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13.10.2016 - 16:45Suding begrüßt Urteil zum Volksbegehren
Das hamburgische Verfassungsgericht hat das Volksbegehren "Rettet den Volksentscheid" für gestoppt . Die Initiative wollte unter anderem erreichen, dass schon eine Wahlbeteiligung von 13 Prozent für einen erfolgreichen Volksentscheid ausreicht. Katja Suding, Vorsitzende der FDP-Bürgerschaftsfraktion, begrüßte die einstimmige Entscheidung der Richter.
"Die Volksgesetzgebung ist ein Kernelement der demokratischen Kultur und eine wichtige Ergänzung zur parlamentarischen Demokratie", stellte Suding klar. Die Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung dürften allerdings nicht dazu führen, dass sich verschiedene Akteure und Entscheidungsebenen gegenseitig blockierten. Deshalb sei es wichtig, dass es gewisse Quoren und Mindestanforderungen gebe – auch um dieses wichtige Instrument der direkten Demokratie nicht abstumpfen zu lassen oder Einzelinteressen zu stark zu gewichten, unterstrich die FDP-Vize.
"Eine Herabsetzung dieser Standards, wie von der Initiative angestrebt, wäre deshalb der falsche Weg gewesen und vor allem der Sache nicht dienlich", betonte Suding. Genauso falsch wäre es allerdings, Verfassungs- und Wahlrechtsänderungen grundsätzlich von der Bevölkerung abstimmen zu lassen. "Beide benötigen aus gutem Grund eine Zweidrittelmehrheit und sind damit durch die gewählten Volksvertreter ausreichend demokratisch legitimiert", verdeutlichte sie.
Das Urteil zeige jedoch, dass es ein Fehler der rot-grün-schwarze Koalition gewesen sei, im letzten Jahr die dauerhafte Möglichkeit zum 'Referendum von oben' in der Verfassung festgeschrieben zu haben, stellte Suding klar. "Dieser Kotau vor den Initiatoren des Volksentscheids war unnötig und sogar schädlich. Volksentscheide sollten immer aus der Mitte der Gesellschaft kommen und nicht von Regierungen."
Suding begrüßt Urteil zum Volksbegehren
Das hamburgische Verfassungsgericht hat das Volksbegehren "Rettet den Volksentscheid" für gestoppt [1]. Die Initiative wollte unter anderem erreichen, dass schon eine Wahlbeteiligung von 13 Prozent für einen erfolgreichen Volksentscheid ausreicht. Katja Suding, Vorsitzende der FDP-Bürgerschaftsfraktion, begrüßte die einstimmige Entscheidung der Richter.
"Die Volksgesetzgebung ist ein Kernelement der demokratischen Kultur und eine wichtige Ergänzung zur parlamentarischen Demokratie", stellte Suding klar. Die Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung dürften allerdings nicht dazu führen, dass sich verschiedene Akteure und Entscheidungsebenen gegenseitig blockierten. Deshalb sei es wichtig, dass es gewisse Quoren und Mindestanforderungen gebe – auch um dieses wichtige Instrument der direkten Demokratie nicht abstumpfen zu lassen oder Einzelinteressen zu stark zu gewichten, unterstrich die FDP-Vize.
"Eine Herabsetzung dieser Standards, wie von der Initiative angestrebt, wäre deshalb der falsche Weg gewesen und vor allem der Sache nicht dienlich", betonte Suding. Genauso falsch wäre es allerdings, Verfassungs- und Wahlrechtsänderungen grundsätzlich von der Bevölkerung abstimmen zu lassen. "Beide benötigen aus gutem Grund eine Zweidrittelmehrheit und sind damit durch die gewählten Volksvertreter ausreichend demokratisch legitimiert", verdeutlichte sie.
Das Urteil zeige jedoch, dass es ein Fehler der rot-grün-schwarze Koalition gewesen sei, im letzten Jahr die dauerhafte Möglichkeit zum 'Referendum von oben' in der Verfassung festgeschrieben zu haben, stellte Suding klar. "Dieser Kotau vor den Initiatoren des Volksentscheids war unnötig und sogar schädlich. Volksentscheide sollten immer aus der Mitte der Gesellschaft kommen und nicht von Regierungen."