FDP-Fraktion|
03.06.2005 - 02:00PARR / KAUCH: Politiker sollten Vorbild sein
BERLIN. Anläßlich des morgigen Tags der Organspende erklären der Gesundheitsexperte Detlef PARR und der Obmann der FDP-Bundestagsfraktion in der Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin" Michael KAUCH:
Seit Jahren steht nun schon dem medizinischen Fortschritt bei der Organtransplantation die Tatsache entgegen, dass wir zu wenig Spendeorgane haben. Vielen Patienten kann daher nicht geholfen werden. Wir haben zu wenige Organspenden, nicht weil es an der grundsätzlichen Bereitschaft zur Spende fehlt, sondern weil strukturelle Defizite diese behindern. Zu wenig Bereitwillige tragen einen Ausweis, weil sie nicht wissen, wo sie ihn erhalten können und keine Gelegenheit haben, sich bewusst mit dem Thema auseinander zu setzen. Nur dann, wenn ein Organspendeausweis vorliegt, kann jedoch zweifelsfrei von einer Spendenbereitschaft ausgegangen werden. Das Personal in Krankenhäusern ist meist darin überfordert, eine mögliche Bereitschaft im Gespräch mit den Angehörigen zu erfragen. Das ist einer der Gründe, warum zu wenige Krankenhäuser sich an der Organspende beteiligen. Wir Politiker können mit gutem Vorbild voran gehen und selbst einen Ausweis tragen. Ebenso können wir das Thema in unseren vielen Gesprächen mit den Bürgern ansprechen und Ausweise gegebenenfalls austeilen. Gerade im Wahlkampf bieten sich da viele Möglichkeiten. Wir fordern daher unsere Kolleginnen und Kollegen auf, diese zu nutzen.
Wir müssen auch über weitere Lösungsmöglichkeiten nachdenken, um den auf eine Spende wartenden Patienten zu helfen. Eine Ausweitung der Lebendspenden ist ein Weg, kranken Menschen auf den Wartelisten zu helfen. Nach aktueller Gesetzeslage hat die postmortale Spende nicht nur den absoluten Vorrang vor der Lebendspende, selbst wenn eine Lebendspende Erfolg versprechender wäre. Überkreuzspenden und anonyme Lebendspenden in einen Organpool sind gesetzlich verboten. Nach Auffassung der Liberalen sollte das Transplantationsgesetz in diesen
Punkten überdacht werden. Eine Überkreuz-Spende ermöglicht zwei Paaren die wechselseitige Transplantation, wenn sie aufgrund von Blutgruppen-Unverträglichkeit jeweils nicht dem eigenen Partner, wohl aber dem Partner eines anderen eine Leber oder eine Niere spenden können. Dies kann heute nur in rechtlichen Grauzonen stattfinden. Die anonyme Lebendspende in einen Organpool ist beispielsweise in den USA zugelassen.
Knut Steinhäuser
Telefon: (030) 227-52378
pressestelle@fdp-bundestag.de
PARR / KAUCH: Politiker sollten Vorbild sein
BERLIN. Anläßlich des morgigen Tags der Organspende erklären der Gesundheitsexperte Detlef PARR und der Obmann der FDP-Bundestagsfraktion in der Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin" Michael KAUCH:
Seit Jahren steht nun schon dem medizinischen Fortschritt bei der Organtransplantation die Tatsache entgegen, dass wir zu wenig Spendeorgane haben. Vielen Patienten kann daher nicht geholfen werden. Wir haben zu wenige Organspenden, nicht weil es an der grundsätzlichen Bereitschaft zur Spende fehlt, sondern weil strukturelle Defizite diese behindern. Zu wenig Bereitwillige tragen einen Ausweis, weil sie nicht wissen, wo sie ihn erhalten können und keine Gelegenheit haben, sich bewusst mit dem Thema auseinander zu setzen. Nur dann, wenn ein Organspendeausweis vorliegt, kann jedoch zweifelsfrei von einer Spendenbereitschaft ausgegangen werden. Das Personal in Krankenhäusern ist meist darin überfordert, eine mögliche Bereitschaft im Gespräch mit den Angehörigen zu erfragen. Das ist einer der Gründe, warum zu wenige Krankenhäuser sich an der Organspende beteiligen. Wir Politiker können mit gutem Vorbild voran gehen und selbst einen Ausweis tragen. Ebenso können wir das Thema in unseren vielen Gesprächen mit den Bürgern ansprechen und Ausweise gegebenenfalls austeilen. Gerade im Wahlkampf bieten sich da viele Möglichkeiten. Wir fordern daher unsere Kolleginnen und Kollegen auf, diese zu nutzen.
Wir müssen auch über weitere Lösungsmöglichkeiten nachdenken, um den auf eine Spende wartenden Patienten zu helfen. Eine Ausweitung der Lebendspenden ist ein Weg, kranken Menschen auf den Wartelisten zu helfen. Nach aktueller Gesetzeslage hat die postmortale Spende nicht nur den absoluten Vorrang vor der Lebendspende, selbst wenn eine Lebendspende Erfolg versprechender wäre. Überkreuzspenden und anonyme Lebendspenden in einen Organpool sind gesetzlich verboten. Nach Auffassung der Liberalen sollte das Transplantationsgesetz in diesen
Punkten überdacht werden. Eine Überkreuz-Spende ermöglicht zwei Paaren die wechselseitige Transplantation, wenn sie aufgrund von Blutgruppen-Unverträglichkeit jeweils nicht dem eigenen Partner, wohl aber dem Partner eines anderen eine Leber oder eine Niere spenden können. Dies kann heute nur in rechtlichen Grauzonen stattfinden. Die anonyme Lebendspende in einen Organpool ist beispielsweise in den USA zugelassen.
Knut Steinhäuser
Telefon: (030) 227-52378
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