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08.11.2017 - 17:30Durchbruch für das 3. Geschlecht
Nicht nur "männlich" oder "weiblich" - wenn im Geburtenregister Geschlechter eingetragen werden, dann müssen es künftig drei Optionen sein. Das verlangt das Bundesverfassungsgericht. Die FDP sieht die Rechte von Inter*Menschen gestärkt. Denn: Das Bundesverfassungsgericht hat einer neuen Regierungsmehrheit im Bundestag einen klaren Auftrag gegeben. Die Neuregelung für Intersexuelle ist ohne jeden Verhandlungsspielraum zu ändern. Der Bundesvorsitzende der Liberalen Schwulen und Lesben (LiSL), Michael Kauch, sieht jetzt die Jamaika-Parteien in der Pflicht. Und Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Vorstand der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit, erklärte, auf Karlsruhe sei "wie so häufig Verlass".
"Das Gericht ist dem Gesetzgeber einmal mehr voraus. Der Erste Senat stärkt mit dieser Entscheidung zum dritten Geschlecht das Selbstbestimmungsrecht intersexueller Menschen", so Schnarrenberger. Dies sei ein Durchbruch für alle Betroffenen, deren Realität das binäre Geschlechterverständnis des Personenstandsrechts nicht abbilde. Sie erläutert: "Aus medizinischer Sicht wird an einer allein binären Geschlechtskonzeption schon länger nicht mehr festgehalten. Zukünftig wird das auch im geschrieben Recht so sein. Neben männlich und weiblich gebiete das Allgemeine Persönlichkeitsrecht die Möglichkeit einer weiteren positiven Eintragung, so das Gericht. "Inter" oder "divers" könnte sie lauten, alternativ könnte der Gesetzgeber gleich generell auf einen personenstandsrechtlichen Geschlechtseintrag verzichten."
Nach Ansicht von Michael Kauch sollte in den Sondierungen nun auch eine Reform des weitgehend verfassungswidrigen Transsexuellengesetzes vereinbart werden. "Dies gebietet der Sachzusammenhang - in beiden Fällen geht es um die geschlechtliche Identität." Konkret sollte die Namens- und Personenstandsänderung Transsexueller erleichtert und die Übernahme aller geschlechtsangleichenden Maßnahmen durch die Krankenkassen gesetzlich festgeschrieben werden. "Außerdem brauchen wir unbedingt einen konkreten Aktionsplan des Bundes für Vielfalt und gegen Homo- und Transphobie", listet Kauch weiter auf.
Jörn Freynick, Sprecher für LSBTI* der FDP-Landtagsfraktion in NRW, verwies unterdessen auf die Initiative der Fraktionen von FDP und CDU im nordrhein-westfälischen Landtag. Sie haben im Oktober die Landesregierung beauftragt, eine Initiative in den Bundesrat für eine Vereinfachung der Änderung des Personenstandes einzubringen. "Eine Änderung des Personenstandsgesetzes ist ein weiterer wichtiger Schritt für die Gleichstellung und Gleichberechtigung."
Durchbruch für das 3. Geschlecht
Nicht nur "männlich" oder "weiblich" - wenn im Geburtenregister Geschlechter eingetragen werden, dann müssen es künftig drei Optionen sein. Das verlangt das Bundesverfassungsgericht. Die FDP sieht die Rechte von Inter*Menschen gestärkt. Denn: Das Bundesverfassungsgericht hat einer neuen Regierungsmehrheit im Bundestag einen klaren Auftrag gegeben. Die Neuregelung für Intersexuelle ist ohne jeden Verhandlungsspielraum zu ändern. Der Bundesvorsitzende der Liberalen Schwulen und Lesben (LiSL), Michael Kauch, sieht jetzt die Jamaika-Parteien in der Pflicht. Und Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Vorstand der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit, erklärte, auf Karlsruhe sei "wie so häufig Verlass". [1]
"Das Gericht ist dem Gesetzgeber einmal mehr voraus. Der Erste Senat stärkt mit dieser Entscheidung zum dritten Geschlecht das Selbstbestimmungsrecht intersexueller Menschen", so Schnarrenberger. Dies sei ein Durchbruch für alle Betroffenen, deren Realität das binäre Geschlechterverständnis des Personenstandsrechts nicht abbilde. Sie erläutert: "Aus medizinischer Sicht wird an einer allein binären Geschlechtskonzeption schon länger nicht mehr festgehalten. Zukünftig wird das auch im geschrieben Recht so sein. Neben männlich und weiblich gebiete das Allgemeine Persönlichkeitsrecht die Möglichkeit einer weiteren positiven Eintragung, so das Gericht. "Inter" oder "divers" könnte sie lauten, alternativ könnte der Gesetzgeber gleich generell auf einen personenstandsrechtlichen Geschlechtseintrag verzichten."
Nach Ansicht von Michael Kauch [2]sollte in den Sondierungen nun auch eine Reform des weitgehend verfassungswidrigen Transsexuellengesetzes vereinbart werden. "Dies gebietet der Sachzusammenhang - in beiden Fällen geht es um die geschlechtliche Identität." Konkret sollte die Namens- und Personenstandsänderung Transsexueller erleichtert und die Übernahme aller geschlechtsangleichenden Maßnahmen durch die Krankenkassen gesetzlich festgeschrieben werden. "Außerdem brauchen wir unbedingt einen konkreten Aktionsplan des Bundes für Vielfalt und gegen Homo- und Transphobie", listet Kauch weiter auf.
Jörn Freynick, Sprecher für LSBTI* der FDP-Landtagsfraktion in NRW, verwies unterdessen auf die Initiative der Fraktionen von FDP und CDU im nordrhein-westfälischen Landtag. Sie haben im Oktober die Landesregierung beauftragt, eine Initiative in den Bundesrat für eine Vereinfachung der Änderung des Personenstandes einzubringen. "Eine Änderung des Personenstandsgesetzes ist ein weiterer wichtiger Schritt für die Gleichstellung und Gleichberechtigung."