FDP|
03.06.2005 - 02:00Rede von FDP-Generalsekretär Dirk Niebel beim Karlsruher Verfassungsdialog
Es gilt das gesprochene Wort!
Anrede,
für die Bürger der Europäischen Union ist der Schutz ihrer Freiheit eine Selbstverständlichkeit geworden.
Der Prozeß der europäischen Integration wurde im Laufe der letzten Jahrzehnte mehr und mehr auf die Prinzipien von Freiheit, Demokratie und Rechtsstaat gegründet " auf urliberale Prinzipien also. Nur so wurde ein Projekt, das zunächst vor allem als Antwort auf die Kriege des 20. Jahrhunderts gedacht war, zu einem dauerhaften Erfolgsmodell.
Schon der große Andrang von Bewerbern für den Beitritt in die EU zeigt die Attraktivität dieses Europas der Freiheit und des Wettbewerbs. Auch die erfolgreiche Entwicklung der Bundesrepublik seit dem 2. Weltkrieg ist das Ergebnis von Freiheit und Eigenverantwortung der Bürger " trotz aller überflüssigen Regulierungen, trotz aller Fehlentwicklungen in verschiedenen Bereichen die nicht nur wir Liberale immer wieder kritisieren.
Gesellschaften, die auf der Freiheit ihrer Bürger beruhen, sind, wie schon Graf Lambsdorff in seinem Beitrag betonte,
nicht das Resultat der Ideen einiger liberaler Philosophen oder Politiker allein. Sie sind vielmehr das Ergebnis der langen Entwicklung menschlicher Zivilisation. Und sie sind, so möchte ich hinzufügen, die Voraussetzung dafür, daß die menschliche Zivilisation die Herausforderungen der Zukunft meistert.
Doch der gewaltige Erfolg unserer Ordnung der Freiheit ist auch von einer gefährlichen Tendenz begleitet. Die Sensibilität gegenüber Bedrohungen der Freiheit ist zurückgegangen. Es ist eine ganz alltägliche Beobachtung, dass viele Menschen Dinge immer weniger zu schätzen wissen, wenn sie selbstverständlich geworden sind. Ein weiterer Grund für die verbreitete Geringschätzung der Freiheit liegt darin, daß die Begründungen, die für die Einschränkungen der individuellen Freiheit vorgebracht werden, oft sehr wohlklingend sind und auf den ersten Blick plausibel scheinen. Da geht es um den Schutz der Bürger vor Kriminalität und Terrorismus, die Sicherheit der Verbraucher
oder den Kampf gegen die Diskriminierung von Minderheiten.
All das sind Ziele, die auch aus liberaler Sicht wichtig sind. Ohne ein bestimmtes Maß an Sicherheit ist eine Ordnung der Freiheit nicht viel wert. Doch trotzdem bleibt die Freiheit für uns Liberale der grundlegende Wert " und zwar in seiner liberalen und " man muß es ganz deutlich hinzufügen " ursprünglichen Interpretation.
Denn eine weitere Gefahr ist zu beobachten, wenn man sich die politische Landschaft in Deutschland anschaut: Der Begriff der Freiheit wird heute von fast allen politischen Richtungen verwendet. Doch diese hohe Verbreitung ist nur eine Scheinblüte " noch fast jeder staatliche Eingriff wird auch mit der Stärkung und der Bewahrung der Freiheit begründet.
Es ist an uns Liberalen, die Freiheit als Grundlage moderner Gesellschaften zu verteidigen. Das heißt, daß wir zunächst von einem klaren Freiheitsbegriff ausgehen:
Freiheit bedeutet die größtmögliche Abwesenheit von Zwang unter allgemeinen Regeln. Das betrifft sowohl den Schutz vor Übergriffen anderer Menschen als auch den Schutz gegen staatliche Übergriffe. Freiheit beinhaltet ganz selbstverständlich den Schutz der Individuen und ihres Eigentums.
Um die Freiheit der Menschen zu garantieren, sind starke Institutionen unabdingbar: Liberale verteidigen deshalb mit allen Kräften den Rechtsstaat als wichtigste und mächtigste Institution, über die wir zum Schutz der Freiheit verfügen. Auch weitere Prinzipien, müssen verteidigt werden: das Prinzip der Transparenz staatlichen Handelns und das Prinzip der parlamentarischen Kontrolle. Schließlich trägt zur Erosion der Freiheit noch die Tendenz zur Zentralisierung und Bürokratisierung bei, die zur Entfremdung zwischen Politik und Bürgern und zur Strangulierung von Eigeninitiative und Wettbewerb führt.
Alle Gesetze und staatlichen Interventionen, die die grundlegenden Prinzipien einer Ordnung der Freiheit ignorieren, sind nicht nur illiberal, sondern beruhen auch auf mehreren schwerwiegenden Denkfehlern.
1. Es ist noch einmal zu unterstreichen, daß Freiheit und Verantwortung die Voraussetzung für jede freie und dynamische Gesellschaft sind.
Wenn wir also diese Prinzipien außer Kraft setzen, zerstören wir das, was wir doch eigentlich schützen wollen. Auf den Kampf gegen den Terrorismus angewandt heißt das: Wenn wir dabei den Rechtsstaat und die demokratische Kontrolle aushebeln, haben die Terroristen ein wesentliches Ziel schon erreicht. Sie haben unsere Gesellschaften ernsthaft geschwächt.
