem Zuge spricht sie sich für europaweite Standards wie beim Datenschutz aus, um der globalen Digitalisierung zu begegnen. [4] (bh)