FDP|
22.09.2017 - 17:00LAMBSDORFF: Rosinenpickerei darf es beim Brexit nicht geben
Zur Brexit-Rede von Premierministerin Theresa May erklärt das FDP-Präsidiumsmitglied und Vizepräsident des Europäischen Parlaments Alexander Graf Lambsdorff:
„Es ist ein positives Signal, dass Premierministerin May in den Brexit-Verhandlungen endlich konkrete Vorschläge macht. Eine Übergangsregelung bietet die Chance, das Risiko eines ungeordneten Brexits und die wirtschaftlichen Schäden zu minimieren. Gerade für die Millionen von Festlandseuropäern in Großbritannien und die zahlreichen Briten in der EU sind dies gute Nachrichten. Auch die vielen deutschen Unternehmen, die in Großbritannien Geschäfte machen, würden von einer verlässlichen Übergangsregelung erheblich profitieren.
Klar ist aber auch: eine solche Übergangsphase muss strikt befristet sein. Und Rosinenpickerei darf es zu keiner Zeit geben, denn die vier Grundfreiheiten des EU-Binnenmarktes sind unteilbar. Das schließt die Niederlassungsfreiheit für Arbeitnehmer ausdrücklich mit ein. Außerdem ist es unabdingbar, dass der EuGH bei Fragen der Arbeitnehmerfreizügigkeit weiterhin die letzte Instanz bleibt. Eine bloße Anerkennung der Rechtsprechung durch britische Gerichte ist zu wenig.“
LAMBSDORFF: Rosinenpickerei darf es beim Brexit nicht geben
Zur Brexit-Rede von Premierministerin Theresa May erklärt das FDP-Präsidiumsmitglied und Vizepräsident des Europäischen Parlaments Alexander Graf Lambsdorff:
„Es ist ein positives Signal, dass Premierministerin May in den Brexit-Verhandlungen endlich konkrete Vorschläge macht. Eine Übergangsregelung bietet die Chance, das Risiko eines ungeordneten Brexits und die wirtschaftlichen Schäden zu minimieren. Gerade für die Millionen von Festlandseuropäern in Großbritannien und die zahlreichen Briten in der EU sind dies gute Nachrichten. Auch die vielen deutschen Unternehmen, die in Großbritannien Geschäfte machen, würden von einer verlässlichen Übergangsregelung erheblich profitieren.
Klar ist aber auch: eine solche Übergangsphase muss strikt befristet sein. Und Rosinenpickerei darf es zu keiner Zeit geben, denn die vier Grundfreiheiten des EU-Binnenmarktes sind unteilbar. Das schließt die Niederlassungsfreiheit für Arbeitnehmer ausdrücklich mit ein. Außerdem ist es unabdingbar, dass der EuGH bei Fragen der Arbeitnehmerfreizügigkeit weiterhin die letzte Instanz bleibt. Eine bloße Anerkennung der Rechtsprechung durch britische Gerichte ist zu wenig.“