2. Einschränkungen der Freiheit schwächen gleichzeitig die Eigenverantwortung der Bürger. Wer sich dem Staat gegenüber als hilfloses Objekt ansieht, wird keine verantwortlichen Entscheidungen treffen. Um es in den Worten Friedrich Schillers zu sagen: "Der Mensch muss seine Freiheit haben, um moralisch handeln zu können."
3. Vollständige Sicherheit ist überhaupt nicht " oder höchstens in einem totalitären Überwachungsstaat a la George Orwells "1984" zu erreichen. Das gilt gleichermaßen für die innere Sicherheit wie für den Umwelt- oder den Verbraucherschutz.
Deshalb ist es außerordentlich wichtig, die politischen Entwicklungen in Deutschland und in Europa ständig am Maßstab der Freiheit zu messen. Das ist die historische Verantwortung der Liberalen.
Lassen Sie mich an einigen Beispielen verdeutlichen, wo Kritik aus einer freiheitlichen Perspektive ansetzen muß.
Beginnen wir in Deutschland:
Das unter dem Namen "Schily II" bekannt gewordene Sicherheitspaket erlaubt dem Verfassungsschutz einen weitgehenden Zugriff auf Kundendaten von Banken, Telekommunikations- Post- und Luftfahrtunternehmen.
Dieser Zugriff ist nicht auf Verdächtige begrenzt.
Die im Gesetz vorgesehene Vorfeldermittlungskompetenz des Bundeskriminalamtes ohne konkreten Straftatverdacht
hebelt die strafprozessualen Rechte aus und kehrt damit letztlich die Unschuldsvermutung um.
Das ist ein gutes Beispiel für die mangelnde öffentliche Sensibilität. Viele Bürger denken " und dieser Glaube wird ja durchaus auch von Politikern vermittelt -: Das geht mich nichts an, ich habe mir ja gar nicht zuschulde kommen lassen. Doch das ist ein Mißverständnis " nach der heutigen Gesetzeslage kann praktisch jeder Bürger Gegenstand von Fahndungs- und Überwachungsmaßnahmen werden.
Dieser Generalverdacht ist unerträglich!
Der stetige Anstieg der Telefonüberwachungen muß jeden alarmieren. Seit 1995 hat es eine Zunahme der Anordnungen zur Telefonüberwachung von mehr als 500 Prozent gegeben.
Die Benachrichtigung der Betroffenen ist sehr lückenhaft.
Obwohl das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zur akustischen Wohnraumüberwachung grundlegende Ausführungen zum Kernbereich der privaten Lebensführung gemacht und damit dem Gesetzgeber seine Grenzen aufgezeigt hat,
hat die Bundesregierung die Telefonüberwachung bis heute nicht reformiert.
Im Bereich der Telefonüberwachung mußte sich übrigens auch bei den Liberalen die notwendige Wachsamkeit erst entwickeln. In den letzten Jahren gab es hier einen Lernprozeß, der bereits zu deutlichen Konsequenzen auf dem diesjährigen Bundesparteitag geführt hat. Alle unverhältnismäßigen und nicht durch rechtsstaatliche Mechanismen kontrollierten Eingriffe in die Privatsphäre gehen an den Grundbestand liberaler Werte, an den Schutz der Privatsphäre, der für uns untrennbar mit dem Schutz der Freiheit verbunden ist.
Beispiel Garten
Denn, um es in den Worten des großen liberalen Denkers Wilhelm Röpke zu sagen, "was bleibt von der Freiheit, wenn wir nicht einen Bereich haben, der uns allein gehört, eine Privatheit, die uns erlaubt, das Fenster gegen die Welt zu schließen."
Ein weiteres Gesetz, daß Freiheit und Privatsphäre einschränkt, hat schon mehr öffentliche Empörung hervorgerufen als "Schily II". Ich spreche vom Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit, mit dem Rot-Grün das Bankgeheimnis faktisch zu Grabe getragen hat.
Hier haben wir es mit einem vollkommen unverhältnismäßigen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu tun. Wiederum ist kein strafrechtlicher Verdacht mehr notwendig, um Kontenabfragen zu rechtfertigen. Es gibt überhaupt keine richterliche Kontrolle.
Allerdings: Diese Maßnahme hat dazu geführt, daß breite Bevölkerungsschichten die bürgerlichen Freiheitsrechte wieder ernst nehmen. Offenbar ist das eigene Konto den Menschen doch sehr nahe!
Ein weiterer Punkt: Das Versammlungsrecht wurde im März dieses Jahres eingeschränkt. Das geschah mit den Stimmen aller Fraktionen mit Ausnahme der FDP.
Der Preis für die Änderung des Versammlungsrechts ist die aus unserer Sicht verfassungswidrige Verstümmelung der Versammlungsfreiheit. Der Rechtsstaat ist stark genug, um den extremistischen Gefahren von Rechts " und übrigens auch denen von Links " mit dem geltenden Recht entschlossen zu begegnen.
Er ist auch stark genug, um ohne unverhältnismäßige Mittel und ohne drastische Einschränkungen der Bewegungsfreiheit der Bürger und des Versammlungsrechtes ausländische Staatsgäste ausreichend zu schützen.
