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04.09.2017 - 14:15FDP setzt sich für überfällige Korrektur der Gesundheitsreform ein
Die Deutschen werden älter und die Rentenkasse leerer. Die private Vorsorge ist zwingend notwendig, um sich vor Altersarmut zu schützen, sagt auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Viele Arbeitmehmer haben das schon vor Jahren per Direktversicherungen getan und fühlen sich seit 2004 betrogen: Damals trat das "Gesetz zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung" (GMG) in Kraft. Seitdem müssen Rentner den vollen Beitrag zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung abführen. "Obwohl diese Verträge vom Einkommen gespart wurden, welches bereits voll verbeitragt war", erläutert Johannes Vogel, FDP-Experte für Arbeitsmarkt- und Rentenpolitik. Die FDP werde sich für die überfällige Korrektur des GMG einsetzen.
Denn: "Die Politik muss Anreize schaffen und nicht diejenigen bestrafen, die Vorsorge betreiben", sagt Vogel mit Blick auf die Millionen Bundesbürger, die auf den politischen Rat vertraut und Direktversicherungen abgeschlossen haben. Die FDP habe damals als einzige Fraktion im Deutschen Bundestag gegen die Gesundheitsreform gestimmt, sei aus den fraktionsübergreifenden Verhandlungen ausgestiegen und habe sogar in einem gesonderten Antrag die Rücknahme dieser ungerechten Maßnahme gefordert. "Für uns Freie Demokraten war immer klar: Die von CDU/CSU, SPD und Grünen unfairerweise eingeführte doppelte Belastung der betrieblichen Altersvorsorge durch Sozialabgaben, beispielsweise bei Kapitalauszahlungen von aus Nettoeinkommen finanzierten Direktversicherungen, der Kranken- und Pflegeversicherung wollen wir wieder abschaffen", rückt er die Dinge gerade.
Wir stehen an der Seite der Direktversicherungsgeschädigten
Mit Blick auf die Proteste der von der Gesetzesänderung betroffenen Lebensversicherungs-Kunden bekräftigt Vogel: "Wir stehen an der Seite der Direktversicherungsgeschädigten. Die Verärgerung können wir angesichts der riesigen Belastung durch das GMG nachvollziehen. Viele Millionen Vertragsinhaber sind dadurch rechtlich schlechter gestellt worden. In der Frage der Krankenversicherungsbeiträge auf Direktversicherungen und Pensionsfonds setzen sich die Freien Demokraten ohne Wenn und Aber für die überfällige Korrektur des GMG ein."
Im Wahlprogramm der FDP heißt es dazu: "Die Auszahlung von Vorsorgeverträgen darf in der Kranken- und Pflegeversicherung nicht beitragspflichtig sein, weil dies eine unfaire Doppelbelastung darstellt. Die Bundesregierung hebt die Doppelverbeitragung nur für die riestergeförderte Altersvorsorge auf. Wir wollen eine solche Lösung für alle Konzepte der betrieblichen und privaten Altersvorsorge."
Hintergrund
Das Problem mit den Direktversicherungen geht auf das Jahr 2004 zurück: Damals trat das "Gesetz zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung" in Kraft. Auf die bis dahin beitragsfreien Auszahlungen aus den Kapitallebensversicherungen der Direktversicherten bei Rentenantritt wurden quasi über Nacht Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fällig. Damit wurden sie den Betriebsrenten und Versorgungsbezügen gleichgestellt. Sogar für die etwa 5,9 Millionen Arbeitnehmer mit Altverträgen, die 2004 bereits abgeschlossen waren, wurden die Regeln mitten im Spiel und rückwirkend geändert. Auf die bis dahin beitragsfreien Auszahlungen aus den Kapitallebensversicherungen der Direktversicherten bei Rentenantritt wurden quasi über Nacht Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fällig.
Aktuell belaufen sich die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, die Betroffene auf die ausgezahlte Summe zahlen, auf rund 18 Prozent – mit steigender Tendenz. Die Beitragslast ist für Rentner auch deshalb so hoch, weil sich bei ihnen kein Arbeitgeber mehr mit der Hälfte an den Kassenbeiträgen beteiligt. Damit habe sich das zunächst attraktive Vorsorgeangebot, in das der Staat in den 70er- bis 90er-Jahren Millionen von Arbeitnehmern mit Steuervorteilen gelockt habe, als Mogelpackung entpuppt, kritisiert der Verein der Direktversicherungsgeschädigten (DVG) .
