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21.12.2016 - 13:15Europäischer Gerichtshof kippt Vorratsdatenspeicherung
Ein guter Tag für die Bürgerrechte: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die anlasslose Vorratsdatenspeicherung in der EU für unzulässig erklärt. FDP-Vize Wolfgang Kubicki sieht die Rechtsauffassung der Freien Demokraten bestätigt. "Wir stellen uns ernsthaft die Frage, warum Union und SPD ständig mit ihren angeblichen sicherheitspolitischen Maßnahmen gegen Europa- und Verfassungsrecht verstoßen", merkte er an.
"Die von Union und SPD im vergangenen Jahr eingeführten Maßnahmen zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung stellen genau auf die jetzt in Luxemburg gekippte Regelung ab", erläuterte Kubicki. Diese sah vor, dass Telekommunikationsanbieter die Daten unbescholtener Bürgern mehrere Wochen lang speichern sollten.
"Es ist kein Ausweis einer verantwortungsgeleiteten Politik, wenn Verfassungsgerichte einspringen müssen, um schwarz-rote Bürgerrechtseinschränkungen wieder einzukassieren", rügte der FDP-Vize. Aus seiner Sicht wird es Zeit, dass im Bundestag wieder bürgerrechtspolitische Positionen vertreten würden – "spätestens nach der Bundestagswahl".
EuGH-Urteil ist Ohrfeige für Große Koalition
Auch Bayerns FDP-Generalsekretär Daniel Föst begrüßte das Urteil. Die Freien Demokraten lehnten es ab, Bürger unter Generalverdacht zu stellen. "Das Privatleben unbescholtener Bürger geht den Staat nichts an", stellte er klar. Kriminalität müsse zielgenau bekämpft werden, nicht durch die Totalüberwachung. "Terrorismus bekämpft man nicht, indem man immer höhere Datenberge anhäuft, die niemand mehr auswerten kann, sondern durch personell und technisch gut ausgestattete Sicherheitsbehörden", verdeutlichte er.
Das Urteil sei insofern eine Ohrfeige für die schwarz-rote Bundesregierung. "Der EuGH hat klare Kriterien formuliert, unter welchen Umständen eine Speicherung von Daten zulässig ist: Sie muss auf das absolut Notwendige beschränkt sein, und zwar nicht nur hinsichtlich der Art der Daten und der Dauer der Speicherung, sondern vor allem auch hinsichtlich des betroffenen Personenkreises", betonte Föst. Die allgemeine Vorratsdatenspeicherung der Großen Koalition sei damit nicht länger tragbar.
Europäischer Gerichtshof kippt Vorratsdatenspeicherung
Ein guter Tag für die Bürgerrechte: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die anlasslose Vorratsdatenspeicherung in der EU für unzulässig erklärt. FDP-Vize Wolfgang Kubicki sieht die Rechtsauffassung der Freien Demokraten bestätigt. "Wir stellen uns ernsthaft die Frage, warum Union und SPD ständig mit ihren angeblichen sicherheitspolitischen Maßnahmen gegen Europa- und Verfassungsrecht verstoßen", merkte er an.
"Die von Union und SPD im vergangenen Jahr eingeführten Maßnahmen zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung stellen genau auf die jetzt in Luxemburg gekippte Regelung ab", erläuterte Kubicki. Diese sah vor, dass Telekommunikationsanbieter die Daten unbescholtener Bürgern mehrere Wochen lang speichern sollten.
"Es ist kein Ausweis einer verantwortungsgeleiteten Politik, wenn Verfassungsgerichte einspringen müssen, um schwarz-rote Bürgerrechtseinschränkungen wieder einzukassieren", rügte der FDP-Vize. Aus seiner Sicht wird es Zeit, dass im Bundestag wieder bürgerrechtspolitische Positionen vertreten würden – "spätestens nach der Bundestagswahl".
EuGH-Urteil ist Ohrfeige für Große Koalition
Auch Bayerns FDP-Generalsekretär Daniel Föst begrüßte das Urteil. Die Freien Demokraten lehnten es ab, Bürger unter Generalverdacht zu stellen. "Das Privatleben unbescholtener Bürger geht den Staat nichts an", stellte er klar. Kriminalität müsse zielgenau bekämpft werden, nicht durch die Totalüberwachung. "Terrorismus bekämpft man nicht, indem man immer höhere Datenberge anhäuft, die niemand mehr auswerten kann, sondern durch personell und technisch gut ausgestattete Sicherheitsbehörden", verdeutlichte er.
Das Urteil sei insofern eine Ohrfeige für die schwarz-rote Bundesregierung. "Der EuGH hat klare Kriterien formuliert, unter welchen Umständen eine Speicherung von Daten zulässig ist: Sie muss auf das absolut Notwendige beschränkt sein, und zwar nicht nur hinsichtlich der Art der Daten und der Dauer der Speicherung, sondern vor allem auch hinsichtlich des betroffenen Personenkreises", betonte Föst. Die allgemeine Vorratsdatenspeicherung der Großen Koalition sei damit nicht länger tragbar.