Der letzte Besuch des amerikanischen Präsidenten in Deutschland war ein Beispiel dafür, wie ein derartiger Overkill nicht nur großen wirtschaftlichen Schaden anrichtet, sondern auch die politischen Ziele eines solchen Treffens konterkariert.
Die Bundestagsfraktion der FDP hat darauf in einer kleinen Anfrage hingewiesen. So waren am 23. Februar in Mainz Begegnungen des Präsidenten Bush mit der Bevölkerung praktisch ausgeschlossen " ganz anders übrigens als am folgenden Tag in Bratislava, wo er auf dem Marktplatz vor tausenden Menschen sprach. Das ist nicht nur aus rechtsstaatlicher Sicht mehr als bedenklich, sondern trägt auch zur Entfremdung der Bürger von der Politik bei.
Ein weiterer, und wahrscheinlich der drastischste Eingriff in die Grundrechte der Menschen in unserer freiheitlichen Ordnung ist die Ermächtigung des Bundesverteidigungsministers zur Anordnung eines Flugzeugabschusses auf bloßen Verdacht im Rahmen des sogenannten Luftsicherheitsgesetzes.
Damit wird das Grundrecht der Besatzungsmitglieder und der Passagiere auf Leben zu Gunsten Dritter mißachtet.
Ein vorbeugender Flugzeugabschuß, der sich lediglich auf eine Prognose stützt und zahlreiche Menschen tötet, die für die Gefahrenlage keine Verantwortung tragen, beruht auf einer Abwägung von Leben gegen Leben. Das ist mit dem grundgesetzlich garantierten Recht auf Leben und der Gewährleistung der Menschenwürde unvereinbar.
Die Erosion der Freiheit ist also auch eine Erosion des Wertekanons des Grundgesetzes.
Um es noch einmal zu betonen und Mißverständnisse zu vermeiden: Wir Liberale wollen einen starken Staat, der die Sicherheit und die Freiheit seiner Bürger schützt.
Doch wir fordern, daß er diese Aufgabe nach rechtsstaatlichen Prinzipien, unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit der Mittel und mit den geringst möglichen Einschränkungen der Freiheit seiner Bürger erfüllt.
Bis jetzt habe ich nur von den Gefährdungen der Freiheit gesprochen, die mit dem Schutz der Sicherheit der Bürger zusammenhängen. Doch auch im Namen anderer Werte und Ziele findet eine schleichende Erosion der Freiheit statt.
Es ist an dieser Stelle nicht die Zeit, ausführlich auf die massiven Eingriffe in die Eigenverantwortung der Bürger durch den überbordenden Sozialstaat einzugehen, der im übrigen die Bezeichnung "sozial" gar nicht verdient.
Seine Konsequenzen sind zutiefst unsozial " er hat einen großen Beitrag zu der großen Arbeitslosigkeit geleistet, unter der Deutschland leidet. Lassen Sie mich statt dessen auf einen anderen Fall eingehen " auf das Antidiskriminierungsgesetz.
An diesem müssen Liberale Kritik üben, gerade weil sie in ihrer ganzen Geschichte immer Vorkämpfer gegen jede Art der staatlichen Diskriminierung waren, gerade weil sie immer für Toleranz gegenüber Minderheiten eingetreten sind. Mit viel gutem Willen könnte man über das neue Antidiskriminierungsgesetz sagen: Gut gemeint, leider schlecht ausgeführt und über das Ziel hinausgeschossen.
Doch es steckt mehr dahinter.Es steckt ein für unsere Gesellschaft auf lange Sicht gefährliches Staatsverständnis dahinter. Hier will der Staat Dinge regeln, die ganz klar zum Bereich der persönlichen Entscheidungen der Bürger gehören. Die Vertragsfreiheit, ein unverzichtbarer Bestandteil der Freiheit des einzelnen, wird in ganz unverhältnismäßiger Weise eingeschränkt.
Das ist ein Schritt auf dem Weg zum vormundschaftlichen Staat, der alles besser weiß als seine Bürger und ihnen deshalb gleich ihre Verantwortung für immer mehr Lebensbereiche entzieht. Die Bürger werden so zum Objekt des Staates. Das entspricht in keiner Weise einem liberalen Bild vom mündigen Bürger. Das Antidiskriminierungsgesetz verletzt außerdem mit der enthaltenen Beweislastumkehr ein grundlegendes rechtsstaatliches Prinzip. Es geht zudem weit über die EU-Vorgaben aus verschiedenen Richtlinien hinaus.
An dieser Stelle ist es an der Zeit, zum nächsten Teil meiner Ausführungen überzugehen: Zur Erosion der Freiheit auf europäischer Ebene.Vieles gilt hier in ähnlicher Weise wie für Deutschland. Überregulierung und Bürokratisierung bedrohen auch hier die Ordnung der Freiheit, die die Grundlage von Fortschritt und Stabilität ist. Bei vielen Entscheidungen, die in Brüssel getroffen werden, ist es überhaupt fraglich, ob sie in die Kompetenz der Politik fallen. Ich werde hier die vielen bekannten Beispiele nicht aufzählen.
