FDP-Fraktion|
07.06.2005 - 02:00LAURISCHK/BAHR: FDP fordert Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes
BERLIN. Zu dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes über die Begrenzung von Unterhaltspflichten für pflegebedürftige Eltern erklären die Familienrechtsexpertin der FDP-Bundestagsfraktion Sibylle LAURISCHK, und der pflegepolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Daniel BAHR:
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes wird von der FDP-Bundestagsfraktion begrüßt, unterstreicht sie doch den dringenden Handlungsbedarf im Unterhaltsrecht und in der sozialen Pflegeversicherung.
Die FDP-Bundestagsfraktion hat mit ihrem Antrag "Unterhaltsrecht sozial und verantwortungsbewusst gesellschaftlichen Rahmenbedingungen anpassen" gefordert, die so genannte Sandwichgeneration zu entlasten. Dieser Antrag wurde nach der Debatte am 2.Juni 2005 den Ausschüssen zur Beratung zugewiesen. Wegen der Solidarität innerhalb der Familie darf die Unterhaltsverpflichtung den Eltern gegenüber nicht abgeschafft werden. Sie muss jedoch der Generation der heute meist 40-60-jährigen noch erlauben, weiteren Unterhaltsverpflichtungen - insbesondere gegenüber den eigenen Kindern - und ihrer eigenen Altersvorsorge nachzukommen. Die Bundesjustizministerin hat die Belastung dieser Generation bisher in ihrem Referentenentwurf zum Unterhaltsrecht nicht erkannt. Das Urteil des Bundesverfassungsgericht sollte ihr Anlass sein, dieses Problem aufzugreifen und gesetzlich entsprechend den Vorschlägen der FDP-Bundestagsfraktion und des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes zu regeln.
Für den Bereich der sozialen Pflegeversicherung unterstreicht das Urteil erneut die dringende Reformbedürftigkeit des bisherigen Systems. Unter anderem wegen einer fehlenden Dynamisierung der Leistungen ist ein Großteil der Bewohner stationärer Pflegeeinrichtungen wieder auf Sozialhilfe angewiesen - eine jährliche Dynamisierung der Leistungen ist deshalb dringend erforderlich! Unser Ziel muss es sowohl sein, eine grundlegende Finanzreform der sozialen Pflegeversicherung einzuleiten als auch in einer breiten gesellschaftlichen Debatte die Kosten der Pflege deutlich herauszustellen und somit die Notwendigkeit einer stärkeren Eigenvorsorge für den Pflegefall zu betonen.
Bettina Lauer
Telefon: (030) 227-52378
pressestelle@fdp-bundestag.de
LAURISCHK/BAHR: FDP fordert Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes
BERLIN. Zu dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes über die Begrenzung von Unterhaltspflichten für pflegebedürftige Eltern erklären die Familienrechtsexpertin der FDP-Bundestagsfraktion Sibylle LAURISCHK, und der pflegepolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Daniel BAHR:
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes wird von der FDP-Bundestagsfraktion begrüßt, unterstreicht sie doch den dringenden Handlungsbedarf im Unterhaltsrecht und in der sozialen Pflegeversicherung.
Die FDP-Bundestagsfraktion hat mit ihrem Antrag "Unterhaltsrecht sozial und verantwortungsbewusst gesellschaftlichen Rahmenbedingungen anpassen" gefordert, die so genannte Sandwichgeneration zu entlasten. Dieser Antrag wurde nach der Debatte am 2.Juni 2005 den Ausschüssen zur Beratung zugewiesen. Wegen der Solidarität innerhalb der Familie darf die Unterhaltsverpflichtung den Eltern gegenüber nicht abgeschafft werden. Sie muss jedoch der Generation der heute meist 40-60-jährigen noch erlauben, weiteren Unterhaltsverpflichtungen - insbesondere gegenüber den eigenen Kindern - und ihrer eigenen Altersvorsorge nachzukommen. Die Bundesjustizministerin hat die Belastung dieser Generation bisher in ihrem Referentenentwurf zum Unterhaltsrecht nicht erkannt. Das Urteil des Bundesverfassungsgericht sollte ihr Anlass sein, dieses Problem aufzugreifen und gesetzlich entsprechend den Vorschlägen der FDP-Bundestagsfraktion und des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes zu regeln.
Für den Bereich der sozialen Pflegeversicherung unterstreicht das Urteil erneut die dringende Reformbedürftigkeit des bisherigen Systems. Unter anderem wegen einer fehlenden Dynamisierung der Leistungen ist ein Großteil der Bewohner stationärer Pflegeeinrichtungen wieder auf Sozialhilfe angewiesen - eine jährliche Dynamisierung der Leistungen ist deshalb dringend erforderlich! Unser Ziel muss es sowohl sein, eine grundlegende Finanzreform der sozialen Pflegeversicherung einzuleiten als auch in einer breiten gesellschaftlichen Debatte die Kosten der Pflege deutlich herauszustellen und somit die Notwendigkeit einer stärkeren Eigenvorsorge für den Pflegefall zu betonen.
Bettina Lauer
Telefon: (030) 227-52378
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