FDP-Fraktion|
17.05.2005 - 02:00THOMAE: Gelten Gesetze für Frau Schmidt nicht?
BERLIN. Zu den Äußerungen der Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt, dass sie erwarte, dass die Apotheker keine Nachforderungen stellen, erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Dr. Dieter THOMAE:
Die Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt hat bei Abfassung des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes eine Regelung über einen Ausgleich der Apothekervergütungen in das Gesetz aufnehmen lassen. Danach wird bei dem als Abgeltung für den Aufwand der Apotheker je Packung bezahlten Zuschlag die Zahl der im Jahre 2002 verkauften Packungen zugrunde gelegt. Wären 2004 mehr Packungen verkauft worden als 2002 hätten die Apotheker Geld an die Gesetzliche Krankenversicherung zurückzahlen müssen. Damit hatten die gesetzlichen Krankenkassen fest gerechnet und deshalb die Aufnahme einer solchen Regelung ins Gesetz betrieben. Nun ist es aber anders gekommen. Es sind weniger Packungen verschreibungspflichtiger Arzneimittel verkauft worden. Damit haben die Apotheker eine Forderung gegenüber den Kassen. In diesem und im nächsten Jahr kann das schon wieder ganz anders aussehen. Man täte deshalb gut daran, auf dem Verhandlungsweg einen Ausgleich über einen längeren Zeitraum ins Auge zu fassen, wie das die Apotheker angeboten haben, statt nun Stimmung gegen einen Berufsstand zu machen, der diese Regelung nicht gefordert hat, aber darauf vertrauen können muss, dass Gesetze bei uns nicht einfach durch Erklärungen einer Bundesministerin in der Bild-Zeitung außer Kraft gesetzt werden können.
Knut Steinhäuser
Telefon: (030) 227-52378
pressestelle@fdp-bundestag.de
THOMAE: Gelten Gesetze für Frau Schmidt nicht?
BERLIN. Zu den Äußerungen der Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt, dass sie erwarte, dass die Apotheker keine Nachforderungen stellen, erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Dr. Dieter THOMAE:
Die Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt hat bei Abfassung des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes eine Regelung über einen Ausgleich der Apothekervergütungen in das Gesetz aufnehmen lassen. Danach wird bei dem als Abgeltung für den Aufwand der Apotheker je Packung bezahlten Zuschlag die Zahl der im Jahre 2002 verkauften Packungen zugrunde gelegt. Wären 2004 mehr Packungen verkauft worden als 2002 hätten die Apotheker Geld an die Gesetzliche Krankenversicherung zurückzahlen müssen. Damit hatten die gesetzlichen Krankenkassen fest gerechnet und deshalb die Aufnahme einer solchen Regelung ins Gesetz betrieben. Nun ist es aber anders gekommen. Es sind weniger Packungen verschreibungspflichtiger Arzneimittel verkauft worden. Damit haben die Apotheker eine Forderung gegenüber den Kassen. In diesem und im nächsten Jahr kann das schon wieder ganz anders aussehen. Man täte deshalb gut daran, auf dem Verhandlungsweg einen Ausgleich über einen längeren Zeitraum ins Auge zu fassen, wie das die Apotheker angeboten haben, statt nun Stimmung gegen einen Berufsstand zu machen, der diese Regelung nicht gefordert hat, aber darauf vertrauen können muss, dass Gesetze bei uns nicht einfach durch Erklärungen einer Bundesministerin in der Bild-Zeitung außer Kraft gesetzt werden können.
Knut Steinhäuser
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