Ein entscheidendes Problem, welches auf der Europäischen Ebene am deutlichsten wird, ist das der fehlenden Transparenz und der Bürgerferne. Eng damit zusammen hängt die fehlende Beachtung des Subsidiaritätsprinzips. Dieses oft so abstrakt anmutende Prinzip ist essentiell für eine stabile freiheitliche Gesellschaft. Nur wenn politische Entscheidungen so nah wie möglich bei den Bürgern fallen,nur wenn gleichzeitig der Raum für ihr eigenverantwortliches Handeln möglichst groß ist, werden die Menschen eine Ordnung dauerhaft akzeptieren und sich aktiv für sie einsetzen.
Das ist in Europa heute noch nicht annähernd gegeben.
Mit diesem Problem hat, neben einigen innenpolitischen Gründen, auch die Ablehnung des Europäischen Verfassungsvertrages durch die französischen und die holländischen Wähler zu tun.
Europa ist zu sehr eine Veranstaltung der politischen Eliten und der Bürokratien geworden. Das an sich zu begrüßende Projekt einer Verfassung für Europa wurde in einigen Ländern betrieben, ohne die Bevölkerung dabei mitzunehmen. Das deutsche Volk durfte über einen Verfassungsvertrag mit so tiefgreifenden Auswirkungen gar nicht erst abstimmen. Darin zeigt sich ein tiefes Mißtrauen gegenüber den Bürgern " verständlicherweise wird das von diesen ebenfalls mit Mißtrauen beantwortet.
Das Scheitern der Verfassung, die ich trotz einiger Bedenken für zustimmungsfähig und zustimmungswürdig halte, bei einer Volksabstimmung ist eine Warnung an die europäischen Politiker und damit auch eine Chance.
Auf keinen Fall darf die Konsequenz sein, wegen des "falschen" Votums der Franzosen und Niederländer in Zukunft auf Volksabstimmungen zu verzichten.
Vielmehr muß es das Ziel sein, die Entscheidungsprozesse in der Europäischen Union transparent und für die Bürger nachvollziehbar zu machen. Transparenz wiederum hat viel mit Freiheit zu tun.
Eine Ordnung der Freiheit, welche auch das Ziel für Europa sein muß, beruht auf einfachen, allgemeinen Regeln, an denen die Bürger ihr Handeln ausrichten können und die sie akzeptieren. Das ist mit der aktuellen Flut an Richtlinien, die sich über Europa ergießt, nicht gegeben. Die Verantwortung dafür liegt aber nicht nur in Brüssel. Auch die nationalen Parlamente tun bisher viel zu wenig, um Entscheidungen zu beeinflussen und somit ihre eigene Souveränität zu bewahren.
Das bereits zitierte Antidiskriminierungsgesetz beispielsweise ist die Umsetzung verschiedener EU-Richtlinien in nationales Recht. Darum haben sich Bundesregierung und Bundestag erst gekümmert, als es bereits 5 nach 12 war und Deutschland Sanktionen wegen der Nichtumsetzung europäischen Rechts drohten.
Der Entwurf des Europäischen Verfassungsvertrages eröffnet den nationalen Parlamenten erweiterte Möglichkeiten, auf die europäischen Entscheidungsprozesse Einfluß zu nehmen und macht sie zu Hütern des Subsidiaritätsprinzips. Sie müssen diese Möglichkeiten dann allerdings auch wahrnehmen.
Das bedeutet Verantwortung!
Oft ist es ganz bequem für die Regierungen und Parlamente, mit dem Finger auf Brüssel zu zeigen und zu behaupten, viele Gesetze und Verordnungen kämen von dort und müßten ohnehin umgesetzt werden. All das trägt zu dem großen Vertrauensverlust der Politik auch auf europäischer Ebene bei.
Doch die EU hat nicht nur ein Vermittlungsproblem. Sie hat auch nicht nur ein Problem mit der Überregulierung. Es gibt auch ernsthafte Probleme mit der Einhaltung rechtsstaatlicher Standards.
Immer, wenn Institutionen wie etwa EUROPOL mit neuen Kompetenzen ausgestattet werden sollen, sind die Liberalen alarmiert.Sie müssen der Garant dafür sein,
daß erstens nur dort Europäische Institutionen entstehen,
wo das zum Schutz der Rechte der Bürger und des gemeinsamen Marktes unbedingt notwendig ist,
zweitens dabei strikt rechtsstaatliche Prinzipien eingehalten werden
und drittens eine demokratische Kontrolle immer gewährleistet ist. Eine derartige kritische Haltung ist nicht etwa gegen Europa oder gegen staatliches Handeln allgemein gerichtet.
Ganz im Gegenteil: Nur wenn Europa sich an freiheitlichen Prinzipien orientiert, werden seine Bürger auch in Freiheit und Sicherheit leben können.
Nur eine freiheitliche Ordnung bietet den Rahmen für eine Fortsetzung der europäischen Erfolgsgeschichte. Deshalb sehen wir als Liberale es als unsere vorderste Aufgabe an, der Erosion der Freiheit entgegenzuwirken.
Das ist ein oft mühsamer Kampf.
Doch er muß geführt werden, um den Bürgern Deutschlands und der anderen Länder Europas die Zukunftschancen zu eröffnen, die nur freie Gesellschaften bieten.
