FDP|
02.09.2016 - 08:00KUBICKI: BND darf nicht frei jeglicher Kontrolle operieren
Berlin. Zum BND-Gutachten der Bundesdatenschutzbeauftragten erklärt der stellvertretende FDP-Bundesvorsitzende WOLFGANG KUBICKI:
„Grundsätzlich ist es der Sinn von Geheimdiensten, dass sie ihre Arbeit geheim verrichten. Das heißt aber noch lange nicht, dass sie frei jeglicher Kontrolle operieren dürfen. Dies gilt umso mehr, wenn der begründete Verdacht besteht, dass im Namen des Bundesnachrichtendienstes massive Grundrechtsverletzungen und Verstöße gegen das BND-Gesetz begangen wurden.
Es kann nicht sein, dass alle – schon heute vorhandenen – Kontrollmechanismen mit Billigung des Bundeskanzleramtes außer Kraft gesetzt werden. Der für die Geheimdienste zuständige Kanzleramtsminister Altmaier ist offensichtlich der Auffassung, den Rechtsstaat par ordre de Mutti aus den Angeln heben zu dürfen. Wer so handelt, versündigt sich an unserer Demokratie und gehört eigentlich vor Gericht.“
KUBICKI: BND darf nicht frei jeglicher Kontrolle operieren
Berlin. Zum BND-Gutachten der Bundesdatenschutzbeauftragten erklärt der stellvertretende FDP-Bundesvorsitzende WOLFGANG KUBICKI:
„Grundsätzlich ist es der Sinn von Geheimdiensten, dass sie ihre Arbeit geheim verrichten. Das heißt aber noch lange nicht, dass sie frei jeglicher Kontrolle operieren dürfen. Dies gilt umso mehr, wenn der begründete Verdacht besteht, dass im Namen des Bundesnachrichtendienstes massive Grundrechtsverletzungen und Verstöße gegen das BND-Gesetz begangen wurden.
Es kann nicht sein, dass alle – schon heute vorhandenen – Kontrollmechanismen mit Billigung des Bundeskanzleramtes außer Kraft gesetzt werden. Der für die Geheimdienste zuständige Kanzleramtsminister Altmaier ist offensichtlich der Auffassung, den Rechtsstaat par ordre de Mutti aus den Angeln heben zu dürfen. Wer so handelt, versündigt sich an unserer Demokratie und gehört eigentlich vor Gericht.“