FDP-Fraktion|
15.06.2005 - 02:00FUNKE: Der Lauschangriff wird größer
BERLIN. Zu den heutigen Beratungen im Vermittlungsausschuss über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur akustischen Wohnraumüberwachung erklärt der rechtspolitische Sprecher der
FDP-Bundestagsfraktion, Rainer FUNKE:
Die FDP-Bundestagsfraktion wird dem Kompromiß von SPD, CDU/CSU und Bündnis 90/Die Grünen zur akustischen Wohnraumüberwachung im Vermittlungsausschuss nicht zustimmen.
Der Bundesregierung ist es bereits mit ihrem Gesetzentwurf nicht gelungen, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts verfassungskonform umzusetzen. Der Gesetzentwurf enthält z.B. kein absolutes Überwachungsverbot für Gespräche, die den Kernbereich privater Lebensgestaltung berühren. Damit wird eine der zentralsten Aussagen des Urteils nicht umgesetzt. Der Gesetzentwurf verzichtet zudem auf das vom Bundesverfassungsgericht aufgestellte Erfordernis, wonach grundsätzlich jede Verwendung einer Aufnahme einer gerichtlichen Überprüfung bedarf. Der jetzt gefundene Kompromiß sieht eine Erweiterung der Anlasstaten vor, bei denen eine akustische Wohnraumüberwachung angeordnet werden kann. Damit werden für die Ermittlungsbehörden erweiterte Einsatzmöglichkeiten geschaffen. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts fordert dies nicht. Vielmehr wurden die strengen Vorgaben des Gerichts über die Schwere der Straftaten zum Anlaß genommen, die Strafrahmen im Strafgesetzbuch zu erhöhen.
An derart rechtsstaatlich fragwürdigen Vorhaben wird sich die FDP nicht beteiligen.
Knut Steinhäuser
Telefon: (030) 227-52378
pressestelle@fdp-bundestag.de
FUNKE: Der Lauschangriff wird größer
BERLIN. Zu den heutigen Beratungen im Vermittlungsausschuss über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur akustischen Wohnraumüberwachung erklärt der rechtspolitische Sprecher der
FDP-Bundestagsfraktion, Rainer FUNKE:
Die FDP-Bundestagsfraktion wird dem Kompromiß von SPD, CDU/CSU und Bündnis 90/Die Grünen zur akustischen Wohnraumüberwachung im Vermittlungsausschuss nicht zustimmen.
Der Bundesregierung ist es bereits mit ihrem Gesetzentwurf nicht gelungen, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts verfassungskonform umzusetzen. Der Gesetzentwurf enthält z.B. kein absolutes Überwachungsverbot für Gespräche, die den Kernbereich privater Lebensgestaltung berühren. Damit wird eine der zentralsten Aussagen des Urteils nicht umgesetzt. Der Gesetzentwurf verzichtet zudem auf das vom Bundesverfassungsgericht aufgestellte Erfordernis, wonach grundsätzlich jede Verwendung einer Aufnahme einer gerichtlichen Überprüfung bedarf. Der jetzt gefundene Kompromiß sieht eine Erweiterung der Anlasstaten vor, bei denen eine akustische Wohnraumüberwachung angeordnet werden kann. Damit werden für die Ermittlungsbehörden erweiterte Einsatzmöglichkeiten geschaffen. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts fordert dies nicht. Vielmehr wurden die strengen Vorgaben des Gerichts über die Schwere der Straftaten zum Anlaß genommen, die Strafrahmen im Strafgesetzbuch zu erhöhen.
An derart rechtsstaatlich fragwürdigen Vorhaben wird sich die FDP nicht beteiligen.
Knut Steinhäuser
Telefon: (030) 227-52378
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