Rede von FDP-Generalsekretär Dirk Niebel beim Karlsruher Verfassungsdialog
Es gilt das gesprochene Wort!
Anrede,
für die Bürger der Europäischen Union ist der Schutz ihrer Freiheit eine Selbstverständlichkeit geworden.
Der Prozeß der europäischen Integration wurde im Laufe der letzten Jahrzehnte mehr und mehr auf die Prinzipien von Freiheit, Demokratie und Rechtsstaat gegründet " auf urliberale Prinzipien also. Nur so wurde ein Projekt, das zunächst vor allem als Antwort auf die Kriege des 20. Jahrhunderts gedacht war, zu einem dauerhaften Erfolgsmodell.
Schon der große Andrang von Bewerbern für den Beitritt in die EU zeigt die Attraktivität dieses Europas der Freiheit und des Wettbewerbs. Auch die erfolgreiche Entwicklung der Bundesrepublik seit dem 2. Weltkrieg ist das Ergebnis von Freiheit und Eigenverantwortung der Bürger " trotz aller überflüssigen Regulierungen, trotz aller Fehlentwicklungen in verschiedenen Bereichen die nicht nur wir Liberale immer wieder kritisieren.
Gesellschaften, die auf der Freiheit ihrer Bürger beruhen, sind, wie schon Graf Lambsdorff in seinem Beitrag betonte,
nicht das Resultat der Ideen einiger liberaler Philosophen oder Politiker allein. Sie sind vielmehr das Ergebnis der langen Entwicklung menschlicher Zivilisation. Und sie sind, so möchte ich hinzufügen, die Voraussetzung dafür, daß die menschliche Zivilisation die Herausforderungen der Zukunft meistert.
Doch der gewaltige Erfolg unserer Ordnung der Freiheit ist auch von einer gefährlichen Tendenz begleitet. Die Sensibilität gegenüber Bedrohungen der Freiheit ist zurückgegangen. Es ist eine ganz alltägliche Beobachtung, dass viele Menschen Dinge immer weniger zu schätzen wissen, wenn sie selbstverständlich geworden sind. Ein weiterer Grund für die verbreitete Geringschätzung der Freiheit liegt darin, daß die Begründungen, die für die Einschränkungen der individuellen Freiheit vorgebracht werden, oft sehr wohlklingend sind und auf den ersten Blick plausibel scheinen. Da geht es um den Schutz der Bürger vor Kriminalität und Terrorismus, die Sicherheit der Verbraucher
oder den Kampf gegen die Diskriminierung von Minderheiten.
All das sind Ziele, die auch aus liberaler Sicht wichtig sind. Ohne ein bestimmtes Maß an Sicherheit ist eine Ordnung der Freiheit nicht viel wert. Doch trotzdem bleibt die Freiheit für uns Liberale der grundlegende Wert " und zwar in seiner liberalen und " man muß es ganz deutlich hinzufügen " ursprünglichen Interpretation.
Denn eine weitere Gefahr ist zu beobachten, wenn man sich die politische Landschaft in Deutschland anschaut: Der Begriff der Freiheit wird heute von fast allen politischen Richtungen verwendet. Doch diese hohe Verbreitung ist nur eine Scheinblüte " noch fast jeder staatliche Eingriff wird auch mit der Stärkung und der Bewahrung der Freiheit begründet.
Es ist an uns Liberalen, die Freiheit als Grundlage moderner Gesellschaften zu verteidigen. Das heißt, daß wir zunächst von einem klaren Freiheitsbegriff ausgehen:
Freiheit bedeutet die größtmögliche Abwesenheit von Zwang unter allgemeinen Regeln. Das betrifft sowohl den Schutz vor Übergriffen anderer Menschen als auch den Schutz gegen staatliche Übergriffe. Freiheit beinhaltet ganz selbstverständlich den Schutz der Individuen und ihres Eigentums.
Um die Freiheit der Menschen zu garantieren, sind starke Institutionen unabdingbar: Liberale verteidigen deshalb mit allen Kräften den Rechtsstaat als wichtigste und mächtigste Institution, über die wir zum Schutz der Freiheit verfügen. Auch weitere Prinzipien, müssen verteidigt werden: das Prinzip der Transparenz staatlichen Handelns und das Prinzip der parlamentarischen Kontrolle. Schließlich trägt zur Erosion der Freiheit noch die Tendenz zur Zentralisierung und Bürokratisierung bei, die zur Entfremdung zwischen Politik und Bürgern und zur Strangulierung von Eigeninitiative und Wettbewerb führt.
Alle Gesetze und staatlichen Interventionen, die die grundlegenden Prinzipien einer Ordnung der Freiheit ignorieren, sind nicht nur illiberal, sondern beruhen auch auf mehreren schwerwiegenden Denkfehlern.
1. Es ist noch einmal zu unterstreichen, daß Freiheit und Verantwortung die Voraussetzung für jede freie und dynamische Gesellschaft sind.
Wenn wir also diese Prinzipien außer Kraft setzen, zerstören wir das, was wir doch eigentlich schützen wollen. Auf den Kampf gegen den Terrorismus angewandt heißt das: Wenn wir dabei den Rechtsstaat und die demokratische Kontrolle aushebeln, haben die Terroristen ein wesentliches Ziel schon erreicht. Sie haben unsere Gesellschaften ernsthaft geschwächt.
