FDP-Fraktion|
17.05.2005 - 02:00PILTZ/FRICKE: Erstes Abendrot bei der Personalpolitik der Bundesregierung
BERLIN. Zu der Änderung des Vertragsverhältnisses des derzeitigen Präsidenten der Bundeszentrale für politische Bildung, Thomas Krüger (SPD), von einem befristeten in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, erklären Gisela PILTZ, Mitglied des Innenausschusses des Deutschen Bundestages, sowie Mitglied des Kuratoriums der Bundeszentrale für politische Bildung, und Otto FRICKE, Mitglied des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages:
Ganz offensichtlich sieht die Bundesregierung schon vor der Wahl in Nordrhein-Westfalen den Untergang der Koalition auch im Bund voraus. Anders ist die "Versorgung" des SPD-Mitglieds und ehemaligen Senators der Stadt Berlin Thomas Krüger mit dem Posten bei der Bundeszentrale für politische Bildung auf Lebenszeit nicht zu erklären.
Politische Führungspositionen werden aufgrund möglicher Regierungswechsel grundsätzlich nur auf Zeit vergeben. So hat auch der Präsident der Bundeszentrale für politische Bildung jeweils nur einen Vertrag für fünf Jahre erhalten. Dies ist nicht nur Ausdruck moderner Personalführung, sondern zugleich ein wichtiges Element der Demokratie an sich.
Wird nun aber ein politisches Amt auf Lebenszeit besetzt, nährt dies einerseits den Verdacht der Versorgungsmentalität, andererseits wird gleichzeitig auch das Amt selber stark beschädigt. Hinzu kommt dann noch, dass man den Haushalt auf Jahre bindet.
Die Begründung des Bundesinnenministeriums, dass aus arbeits-rechtlicher Sicht keine Bedenken bestünden, klingt vor diesem Hintergrund wie blanker Hohn. Bei einer solchen lebenslänglichen "Versorgung" darf nicht entscheidend sein, ob dies möglich ist, sondern es muss maßgeblich sein, ob es nötig ist.
Dies jedoch ist in diesem Fall eindeutig zu verneinen. Schließlich gilt auch für Minister und Kanzler das Prinzip der Befristung, auch wenn sie es gerne anders hätten.
Knut Steinhäuser
Telefon: (030) 227-52378
pressestelle@fdp-bundestag.de
PILTZ/FRICKE: Erstes Abendrot bei der Personalpolitik der Bundesregierung
BERLIN. Zu der Änderung des Vertragsverhältnisses des derzeitigen Präsidenten der Bundeszentrale für politische Bildung, Thomas Krüger (SPD), von einem befristeten in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, erklären Gisela PILTZ, Mitglied des Innenausschusses des Deutschen Bundestages, sowie Mitglied des Kuratoriums der Bundeszentrale für politische Bildung, und Otto FRICKE, Mitglied des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages:
Ganz offensichtlich sieht die Bundesregierung schon vor der Wahl in Nordrhein-Westfalen den Untergang der Koalition auch im Bund voraus. Anders ist die "Versorgung" des SPD-Mitglieds und ehemaligen Senators der Stadt Berlin Thomas Krüger mit dem Posten bei der Bundeszentrale für politische Bildung auf Lebenszeit nicht zu erklären.
Politische Führungspositionen werden aufgrund möglicher Regierungswechsel grundsätzlich nur auf Zeit vergeben. So hat auch der Präsident der Bundeszentrale für politische Bildung jeweils nur einen Vertrag für fünf Jahre erhalten. Dies ist nicht nur Ausdruck moderner Personalführung, sondern zugleich ein wichtiges Element der Demokratie an sich.
Wird nun aber ein politisches Amt auf Lebenszeit besetzt, nährt dies einerseits den Verdacht der Versorgungsmentalität, andererseits wird gleichzeitig auch das Amt selber stark beschädigt. Hinzu kommt dann noch, dass man den Haushalt auf Jahre bindet.
Die Begründung des Bundesinnenministeriums, dass aus arbeits-rechtlicher Sicht keine Bedenken bestünden, klingt vor diesem Hintergrund wie blanker Hohn. Bei einer solchen lebenslänglichen "Versorgung" darf nicht entscheidend sein, ob dies möglich ist, sondern es muss maßgeblich sein, ob es nötig ist.
Dies jedoch ist in diesem Fall eindeutig zu verneinen. Schließlich gilt auch für Minister und Kanzler das Prinzip der Befristung, auch wenn sie es gerne anders hätten.
Knut Steinhäuser
Telefon: (030) 227-52378
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