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17.02.2017 - 12:00BKA-Gesetz ist mehr als eine politische Kuriosität
2016 wurde das BKA-Gesetz vom Verfassungsgericht gekippt. Nun legt die Koalition ein überarbeitetes Gesetz vor. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Burkhard Hirsch und Gerhart Baum haben es sich angeschaut. Als erstes fällt ihnen auf, dass die Großkoalitionäre in in zwei Geschwindigkeiten auf das Grundsatzurteil reagieren. Damit würden sie ihre Geringschätzung des Karlsruher Richterspruchs offenbaren.
Sie kritisieren: "Der Mammutteil des neuen BKA-Gesetzes soll erst am 25. Mai 2018 in Kraft treten. Dazu gehört die Änderung der verfassungswidrigen Bestimmungen, die das BVerfG nur gönnerhaft bis zu einer Neuregelung, längstens jedoch bis zum 30. Juni 2018 bestehen ließ." Warum sollten ebendie bis zu dem vom Gericht letztmöglich geduldeten Zeitpunkt bestehen bleiben?
Der Bundesinnenminister eröffne die Gelegenheit, seinen Gesetzentwurf nach der Bundestagswahl zu ändern. "Das wird dringend notwendig sein", schreib die Autoren.
Lesen Sie hier die Einschätzung der drei Juristen.
BKA-Gesetz ist mehr als eine politische Kuriosität
2016 wurde das BKA-Gesetz vom Verfassungsgericht gekippt. Nun legt die Koalition ein überarbeitetes Gesetz vor. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Burkhard Hirsch und Gerhart Baum haben es sich angeschaut. Als erstes fällt ihnen auf, [1]dass die Großkoalitionäre in in zwei Geschwindigkeiten auf das Grundsatzurteil reagieren. Damit würden sie ihre Geringschätzung des Karlsruher Richterspruchs offenbaren.
Sie kritisieren: "Der Mammutteil des neuen BKA-Gesetzes soll erst am 25. Mai 2018 in Kraft treten. Dazu gehört die Änderung der verfassungswidrigen Bestimmungen, die das BVerfG nur gönnerhaft bis zu einer Neuregelung, längstens jedoch bis zum 30. Juni 2018 bestehen ließ." Warum sollten ebendie bis zu dem vom Gericht letztmöglich geduldeten Zeitpunkt bestehen bleiben?
Der Bundesinnenminister eröffne die Gelegenheit, seinen Gesetzentwurf nach der Bundestagswahl zu ändern. "Das wird dringend notwendig sein", schreib die Autoren.
Lesen Sie hier die Einschätzung der drei Juristen. [1]