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01.06.2017 - 09:30Netzwerkdurchsetzungsgesetz ist Frontalangriff auf Meinungsfreiheit
Das Grundgesetz feierte 68. Geburtstag. Und ist aktuell wie eh und je. FDP-Generalsekretärin Nicola Beer kritisiert, dass die Große Koalition die Grundrechte immer wieder mit Füßen tritt. Jüngstes Beispiel sei das Netzwerkdurchsetzungsgesetz von Justizminister Heiko Maas. "Es ist nicht weniger als ein Frontalangriff auf die Meinungsfreiheit, der schnell durch den Bundestag gepeitscht werden soll", konstatierte Beer.
Maas Gesetzentwurf verdeutliche, dass gut gemeint nicht gut gemacht sei. Beer forderte: "Hate Speech bekämpfen ja, aber im Rahmen unseres Rechtsstaates und nicht mit Zensur." Der Staat dürfe die Rechtsdurchsetzung nicht in die Hände von Privatunternehmen legen, sonst öffne er der Willkür Tür und Tor. "Schon aus Respekt vor dem Grundgesetz muss er seinen Entwurf zurückziehen."
NetzDG notfalls im Bundesrat stoppen
Sollte Maas dies nicht tun, müsse das Gesetz im Bundesrat gestoppt werden. Dazu brachte die FDP-Fraktion im Hessischen Landtag einen Dringlichen Antrag ein. "Der Bund hat keine Gesetzgebungskompetenz für ein Beschwerdemanagement gegen Hasskommentare und strafbare Falschnachrichten. Der Schutz des Kommunikationsprozesses ist Sache der Länder", betonte Beer. Statt die Feststellung der Rechtswidrigkeit auf private Anbieter abzuwälzen, sollten die Landesmedienanstalten und die Strafverfolgungsbehörden vor Ort so ausgestattet werden, dass sie den Hass im Netz effektiv bekämpfen könnten, führte sie aus .
Netzwerkdurchsetzungsgesetz ist Frontalangriff auf Meinungsfreiheit
Das Grundgesetz feierte 68. Geburtstag. Und ist aktuell wie eh und je. FDP-Generalsekretärin Nicola Beer kritisiert, dass die Große Koalition die Grundrechte immer wieder mit Füßen tritt. Jüngstes Beispiel sei das Netzwerkdurchsetzungsgesetz von Justizminister Heiko Maas. "Es ist nicht weniger als ein Frontalangriff auf die Meinungsfreiheit, der schnell durch den Bundestag gepeitscht werden soll", konstatierte Beer.
Maas Gesetzentwurf verdeutliche, dass gut gemeint nicht gut gemacht sei. Beer forderte: "Hate Speech bekämpfen ja, aber im Rahmen unseres Rechtsstaates und nicht mit Zensur." Der Staat dürfe die Rechtsdurchsetzung nicht in die Hände von Privatunternehmen legen, sonst öffne er der Willkür Tür und Tor. "Schon aus Respekt vor dem Grundgesetz muss er seinen Entwurf zurückziehen."
NetzDG notfalls im Bundesrat stoppen
Sollte Maas dies nicht tun, müsse das Gesetz im Bundesrat gestoppt werden. Dazu brachte die FDP-Fraktion im Hessischen Landtag einen Dringlichen Antrag [1] ein. "Der Bund hat keine Gesetzgebungskompetenz für ein Beschwerdemanagement gegen Hasskommentare und strafbare Falschnachrichten. Der Schutz des Kommunikationsprozesses ist Sache der Länder", betonte Beer. Statt die Feststellung der Rechtswidrigkeit auf private Anbieter abzuwälzen, sollten die Landesmedienanstalten und die Strafverfolgungsbehörden vor Ort so ausgestattet werden, dass sie den Hass im Netz effektiv bekämpfen könnten, führte sie aus [2].