2. Einschränkungen der Freiheit schwächen gleichzeitig die Eigenverantwortung der Bürger. Wer sich dem Staat gegenüber als hilfloses Objekt ansieht, wird keine verantwortlichen Entscheidungen treffen. Um es in den Worten Friedrich Schillers zu sagen: "Der Mensch muss seine Freiheit haben, um moralisch handeln zu können."
3. Vollständige Sicherheit ist überhaupt nicht " oder höchstens in einem totalitären Überwachungsstaat a la George Orwells "1984" zu erreichen. Das gilt gleichermaßen für die innere Sicherheit wie für den Umwelt- oder den Verbraucherschutz.
Deshalb ist es außerordentlich wichtig, die politischen Entwicklungen in Deutschland und in Europa ständig am Maßstab der Freiheit zu messen. Das ist die historische Verantwortung der Liberalen.
Lassen Sie mich an einigen Beispielen verdeutlichen, wo Kritik aus einer freiheitlichen Perspektive ansetzen muß.
Beginnen wir in Deutschland:
Das unter dem Namen "Schily II" bekannt gewordene Sicherheitspaket erlaubt dem Verfassungsschutz einen weitgehenden Zugriff auf Kundendaten von Banken, Telekommunikations- Post- und Luftfahrtunternehmen.
Dieser Zugriff ist nicht auf Verdächtige begrenzt.
Die im Gesetz vorgesehene Vorfeldermittlungskompetenz des Bundeskriminalamtes ohne konkreten Straftatverdacht
hebelt die strafprozessualen Rechte aus und kehrt damit letztlich die Unschuldsvermutung um.
Das ist ein gutes Beispiel für die mangelnde öffentliche Sensibilität. Viele Bürger denken " und dieser Glaube wird ja durchaus auch von Politikern vermittelt -: Das geht mich nichts an, ich habe mir ja gar nicht zuschulde kommen lassen. Doch das ist ein Mißverständnis " nach der heutigen Gesetzeslage kann praktisch jeder Bürger Gegenstand von Fahndungs- und Überwachungsmaßnahmen werden.
Dieser Generalverdacht ist unerträglich!
Der stetige Anstieg der Telefonüberwachungen muß jeden alarmieren. Seit 1995 hat es eine Zunahme der Anordnungen zur Telefonüberwachung von mehr als 500 Prozent gegeben.
Die Benachrichtigung der Betroffenen ist sehr lückenhaft.
Obwohl das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zur akustischen Wohnraumüberwachung grundlegende Ausführungen zum Kernbereich der privaten Lebensführung gemacht und damit dem Gesetzgeber seine Grenzen aufgezeigt hat,
hat die Bundesregierung die Telefonüberwachung bis heute nicht reformiert.
Im Bereich der Telefonüberwachung mußte sich übrigens auch bei den Liberalen die notwendige Wachsamkeit erst entwickeln. In den letzten Jahren gab es hier einen Lernprozeß, der bereits zu deutlichen Konsequenzen auf dem diesjährigen Bundesparteitag geführt hat. Alle unverhältnismäßigen und nicht durch rechtsstaatliche Mechanismen kontrollierten Eingriffe in die Privatsphäre gehen an den Grundbestand liberaler Werte, an den Schutz der Privatsphäre, der für uns untrennbar mit dem Schutz der Freiheit verbunden ist.
Beispiel Garten
Denn, um es in den Worten des großen liberalen Denkers Wilhelm Röpke zu sagen, "was bleibt von der Freiheit, wenn wir nicht einen Bereich haben, der uns allein gehört, eine Privatheit, die uns erlaubt, das Fenster gegen die Welt zu schließen."
Ein weiteres Gesetz, daß Freiheit und Privatsphäre einschränkt, hat schon mehr öffentliche Empörung hervorgerufen als "Schily II". Ich spreche vom Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit, mit dem Rot-Grün das Bankgeheimnis faktisch zu Grabe getragen hat.
Hier haben wir es mit einem vollkommen unverhältnismäßigen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu tun. Wiederum ist kein strafrechtlicher Verdacht mehr notwendig, um Kontenabfragen zu rechtfertigen. Es gibt überhaupt keine richterliche Kontrolle.
Allerdings: Diese Maßnahme hat dazu geführt, daß breite Bevölkerungsschichten die bürgerlichen Freiheitsrechte wieder ernst nehmen. Offenbar ist das eigene Konto den Menschen doch sehr nahe!
Ein weiterer Punkt: Das Versammlungsrecht wurde im März dieses Jahres eingeschränkt. Das geschah mit den Stimmen aller Fraktionen mit Ausnahme der FDP.
Der Preis für die Änderung des Versammlungsrechts ist die aus unserer Sicht verfassungswidrige Verstümmelung der Versammlungsfreiheit. Der Rechtsstaat ist stark genug, um den extremistischen Gefahren von Rechts " und übrigens auch denen von Links " mit dem geltenden Recht entschlossen zu begegnen.
Er ist auch stark genug, um ohne unverhältnismäßige Mittel und ohne drastische Einschränkungen der Bewegungsfreiheit der Bürger und des Versammlungsrechtes ausländische Staatsgäste ausreichend zu schützen.
