FDP|
25.10.2016 - 11:00Polens Rechtsstaat noch immer in Gefahr
Die EU-Kommission prüft derzeit Polens Rechtsstaatlichkeit. Besonders im Visier hat sie die Justizreform, die das Verfassungsgericht erheblich schwächt. Am Donnerstag läuft die Drei-Monats-Frist aus, in der Polen einen Fragenkatalog zum Umgang mit dem Verfassungsgericht beantworten soll. Es sei höchste Zeit für die polnische Regierung, umzukehren und das Land zur Rechtsstaatlichkeit zurückzuführen, fordert ser Vizepräsident des EU-Parlaments, Alexander Graf Lambsdorff. Ansonsten müsse die Europäische Union weitere Maßnahmen ergreifen, bringt er finanzielle Sanktionen gegen Polen ins Gespräch.
Andauernde Verletzungen der Grundwerte der EU
Die nationalkonservative Regierung in Warschau müsse ihre umstrittene Justizreform dringend zurücknehmen, sagte Lambsdorf dem RedaktionsNetzwerk Deutschland . "Hier geht es nicht um Kavaliersdelikte, hier geht es um schwerwiegende und andauernde Verletzungen der Grundwerte der EU", sagte der FDP-Europaabgeordnete.
Das Europäische Parlament diskutiere in dieser Woche über eine neue Möglichkeit, künftig finanzielle Sanktionen gegen vertragsbrüchige Staaten zu verhängen - und sich dabei vom Prinzip der Einstimmigkeit abzuwenden.
Hintergrund
Die EU-Kommission wirft der polnischen Regierung vor, rechtswidrig die Vereidigung mehrerer Verfassungsrichter zu verweigern, die noch von der Vorgängerregierung ernannt wurden. Außerdem hat die Regierung der rechtskonservativen Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS) eine Justizreform angestoßen, die nach Ansicht der Kommission das Verfassungsgericht beeinträchtigt.
Das Gericht selbst hatte die Reform im März für verfassungswidrig erklärt - doch die Regierung erkennt das Urteil nicht an. Die Kommission beurteilt das Vorgehen Warschaus als "systemische Gefährdung der Rechtsstaatlichkeit". Ende Juli hat sie daher ein Ultimatum gestellt.
Polens Rechtsstaat noch immer in Gefahr
Die EU-Kommission prüft derzeit Polens Rechtsstaatlichkeit. Besonders im Visier hat sie die Justizreform, die das Verfassungsgericht erheblich schwächt. Am Donnerstag läuft die Drei-Monats-Frist aus, in der Polen einen Fragenkatalog zum Umgang mit dem Verfassungsgericht beantworten soll. Es sei höchste Zeit für die polnische Regierung, umzukehren und das Land zur Rechtsstaatlichkeit zurückzuführen, fordert ser Vizepräsident des EU-Parlaments, Alexander Graf Lambsdorff. Ansonsten müsse die Europäische Union weitere Maßnahmen ergreifen, bringt er finanzielle Sanktionen gegen Polen ins Gespräch. [1]
Andauernde Verletzungen der Grundwerte der EU
Die nationalkonservative Regierung in Warschau müsse ihre umstrittene Justizreform dringend zurücknehmen, sagte Lambsdorf dem RedaktionsNetzwerk Deutschland [1]. "Hier geht es nicht um Kavaliersdelikte, hier geht es um schwerwiegende und andauernde Verletzungen der Grundwerte der EU", sagte der FDP-Europaabgeordnete.
Das Europäische Parlament diskutiere in dieser Woche über eine neue Möglichkeit, künftig finanzielle Sanktionen gegen vertragsbrüchige Staaten zu verhängen - und sich dabei vom Prinzip der Einstimmigkeit abzuwenden.
Hintergrund
Die EU-Kommission wirft der polnischen Regierung vor, rechtswidrig die Vereidigung mehrerer Verfassungsrichter zu verweigern, die noch von der Vorgängerregierung ernannt wurden. Außerdem hat die Regierung der rechtskonservativen Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS) eine Justizreform angestoßen, die nach Ansicht der Kommission das Verfassungsgericht beeinträchtigt.
Das Gericht selbst hatte die Reform im März für verfassungswidrig erklärt - doch die Regierung erkennt das Urteil nicht an. Die Kommission beurteilt das Vorgehen Warschaus als "systemische Gefährdung der Rechtsstaatlichkeit". Ende Juli hat sie daher ein Ultimatum gestellt.