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10.06.2016 - 10:45FDP fordert verfassungskonformes Konzept
Egal ob am Hauptbahnhof, in der Innenstadt oder auch am Maschsee in Hannover - überall stehen Kameras der Polizei: 77 sind es insgesamt. Damit ist Hannover in Niedersachsen Spitzenreiter. Ein Bürger hält die Videoüberwachung für unrechtmäßig und hat deshalb vor dem Verwaltungsgericht geklagt - und Recht bekommen. Das Urteil bestätigt die Sorgen der FDP, dass die Videoüberwachung in ihrer bisherigen Form nicht rechtens ist. Der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Jan-Christoph Oetjen, fordert daher von der Landesregierung ein Konzept zur Videoüberwachung.
"Heute musste mal wieder ein Gericht die Bürgerrechte schützen und die Landesregierung zum Handeln zwingen. Dabei wäre es eigentlich ihre Aufgabe, den Datenschutz und die bürgerliche Freiheitsrechte zu wahren." Es müsse nun endlich ein Konzept her, das die Digitalisierung und Reduktion der Videoüberwachung öffentlicher Räume sicherstellte, so Oetjen.
Er appelliere in diesem Zusammenhang auch an die Landesregierung, bei der Novellierung des Polizeigesetzes besonders sorgsam vorzugehen: "Die Novelle muss unbedingt verfassungskonforme Standards bringen. Schwere Ordnungswidrigkeiten sollten unserer Meinung nach nicht mehr für eine Überwachung ausreichen."
Hintergrund
Eine Klage auf Unterlassung der Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Orte im Stadtgebiet Hannover vor dem Verwaltungsgericht Hannover hatte überwiegend Erfolg. Das Land Niedersachsen muss 56 der aktuell betriebenen 77 Kameras abschalten. Bleiben dürfen unter anderem die Kameras, die jüdische Einrichtungen, Ministerien und das türkische Generalkonsulat im Blick haben. Denn hier dienen sie dem Objektschutz.
Außerdem dürfen die Videoanlagen weiter laufen, die der Prävention von Straftaten dienen. Sie filmen Bereiche, in denen in der Vergangenheit zahlreiche schwere Straftaten begangen wurden - unter anderem vor und hinter dem Hauptbahnhof.
FDP fordert verfassungskonformes Konzept
Egal ob am Hauptbahnhof, in der Innenstadt oder auch am Maschsee in Hannover - überall stehen Kameras der Polizei: 77 sind es insgesamt. Damit ist Hannover in Niedersachsen Spitzenreiter. Ein Bürger hält die Videoüberwachung für unrechtmäßig und hat deshalb vor dem Verwaltungsgericht geklagt - und Recht bekommen. Das Urteil bestätigt die Sorgen der FDP, dass die Videoüberwachung in ihrer bisherigen Form nicht rechtens ist. Der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Jan-Christoph Oetjen, [1] fordert daher von der Landesregierung ein Konzept zur Videoüberwachung.
"Heute musste mal wieder ein Gericht die Bürgerrechte schützen und die Landesregierung zum Handeln zwingen. Dabei wäre es eigentlich ihre Aufgabe, den Datenschutz und die bürgerliche Freiheitsrechte zu wahren." Es müsse nun endlich ein Konzept her, das die Digitalisierung und Reduktion der Videoüberwachung öffentlicher Räume sicherstellte, so Oetjen.
Er appelliere in diesem Zusammenhang auch an die Landesregierung, bei der Novellierung des Polizeigesetzes besonders sorgsam vorzugehen: "Die Novelle muss unbedingt verfassungskonforme Standards bringen. Schwere Ordnungswidrigkeiten sollten unserer Meinung nach nicht mehr für eine Überwachung ausreichen."
Hintergrund
Eine Klage auf Unterlassung der Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Orte im Stadtgebiet Hannover vor dem Verwaltungsgericht Hannover hatte überwiegend Erfolg. Das Land Niedersachsen muss 56 der aktuell betriebenen 77 Kameras abschalten. Bleiben dürfen unter anderem die Kameras, die jüdische Einrichtungen, Ministerien und das türkische Generalkonsulat im Blick haben. Denn hier dienen sie dem Objektschutz.
Außerdem dürfen die Videoanlagen weiter laufen, die der Prävention von Straftaten dienen. Sie filmen Bereiche, in denen in der Vergangenheit zahlreiche schwere Straftaten begangen wurden - unter anderem vor und hinter dem Hauptbahnhof.