Der letzte Besuch des amerikanischen Präsidenten in Deutschland war ein Beispiel dafür, wie ein derartiger Overkill nicht nur großen wirtschaftlichen Schaden anrichtet, sondern auch die politischen Ziele eines solchen Treffens konterkariert.
Die Bundestagsfraktion der FDP hat darauf in einer kleinen Anfrage hingewiesen. So waren am 23. Februar in Mainz Begegnungen des Präsidenten Bush mit der Bevölkerung praktisch ausgeschlossen " ganz anders übrigens als am folgenden Tag in Bratislava, wo er auf dem Marktplatz vor tausenden Menschen sprach. Das ist nicht nur aus rechtsstaatlicher Sicht mehr als bedenklich, sondern trägt auch zur Entfremdung der Bürger von der Politik bei.
Ein weiterer, und wahrscheinlich der drastischste Eingriff in die Grundrechte der Menschen in unserer freiheitlichen Ordnung ist die Ermächtigung des Bundesverteidigungsministers zur Anordnung eines Flugzeugabschusses auf bloßen Verdacht im Rahmen des sogenannten Luftsicherheitsgesetzes.
Damit wird das Grundrecht der Besatzungsmitglieder und der Passagiere auf Leben zu Gunsten Dritter mißachtet.
Ein vorbeugender Flugzeugabschuß, der sich lediglich auf eine Prognose stützt und zahlreiche Menschen tötet, die für die Gefahrenlage keine Verantwortung tragen, beruht auf einer Abwägung von Leben gegen Leben. Das ist mit dem grundgesetzlich garantierten Recht auf Leben und der Gewährleistung der Menschenwürde unvereinbar.
Die Erosion der Freiheit ist also auch eine Erosion des Wertekanons des Grundgesetzes.
Um es noch einmal zu betonen und Mißverständnisse zu vermeiden: Wir Liberale wollen einen starken Staat, der die Sicherheit und die Freiheit seiner Bürger schützt.
Doch wir fordern, daß er diese Aufgabe nach rechtsstaatlichen Prinzipien, unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit der Mittel und mit den geringst möglichen Einschränkungen der Freiheit seiner Bürger erfüllt.
Bis jetzt habe ich nur von den Gefährdungen der Freiheit gesprochen, die mit dem Schutz der Sicherheit der Bürger zusammenhängen. Doch auch im Namen anderer Werte und Ziele findet eine schleichende Erosion der Freiheit statt.
Es ist an dieser Stelle nicht die Zeit, ausführlich auf die massiven Eingriffe in die Eigenverantwortung der Bürger durch den überbordenden Sozialstaat einzugehen, der im übrigen die Bezeichnung "sozial" gar nicht verdient.
Seine Konsequenzen sind zutiefst unsozial " er hat einen großen Beitrag zu der großen Arbeitslosigkeit geleistet, unter der Deutschland leidet. Lassen Sie mich statt dessen auf einen anderen Fall eingehen " auf das Antidiskriminierungsgesetz.
An diesem müssen Liberale Kritik üben, gerade weil sie in ihrer ganzen Geschichte immer Vorkämpfer gegen jede Art der staatlichen Diskriminierung waren, gerade weil sie immer für Toleranz gegenüber Minderheiten eingetreten sind. Mit viel gutem Willen könnte man über das neue Antidiskriminierungsgesetz sagen: Gut gemeint, leider schlecht ausgeführt und über das Ziel hinausgeschossen.
Doch es steckt mehr dahinter.Es steckt ein für unsere Gesellschaft auf lange Sicht gefährliches Staatsverständnis dahinter. Hier will der Staat Dinge regeln, die ganz klar zum Bereich der persönlichen Entscheidungen der Bürger gehören. Die Vertragsfreiheit, ein unverzichtbarer Bestandteil der Freiheit des einzelnen, wird in ganz unverhältnismäßiger Weise eingeschränkt.
Das ist ein Schritt auf dem Weg zum vormundschaftlichen Staat, der alles besser weiß als seine Bürger und ihnen deshalb gleich ihre Verantwortung für immer mehr Lebensbereiche entzieht. Die Bürger werden so zum Objekt des Staates. Das entspricht in keiner Weise einem liberalen Bild vom mündigen Bürger. Das Antidiskriminierungsgesetz verletzt außerdem mit der enthaltenen Beweislastumkehr ein grundlegendes rechtsstaatliches Prinzip. Es geht zudem weit über die EU-Vorgaben aus verschiedenen Richtlinien hinaus.
An dieser Stelle ist es an der Zeit, zum nächsten Teil meiner Ausführungen überzugehen: Zur Erosion der Freiheit auf europäischer Ebene.Vieles gilt hier in ähnlicher Weise wie für Deutschland. Überregulierung und Bürokratisierung bedrohen auch hier die Ordnung der Freiheit, die die Grundlage von Fortschritt und Stabilität ist. Bei vielen Entscheidungen, die in Brüssel getroffen werden, ist es überhaupt fraglich, ob sie in die Kompetenz der Politik fallen. Ich werde hier die vielen bekannten Beispiele nicht aufzählen.
