FDP|
14.09.2016 - 15:15WISSING: Gesamtkonzept zur Förderung der Start-up-Branche und der Wagniskapitalgeber fehlt
Berlin. Zum Kabinettsbeschluss der Neuregelung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften erklärt das FDP-Präsidiumsmitglied und Landeswirtschaftsminister DR. VOLKER WISSING:
„Der Beschluss der Bundesregierung kann nur ein erster Schritt sein. Zwar ist erfreulich, dass damit eine seit langem von der FDP angemahnte Entwicklung zugunsten der innovativen Unternehmen in Deutschland angestoßen wird. Allerdings darf nicht auf halber Strecke stehen geblieben werden. Der Regierungsentwurf kann nicht überdecken, dass es der Bundesregierung an einem Gesamtkonzept zur Förderung der Start-up-Branche sowie der Wagniskapitalgeber fehlt.
Im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens muss es zu weiteren Verbesserungen des Regierungsentwurfs kommen. So muss die Versteinerung von Gesellschaften verhindert werden, die gerade im Bereich junger, innovativer Unternehmen sehr kritisch ist und diese erheblich benachteiligt. Zudem ist für einen modernen Wagniskapital-Standort eine wettbewerbsfähige Ausgestaltung der steuerlichen Rahmenbedingungen für Kapitalsammelstellen unabdingbar.
Über den steuerlichen Bereich hinaus muss die Frage beantwortet werden, welche regulatorischen Hürden es bisher verhindert haben, dass der Markt für fondsgebundene Finanzlösungen in Deutschland Fuß fassen konnte. Denn in Zeiten, in denen Banken zum Bilanzabbau angehalten sind, müssen Wege gefunden werden, um alternative Finanzierungsformen zu stärken – hierzu gehören auch Venture Capital-Fonds.“
WISSING: Gesamtkonzept zur Förderung der Start-up-Branche und der Wagniskapitalgeber fehlt
Berlin. Zum Kabinettsbeschluss der Neuregelung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften erklärt das FDP-Präsidiumsmitglied und Landeswirtschaftsminister DR. VOLKER WISSING:
„Der Beschluss der Bundesregierung kann nur ein erster Schritt sein. Zwar ist erfreulich, dass damit eine seit langem von der FDP angemahnte Entwicklung zugunsten der innovativen Unternehmen in Deutschland angestoßen wird. Allerdings darf nicht auf halber Strecke stehen geblieben werden. Der Regierungsentwurf kann nicht überdecken, dass es der Bundesregierung an einem Gesamtkonzept zur Förderung der Start-up-Branche sowie der Wagniskapitalgeber fehlt.
Im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens muss es zu weiteren Verbesserungen des Regierungsentwurfs kommen. So muss die Versteinerung von Gesellschaften verhindert werden, die gerade im Bereich junger, innovativer Unternehmen sehr kritisch ist und diese erheblich benachteiligt. Zudem ist für einen modernen Wagniskapital-Standort eine wettbewerbsfähige Ausgestaltung der steuerlichen Rahmenbedingungen für Kapitalsammelstellen unabdingbar.
Über den steuerlichen Bereich hinaus muss die Frage beantwortet werden, welche regulatorischen Hürden es bisher verhindert haben, dass der Markt für fondsgebundene Finanzlösungen in Deutschland Fuß fassen konnte. Denn in Zeiten, in denen Banken zum Bilanzabbau angehalten sind, müssen Wege gefunden werden, um alternative Finanzierungsformen zu stärken – hierzu gehören auch Venture Capital-Fonds.“