FDP|
04.07.2017 - 15:30SUDING: Reformvorschläge zum Abstammungsrecht greifen zu kurz
Zum Abschlussbericht des Arbeitskreises Abstammungsrecht des Bundesjustizministeriums erklärt die stellvertretende FDP-Bundesvorsitzende Katja Suding:
„Wir brauchen ein modernes Familienrecht, das den unterschiedlichen Familienmodellen gerecht wird. Die nun vom Bundesjustizminister initiierten Vorschläge haben positive Elemente, greifen aber zu kurz. Die bessere Durchsetzung der Kenntnis der Abstammung ist zu begrüßen, ebenso die Möglichkeit einvernehmlicher Regelungen für die Elternschaft, wenn der Ehemann der Mutter nicht der biologische Vater ist. Insbesondere Patchwork- und Regenbogenfamilien brauchen aber weitergehende Veränderungen im Abstammungsrecht. Die Ablehnung einer rechtlichen Mehrelternschaft durch den Arbeitskreis halten wir für falsch. Außerdem muss der Rechtsrahmen für die Reproduktionsmedizin verbessert werden.
Dazu hat die FDP in ihrem Wahlprogramm umfassende Vorschläge gemacht: Mehrelternfamilien sind Realität und müssen auch bei der rechtlichen Elternschaft ermöglicht werden. Elternschaftsvereinbarungen müssen schon vor der Empfängnis wirksam geschlossen werden können. Alle Menschen müssen unabhängig vom Familienstand Zugang zu reproduktionsmedizinischen Angeboten erhalten. Eizellspenden und nichtkommerzielle Leihmutterschaft sind in vielen Staaten der EU bereits legal und sollten auch in Deutschland unter Auflagen erlaubt werden.
Wir begrüßen es ausdrücklich, wenn bei der Empfängnis mit Hilfe von Reproduktionsmedizin die Ehegattin bzw. Lebenspartnerin der Mutter automatisch rechtliche Mutter werden kann. Wir halten es im Blick auf die berechtigten Interessen von biologischen Vätern aber auch für richtig, dass dies außerhalb der Reproduktionsmedizin nicht ohne Zustimmung des biologischen Vaters erfolgen kann. Dieser Vorschlag des Arbeitskreises entspricht den Forderungen der FDP in ihrem Wahlprogramm.“
SUDING: Reformvorschläge zum Abstammungsrecht greifen zu kurz
Zum Abschlussbericht des Arbeitskreises Abstammungsrecht des Bundesjustizministeriums erklärt die stellvertretende FDP-Bundesvorsitzende Katja Suding:
„Wir brauchen ein modernes Familienrecht, das den unterschiedlichen Familienmodellen gerecht wird. Die nun vom Bundesjustizminister initiierten Vorschläge haben positive Elemente, greifen aber zu kurz. Die bessere Durchsetzung der Kenntnis der Abstammung ist zu begrüßen, ebenso die Möglichkeit einvernehmlicher Regelungen für die Elternschaft, wenn der Ehemann der Mutter nicht der biologische Vater ist. Insbesondere Patchwork- und Regenbogenfamilien brauchen aber weitergehende Veränderungen im Abstammungsrecht. Die Ablehnung einer rechtlichen Mehrelternschaft durch den Arbeitskreis halten wir für falsch. Außerdem muss der Rechtsrahmen für die Reproduktionsmedizin verbessert werden.
Dazu hat die FDP in ihrem Wahlprogramm umfassende Vorschläge gemacht: Mehrelternfamilien sind Realität und müssen auch bei der rechtlichen Elternschaft ermöglicht werden. Elternschaftsvereinbarungen müssen schon vor der Empfängnis wirksam geschlossen werden können. Alle Menschen müssen unabhängig vom Familienstand Zugang zu reproduktionsmedizinischen Angeboten erhalten. Eizellspenden und nichtkommerzielle Leihmutterschaft sind in vielen Staaten der EU bereits legal und sollten auch in Deutschland unter Auflagen erlaubt werden.
Wir begrüßen es ausdrücklich, wenn bei der Empfängnis mit Hilfe von Reproduktionsmedizin die Ehegattin bzw. Lebenspartnerin der Mutter automatisch rechtliche Mutter werden kann. Wir halten es im Blick auf die berechtigten Interessen von biologischen Vätern aber auch für richtig, dass dies außerhalb der Reproduktionsmedizin nicht ohne Zustimmung des biologischen Vaters erfolgen kann. Dieser Vorschlag des Arbeitskreises entspricht den Forderungen der FDP in ihrem Wahlprogramm.“