Ein entscheidendes Problem, welches auf der Europäischen Ebene am deutlichsten wird, ist das der fehlenden Transparenz und der Bürgerferne. Eng damit zusammen hängt die fehlende Beachtung des Subsidiaritätsprinzips. Dieses oft so abstrakt anmutende Prinzip ist essentiell für eine stabile freiheitliche Gesellschaft. Nur wenn politische Entscheidungen so nah wie möglich bei den Bürgern fallen,nur wenn gleichzeitig der Raum für ihr eigenverantwortliches Handeln möglichst groß ist, werden die Menschen eine Ordnung dauerhaft akzeptieren und sich aktiv für sie einsetzen.
Das ist in Europa heute noch nicht annähernd gegeben.
Mit diesem Problem hat, neben einigen innenpolitischen Gründen, auch die Ablehnung des Europäischen Verfassungsvertrages durch die französischen und die holländischen Wähler zu tun.
Europa ist zu sehr eine Veranstaltung der politischen Eliten und der Bürokratien geworden. Das an sich zu begrüßende Projekt einer Verfassung für Europa wurde in einigen Ländern betrieben, ohne die Bevölkerung dabei mitzunehmen. Das deutsche Volk durfte über einen Verfassungsvertrag mit so tiefgreifenden Auswirkungen gar nicht erst abstimmen. Darin zeigt sich ein tiefes Mißtrauen gegenüber den Bürgern " verständlicherweise wird das von diesen ebenfalls mit Mißtrauen beantwortet.
Das Scheitern der Verfassung, die ich trotz einiger Bedenken für zustimmungsfähig und zustimmungswürdig halte, bei einer Volksabstimmung ist eine Warnung an die europäischen Politiker und damit auch eine Chance.
Auf keinen Fall darf die Konsequenz sein, wegen des "falschen" Votums der Franzosen und Niederländer in Zukunft auf Volksabstimmungen zu verzichten.
Vielmehr muß es das Ziel sein, die Entscheidungsprozesse in der Europäischen Union transparent und für die Bürger nachvollziehbar zu machen. Transparenz wiederum hat viel mit Freiheit zu tun.
Eine Ordnung der Freiheit, welche auch das Ziel für Europa sein muß, beruht auf einfachen, allgemeinen Regeln, an denen die Bürger ihr Handeln ausrichten können und die sie akzeptieren. Das ist mit der aktuellen Flut an Richtlinien, die sich über Europa ergießt, nicht gegeben. Die Verantwortung dafür liegt aber nicht nur in Brüssel. Auch die nationalen Parlamente tun bisher viel zu wenig, um Entscheidungen zu beeinflussen und somit ihre eigene Souveränität zu bewahren.
Das bereits zitierte Antidiskriminierungsgesetz beispielsweise ist die Umsetzung verschiedener EU-Richtlinien in nationales Recht. Darum haben sich Bundesregierung und Bundestag erst gekümmert, als es bereits 5 nach 12 war und Deutschland Sanktionen wegen der Nichtumsetzung europäischen Rechts drohten.
Der Entwurf des Europäischen Verfassungsvertrages eröffnet den nationalen Parlamenten erweiterte Möglichkeiten, auf die europäischen Entscheidungsprozesse Einfluß zu nehmen und macht sie zu Hütern des Subsidiaritätsprinzips. Sie müssen diese Möglichkeiten dann allerdings auch wahrnehmen.
Das bedeutet Verantwortung!
Oft ist es ganz bequem für die Regierungen und Parlamente, mit dem Finger auf Brüssel zu zeigen und zu behaupten, viele Gesetze und Verordnungen kämen von dort und müßten ohnehin umgesetzt werden. All das trägt zu dem großen Vertrauensverlust der Politik auch auf europäischer Ebene bei.
Doch die EU hat nicht nur ein Vermittlungsproblem. Sie hat auch nicht nur ein Problem mit der Überregulierung. Es gibt auch ernsthafte Probleme mit der Einhaltung rechtsstaatlicher Standards.
Immer, wenn Institutionen wie etwa EUROPOL mit neuen Kompetenzen ausgestattet werden sollen, sind die Liberalen alarmiert.Sie müssen der Garant dafür sein,
daß erstens nur dort Europäische Institutionen entstehen,
wo das zum Schutz der Rechte der Bürger und des gemeinsamen Marktes unbedingt notwendig ist,
zweitens dabei strikt rechtsstaatliche Prinzipien eingehalten werden
und drittens eine demokratische Kontrolle immer gewährleistet ist. Eine derartige kritische Haltung ist nicht etwa gegen Europa oder gegen staatliches Handeln allgemein gerichtet.
Ganz im Gegenteil: Nur wenn Europa sich an freiheitlichen Prinzipien orientiert, werden seine Bürger auch in Freiheit und Sicherheit leben können.
Nur eine freiheitliche Ordnung bietet den Rahmen für eine Fortsetzung der europäischen Erfolgsgeschichte. Deshalb sehen wir als Liberale es als unsere vorderste Aufgabe an, der Erosion der Freiheit entgegenzuwirken.
Das ist ein oft mühsamer Kampf.
Doch er muß geführt werden, um den Bürgern Deutschlands und der anderen Länder Europas die Zukunftschancen zu eröffnen, die nur freie Gesellschaften bieten.