FDP|
17.07.2017 - 13:15KUBICKI: Ramelows Forderung ist verfassungsrechtlich nicht haltbar
Zu den Äußerungen des thüringischen Ministerpräsidenten Bodo Ramelow zur Beschränkung des Versammlungsrechts erklärt der stellvertretende FDP-Bundesvorsitzende Wolfgang Kubicki:
„Die Forderung des linken Ministerpräsidenten Ramelow, das Versammlungsrecht für rechte Konzerte einzuschränken, ist emotional sicherlich nachvollziehbar – aber verfassungsrechtlich nicht haltbar. Das Grundgesetz spannt einen weiten Schirm über die Meinungsfreiheit. Das bedeutet, wir müssen in einem freiheitlichen Rechtsstaat auch Meinungen ertragen, die grenzwertig und zum Teil sogar grenzüberschreitend sind. Dies gilt im Übrigen nicht nur für rechtsextremistische, sondern auch für linksextremistische Äußerungen. Entsprechende Veranstaltungen – egal welcher Couleur – müssen deshalb, auch wenn es im Zweifel schwer zu ertragen ist, erlaubt bleiben.
Solche Verbotsszenarien, die der thüringische Ministerpräsident in Aussicht stellt, können in letzter Konsequenz gefährlich sein. Wenn wir anfangen, verfassungsrechtliche Grundsätze an gesinnungsrechtlichen Maßstäben auszurichten, wird staatliches Handeln willkürlich, weil es nicht mehr auf einer neutralen Grundlage geschieht, sondern weil es Partei ergreift. Ein solches Gesinnungsrecht können wir nicht wollen.“
KUBICKI: Ramelows Forderung ist verfassungsrechtlich nicht haltbar
Zu den Äußerungen des thüringischen Ministerpräsidenten Bodo Ramelow zur Beschränkung des Versammlungsrechts erklärt der stellvertretende FDP-Bundesvorsitzende Wolfgang Kubicki:
„Die Forderung des linken Ministerpräsidenten Ramelow, das Versammlungsrecht für rechte Konzerte einzuschränken, ist emotional sicherlich nachvollziehbar – aber verfassungsrechtlich nicht haltbar. Das Grundgesetz spannt einen weiten Schirm über die Meinungsfreiheit. Das bedeutet, wir müssen in einem freiheitlichen Rechtsstaat auch Meinungen ertragen, die grenzwertig und zum Teil sogar grenzüberschreitend sind. Dies gilt im Übrigen nicht nur für rechtsextremistische, sondern auch für linksextremistische Äußerungen. Entsprechende Veranstaltungen – egal welcher Couleur – müssen deshalb, auch wenn es im Zweifel schwer zu ertragen ist, erlaubt bleiben.
Solche Verbotsszenarien, die der thüringische Ministerpräsident in Aussicht stellt, können in letzter Konsequenz gefährlich sein. Wenn wir anfangen, verfassungsrechtliche Grundsätze an gesinnungsrechtlichen Maßstäben auszurichten, wird staatliches Handeln willkürlich, weil es nicht mehr auf einer neutralen Grundlage geschieht, sondern weil es Partei ergreift. Ein solches Gesinnungsrecht können wir nicht wollen.“