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14.11.2017 - 10:15Koalition in NRW wirkt bereits
Die Beteiligung der Freien Demokraten an der Koalition in Nordrhein-Westfalen zeigt bereits ihre Wirkung. Jetzt hat NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart sein Ladenöffnungsgesetz in erster Lesung eingebracht. Demnach können Geschäfte künftig an acht statt bisher vier Sonntagen öffnen. Im Interview mit der Westfälischen Rundschau verweist er auf die Vorteile. “Wir machen es für die Kommunen deutlich einfacher, verkaufsoffene Sonntage zu beschließen“, sagt Andreas Pinkwart. “Gegenüber dem bestehenden Gesetz wird der Begründungsaufwand für die Kommunen deutlich reduziert."
Mit dem neuen Gesetz würden bestehende Unsicherheiten aus dem Weg geräumt, klare Regelungen aufgestellt und eine einfache Neugestaltung ermöglicht, so Pinkwart. Der neue Entwurf ermögliche Rechtssicherheit, nicht nur für die Ladenbetreiber, auch für die Angestellten. “Der Gesetzesentwurf steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Sonn- und Feiertagsschutz“, betont Pinkwart. “Die bisherigen Unsicherheiten waren schlecht für den Handel und damit auch für die Mitarbeiter. Daran kann eigentlich niemand ein Interesse haben." Ausgenommen von den neuen Regelungen sind Weihnachten, Ostern und Pfingsten.
Koalition in NRW wirkt bereits
Die Beteiligung der Freien Demokraten an der Koalition in Nordrhein-Westfalen zeigt bereits ihre Wirkung. [1] Jetzt hat NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart sein Ladenöffnungsgesetz in erster Lesung eingebracht. Demnach können Geschäfte künftig an acht statt bisher vier Sonntagen öffnen. Im Interview mit der Westfälischen Rundschau verweist er auf die Vorteile. [2] “Wir machen es für die Kommunen deutlich einfacher, verkaufsoffene Sonntage zu beschließen“, sagt Andreas Pinkwart. “Gegenüber dem bestehenden Gesetz wird der Begründungsaufwand für die Kommunen deutlich reduziert."
Mit dem neuen Gesetz würden bestehende Unsicherheiten aus dem Weg geräumt, klare Regelungen aufgestellt und eine einfache Neugestaltung ermöglicht, so Pinkwart. Der neue Entwurf ermögliche Rechtssicherheit, nicht nur für die Ladenbetreiber, auch für die Angestellten. “Der Gesetzesentwurf steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Sonn- und Feiertagsschutz“, betont Pinkwart. “Die bisherigen Unsicherheiten waren schlecht für den Handel und damit auch für die Mitarbeiter. Daran kann eigentlich niemand ein Interesse haben." Ausgenommen von den neuen Regelungen sind Weihnachten, Ostern und Pfingsten.