FDP-Fraktion|
08.06.2005 - 02:00KOPPELIN: Unwürdiges Spiel um Neuwahlen beenden
BERLIN. Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Jürgen KOPPELIN, erklärt heute:
Das unwürdige Gezerre um die Neuwahl des Bundestages muss sofort beendet werden. Unsere Demokratie ist keine Spielwiese.
Ebenso unwürdig sind die Angriffe aus der SPD gegen den Bundespräsidenten. Wer den Bundespräsidenten so brüskiert, wie am Wahlabend der Wahl in Nordrhein-Westfalen geschehen, sollte sich mit Vorwürfen zurückhalten. Peter Struck hat dieses Vorgehen in der Celleschen Zeitung zu Recht als "handwerklichen Fehler" bezeichnet.
Bundeskanzler Schröder und SPD-Vorsitzender Franz Müntefering müssen jetzt über die Neuwahl Klarheit schaffen.
Falls beide Rat dazu brauchen: Am 29. Juni 2005 stimmen die Bundesminister gegen den maroden Haushaltsentwurf von Hans Eichel. Danach stellt der Bundeskanzler sofort die Vertrauensfrage. 48 Stunden später (Artikel 67 Grundgesetz) entscheidet der Bundestag über diesen Antrag. Dabei enthalten sich die Mitglieder des Kabinetts. Danach löst der Bundespräsident den Bundestag auf (Artikel 68 Grundgesetz).
Isabella Pfaff
Telefon: (030) 227-52378
pressestelle@fdp-bundestag.de
KOPPELIN: Unwürdiges Spiel um Neuwahlen beenden
BERLIN. Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Jürgen KOPPELIN, erklärt heute:
Das unwürdige Gezerre um die Neuwahl des Bundestages muss sofort beendet werden. Unsere Demokratie ist keine Spielwiese.
Ebenso unwürdig sind die Angriffe aus der SPD gegen den Bundespräsidenten. Wer den Bundespräsidenten so brüskiert, wie am Wahlabend der Wahl in Nordrhein-Westfalen geschehen, sollte sich mit Vorwürfen zurückhalten. Peter Struck hat dieses Vorgehen in der Celleschen Zeitung zu Recht als "handwerklichen Fehler" bezeichnet.
Bundeskanzler Schröder und SPD-Vorsitzender Franz Müntefering müssen jetzt über die Neuwahl Klarheit schaffen.
Falls beide Rat dazu brauchen: Am 29. Juni 2005 stimmen die Bundesminister gegen den maroden Haushaltsentwurf von Hans Eichel. Danach stellt der Bundeskanzler sofort die Vertrauensfrage. 48 Stunden später (Artikel 67 Grundgesetz) entscheidet der Bundestag über diesen Antrag. Dabei enthalten sich die Mitglieder des Kabinetts. Danach löst der Bundespräsident den Bundestag auf (Artikel 68 Grundgesetz).
Isabella Pfaff
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