FDP setzt sich für überfällige Korrektur der Gesundheitsreform ein
Die Deutschen werden älter und die Rentenkasse leerer. Die private Vorsorge ist zwingend notwendig, um sich vor Altersarmut zu schützen, sagt auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Viele Arbeitmehmer haben das schon vor Jahren per Direktversicherungen getan und fühlen sich seit 2004 betrogen: Damals trat das "Gesetz zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung" (GMG) in Kraft. Seitdem müssen Rentner den vollen Beitrag zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung abführen. "Obwohl diese Verträge vom Einkommen gespart wurden, welches bereits voll verbeitragt war", erläutert Johannes Vogel, FDP-Experte für Arbeitsmarkt- und Rentenpolitik. Die FDP werde sich für die überfällige Korrektur des GMG einsetzen.
Denn: "Die Politik muss Anreize schaffen und nicht diejenigen bestrafen, die Vorsorge betreiben", sagt Vogel mit Blick auf die Millionen Bundesbürger, die auf den politischen Rat vertraut und Direktversicherungen abgeschlossen haben. Die FDP habe damals als einzige Fraktion im Deutschen Bundestag gegen die Gesundheitsreform gestimmt, sei aus den fraktionsübergreifenden Verhandlungen ausgestiegen und habe sogar in einem gesonderten Antrag die Rücknahme dieser ungerechten Maßnahme gefordert. "Für uns Freie Demokraten war immer klar: Die von CDU/CSU, SPD und Grünen unfairerweise eingeführte doppelte Belastung der betrieblichen Altersvorsorge durch Sozialabgaben, beispielsweise bei Kapitalauszahlungen von aus Nettoeinkommen finanzierten Direktversicherungen, der Kranken- und Pflegeversicherung wollen wir wieder abschaffen", rückt er die Dinge gerade.
Wir stehen an der Seite der Direktversicherungsgeschädigten
Mit Blick auf die Proteste der von der Gesetzesänderung betroffenen Lebensversicherungs-Kunden [1] bekräftigt Vogel: "Wir stehen an der Seite der Direktversicherungsgeschädigten. Die Verärgerung können wir angesichts der riesigen Belastung durch das GMG nachvollziehen. Viele Millionen Vertragsinhaber sind dadurch rechtlich schlechter gestellt worden. In der Frage der Krankenversicherungsbeiträge auf Direktversicherungen und Pensionsfonds setzen sich die Freien Demokraten ohne Wenn und Aber für die überfällige Korrektur des GMG ein."
Im Wahlprogramm der FDP heißt es dazu: [2] "Die Auszahlung von Vorsorgeverträgen darf in der Kranken- und Pflegeversicherung nicht beitragspflichtig sein, weil dies eine unfaire Doppelbelastung darstellt. Die Bundesregierung hebt die Doppelverbeitragung nur für die riestergeförderte Altersvorsorge auf. Wir wollen eine solche Lösung für alle Konzepte der betrieblichen und privaten Altersvorsorge."
Hintergrund
Das Problem mit den Direktversicherungen [3] geht auf das Jahr 2004 zurück: Damals trat das "Gesetz zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung" in Kraft. Auf die bis dahin beitragsfreien Auszahlungen aus den Kapitallebensversicherungen der Direktversicherten bei Rentenantritt wurden quasi über Nacht Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fällig. Damit wurden sie den Betriebsrenten und Versorgungsbezügen gleichgestellt. Sogar für die etwa 5,9 Millionen Arbeitnehmer mit Altverträgen, die 2004 bereits abgeschlossen waren, wurden die Regeln mitten im Spiel und rückwirkend geändert. Auf die bis dahin beitragsfreien Auszahlungen aus den Kapitallebensversicherungen der Direktversicherten bei Rentenantritt wurden quasi über Nacht Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fällig.
Aktuell belaufen sich die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, die Betroffene auf die ausgezahlte Summe zahlen, auf rund 18 Prozent – mit steigender Tendenz. Die Beitragslast ist für Rentner auch deshalb so hoch, weil sich bei ihnen kein Arbeitgeber mehr mit der Hälfte an den Kassenbeiträgen beteiligt. Damit habe sich das zunächst attraktive Vorsorgeangebot, in das der Staat in den 70er- bis 90er-Jahren Millionen von Arbeitnehmern mit Steuervorteilen gelockt habe, als Mogelpackung entpuppt, kritisiert der Verein der Direktversicherungsgeschädigten (DVG) [4].