FDP|
07.07.2016 - 16:30Abschottung im Kunstbereich verhindern
Mit Blick auf die Bundesratsabstimmung zum Kulturgutschutzgesetz am Freitag mahnt FDP-Generalsekretärin Nicola Beer erneut, die Gesetzesnovelle in der vom Bundestag beschlossenen Form nicht durchgehen zu lassen. "Dieses Gesetz stellt mit seinem generellen Ausfuhrverbot selbst in den europäischen Binnenmarkt eine Abschottung dar, eine Art Brexit für den Kunstbereich", kritisiert die Freidemokratin.
Auch müsse klar sein, dass ein noch so gut gemeinter Entschließungsantrag aus einem untauglichen kein taugliches Gesetz machen könne, so die FDP-Generalsekretärin weiter. "Die Freien Demokraten bleiben bei ihren grundsätzlichen Bedenken gegen das Gesetz, das einen massiven Eingriff in Eigentumsrechte zur Folge hat und sogar Enteignungen rechtfertigen kann", erklärt Beer. Die Auswirkungen auf den deutschen Kunstmarkt und die Museen seien bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes deutlich spürbar und führten zu einem regelrechten Exodus von Kunstwerken aus dem Land.
Bedenken ernst nehmen
Beer appelliert deswegen an die Bundesländer, die zahlreichen kritischen Stimmen von Sammlern, aus dem Kunsthandel und der Galeristenszene ernst zu nehmen, da das Gesetz weitreichende Folgen haben werde. "So werden Händler und Sammler pauschal unter Generalverdacht gestellt, und die freie Verfügung über Eigentum wird erheblich eingeschränkt", verdeutlicht sie. Die Freien Demokraten machten von Anfang an in diesem Zusammenhang klar, dass es ein wesentlich besserer Ansatz wäre, etwa nach britischem Vorbild mit der Einführung eines staatlichen Vorkaufsrechts zu marktüblichen Preisen zu verhindern, dass 'national wertvolles Kulturgut' das Bundesgebiet verlässt. "Das nun vorgesehene fakultative Vorkaufsrecht ist kein ausreichender Ersatz für eine solche Regelung", ist Beer überzeugt.
Dass sich nun jedoch selbst die kritischeren Stimmen unter den Kulturministern offenbar mit dem Gesetz abgefunden hätten, ist für die Freidemokratin nicht nachvollziehbar. "Lassen die Länder das Gesetz im Bundesrat passieren, übernehmen sie damit ausdrücklich auch die daraus erwachsenden Verpflichtungen und letztlich auch die Schätzung der Bundesregierung zu den Verwaltungskosten – auch wenn der bürokratische Aufwand ganz offensichtlich viel zu niedrig angesetzt wurde", warnt sie. Dann wären die Länder auf das Wohlwollen des Bundes angewiesen, nachträglich einen Ausgleich zu leisten. "Jedoch ist dann bereits das Kind in den Brunnen gefallen, da viele deutsche Kunsthändler in der Zwischenzeit womöglich schon aufgeben mussten", unterstreicht Beer.
Abschottung im Kunstbereich verhindern
Mit Blick auf die Bundesratsabstimmung zum Kulturgutschutzgesetz am Freitag mahnt FDP-Generalsekretärin Nicola Beer erneut, die Gesetzesnovelle in der vom Bundestag beschlossenen Form nicht durchgehen zu lassen. "Dieses Gesetz stellt mit seinem generellen Ausfuhrverbot selbst in den europäischen Binnenmarkt eine Abschottung dar, eine Art Brexit für den Kunstbereich", kritisiert die Freidemokratin.
Auch müsse klar sein, dass ein noch so gut gemeinter Entschließungsantrag aus einem untauglichen kein taugliches Gesetz machen könne, so die FDP-Generalsekretärin weiter. "Die Freien Demokraten bleiben bei ihren grundsätzlichen Bedenken gegen das Gesetz, das einen massiven Eingriff in Eigentumsrechte zur Folge hat und sogar Enteignungen rechtfertigen kann", erklärt Beer. Die Auswirkungen auf den deutschen Kunstmarkt und die Museen seien bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes deutlich spürbar und führten zu einem regelrechten Exodus von Kunstwerken aus dem Land.
Bedenken ernst nehmen
Beer appelliert deswegen an die Bundesländer, die zahlreichen kritischen Stimmen von Sammlern, aus dem Kunsthandel und der Galeristenszene ernst zu nehmen, da das Gesetz weitreichende Folgen haben werde. "So werden Händler und Sammler pauschal unter Generalverdacht gestellt, und die freie Verfügung über Eigentum wird erheblich eingeschränkt", verdeutlicht sie. Die Freien Demokraten machten von Anfang an in diesem Zusammenhang klar, dass es ein wesentlich besserer Ansatz wäre, etwa nach britischem Vorbild mit der Einführung eines staatlichen Vorkaufsrechts zu marktüblichen Preisen zu verhindern, dass 'national wertvolles Kulturgut' das Bundesgebiet verlässt. "Das nun vorgesehene fakultative Vorkaufsrecht ist kein ausreichender Ersatz für eine solche Regelung", ist Beer überzeugt.
Dass sich nun jedoch selbst die kritischeren Stimmen unter den Kulturministern offenbar mit dem Gesetz abgefunden hätten, ist für die Freidemokratin nicht nachvollziehbar. "Lassen die Länder das Gesetz im Bundesrat passieren, übernehmen sie damit ausdrücklich auch die daraus erwachsenden Verpflichtungen und letztlich auch die Schätzung der Bundesregierung zu den Verwaltungskosten – auch wenn der bürokratische Aufwand ganz offensichtlich viel zu niedrig angesetzt wurde", warnt sie. Dann wären die Länder auf das Wohlwollen des Bundes angewiesen, nachträglich einen Ausgleich zu leisten. "Jedoch ist dann bereits das Kind in den Brunnen gefallen, da viele deutsche Kunsthändler in der Zwischenzeit womöglich schon aufgeben mussten", unterstreicht Beer.