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11.10.2016 - 10:00FDP fordert Grenzen für die Grundsteuer
Gemeinsam mit dem Bund der Steuerzahler (BdSt) tritt die hessische FDP für eine Grundsteuerbremse ein. Ein entsprechender Antrag solle möglicherweise schon in dieser Woche in der Plenarsitzung des Landtags behandelt werden, sagt Jörg-Uwe Hahn, finanz- und kommunalpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag. Ziel ist es, gemeinsam mit einem Gutachter und den Kommunalen Spitzenverbänden ein Modell zu entwickeln, um den ungebremsten Anstieg der Grundsteuer zu deckeln, ohne eine feste Obergrenze festzulegen.
"Mieter und Eigentümer haben in den vergangenen Jahren enorme Steigerungen bei den Nebenkosten hinnehmen müssen: Während in Sonntagsreden immer wieder bezahlbares Wohnen angemahnt wird, haben die Erlasse des Innenministers und die Anhebung der Nivellierungshebesätze im Kommunalen Finanzausgleich in Hessen eine Erhöhungsspirale der Grundsteuern in Gang gesetzt", erklärten Jörg-Uwe Hahn und Joachim Papendick, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler Hessen, im Rahmen einer gemeinsamen Pressekonferenz.
Entwicklung ist ein Hemmnis für den Wohnungsbau
Der Landesdurchschnitt der Grundsteuer B habe sich dabei von unter 300 Punkten in 2012 auf mehr als 400 Punkte im Jahr 2016 erhöht. Alleine im Jahr 2015 hätten 78 Städte und Gemeinden die Grundsteuer B um mindestens 100 Punkte erhöht. "Es ist daher höchste Zeit, dass diese Erhöhungsspirale endlich durchbrochen wird", so Hahn.
Die steigenden Grundsteuern seien nicht nur eine enorme Belastung für die Bürger, sondern auch die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes gerate durch den Anstieg zunehmend in Gefahr. "Hessen hat sich mittlerweile von einem Land mit durchschnittlichen Steuersätzen zu einem Hochsteuerland entwickelt", kritisiert Hahn.
In Verbindung mit der Erhöhung der Grunderwerbsteuer werde diese Entwicklung ein Hemmnis für den Wohnungsbau und hindert Familien zunehmend daran, Wohneigentum zu erwerben und sich damit eine wertvolle Altersvorsorge zu schaffen, erläutert er die Idee der Grundsteuerbremse.
FDP fordert Grenzen für die Grundsteuer
Gemeinsam mit dem Bund der Steuerzahler (BdSt) tritt die hessische FDP für eine Grundsteuerbremse ein. Ein entsprechender Antrag solle möglicherweise schon in dieser Woche in der Plenarsitzung des Landtags behandelt werden, sagt Jörg-Uwe Hahn, finanz- und kommunalpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag. Ziel ist es, gemeinsam mit einem Gutachter und den Kommunalen Spitzenverbänden ein Modell zu entwickeln, um den ungebremsten Anstieg der Grundsteuer zu deckeln, ohne eine feste Obergrenze festzulegen.
"Mieter und Eigentümer haben in den vergangenen Jahren enorme Steigerungen bei den Nebenkosten hinnehmen müssen: Während in Sonntagsreden immer wieder bezahlbares Wohnen angemahnt wird, haben die Erlasse des Innenministers und die Anhebung der Nivellierungshebesätze im Kommunalen Finanzausgleich in Hessen eine Erhöhungsspirale der Grundsteuern in Gang gesetzt", erklärten Jörg-Uwe Hahn und Joachim Papendick, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler Hessen, im Rahmen einer gemeinsamen Pressekonferenz.
Entwicklung ist ein Hemmnis für den Wohnungsbau
Der Landesdurchschnitt der Grundsteuer B habe sich dabei von unter 300 Punkten in 2012 auf mehr als 400 Punkte im Jahr 2016 erhöht. Alleine im Jahr 2015 hätten 78 Städte und Gemeinden die Grundsteuer B um mindestens 100 Punkte erhöht. "Es ist daher höchste Zeit, dass diese Erhöhungsspirale endlich durchbrochen wird", so Hahn.
Die steigenden Grundsteuern seien nicht nur eine enorme Belastung für die Bürger, sondern auch die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes gerate durch den Anstieg zunehmend in Gefahr. "Hessen hat sich mittlerweile von einem Land mit durchschnittlichen Steuersätzen zu einem Hochsteuerland entwickelt", kritisiert Hahn.
In Verbindung mit der Erhöhung der Grunderwerbsteuer werde diese Entwicklung ein Hemmnis für den Wohnungsbau und hindert Familien zunehmend daran, Wohneigentum zu erwerben und sich damit eine wertvolle Altersvorsorge zu schaffen, erläutert er die Idee der Grundsteuerbremse.