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26.05.2016 - 13:15FDP geht gegen VDS auf die Straße
In München findet die Demonstration "Freiheit statt Angst" statt, die sich gegen Überwachung wendet. Daniel Föst, FDP-Landesgeneralsekretär, erklärte: "Die Freien Demokraten lehnen es ab, alle Bürger unter Generalverdacht zu stellen." Die anlasslose, systematische Speicherung von Telefon- und Internetdaten sei ein "eklatanter Eingriff in die Privatsphäre aller Bürger", kritisierte Föst. Er stellte klar: "Die Vorratsdatenspeicherung ist grundrechtswidrig und zur Verbrechensbekämpfung noch nicht mal geeignet."
Die Erfahrung habe gezeigt, dass das Anhäufen von Datenbergen keine Anschläge verhindere, führte Föst aus. Er betonte: "Zur Verbrechensbekämpfung brauchen wir keine wahllos erhobenen Daten, sondern personell und technisch gut ausgestattete Sicherheitsbehörden."
Für den Freidemokraten liegt auf der Hand, dass die FDP als Hüterin der Bürger- und Freiheitsrechte im Parlament fehle. "Außerparlamentarische Opposition wird uns aber nicht stoppen. Führende Liberale wie Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Gerhart Baum oder Burkhard Hirsch klagen gegen die Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung vor dem Bundesverfassungsgericht. Die anlasslose Speicherung aller Kommunikationsdaten muss komplett eingestellt werden."
Hintergrund
Am 16. Oktober 2015 hatte der Bundestag die Höchstspeicherfrist für Verbindungsdaten beschlossen, Mitte Dezember vergangenen Jahres trat das Gesetz in Kraft. Den neuen Regeln zufolge müssen Telekommunikationsanbieter die IP-Adressen von Computern und Verbindungsdaten zu Telefongesprächen zweieinhalb Monate lang aufbewahren. Standortdaten bei Handy-Gesprächen sollen vier Wochen gespeichert werden. Die Behörden dürfen diese Daten zur Verfolgung bestimmter schwerer Straftaten nutzen. Dies lehnen die Freien Demokraten nach wie vor ab.
FDP geht gegen VDS auf die Straße
In München findet die Demonstration "Freiheit statt Angst" statt, die sich gegen Überwachung wendet. Daniel Föst, FDP-Landesgeneralsekretär, erklärte: "Die Freien Demokraten lehnen es ab, alle Bürger unter Generalverdacht zu stellen." Die anlasslose, systematische Speicherung von Telefon- und Internetdaten sei ein "eklatanter Eingriff in die Privatsphäre aller Bürger", kritisierte Föst. Er stellte klar: "Die Vorratsdatenspeicherung ist grundrechtswidrig und zur Verbrechensbekämpfung noch nicht mal geeignet."
Die Erfahrung habe gezeigt, dass das Anhäufen von Datenbergen keine Anschläge verhindere, führte Föst aus. Er betonte: "Zur Verbrechensbekämpfung brauchen wir keine wahllos erhobenen Daten, sondern personell und technisch gut ausgestattete Sicherheitsbehörden."
Für den Freidemokraten liegt auf der Hand, dass die FDP als Hüterin der Bürger- und Freiheitsrechte im Parlament fehle. "Außerparlamentarische Opposition wird uns aber nicht stoppen. Führende Liberale wie Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Gerhart Baum oder Burkhard Hirsch klagen gegen die Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung vor dem Bundesverfassungsgericht. Die anlasslose Speicherung aller Kommunikationsdaten muss komplett eingestellt werden."
Hintergrund
Am 16. Oktober 2015 hatte der Bundestag die Höchstspeicherfrist für Verbindungsdaten beschlossen, Mitte Dezember vergangenen Jahres trat das Gesetz in Kraft. Den neuen Regeln zufolge müssen Telekommunikationsanbieter die IP-Adressen von Computern und Verbindungsdaten zu Telefongesprächen zweieinhalb Monate lang aufbewahren. Standortdaten bei Handy-Gesprächen sollen vier Wochen gespeichert werden. Die Behörden dürfen diese Daten zur Verfolgung bestimmter schwerer Straftaten nutzen. Dies lehnen die Freien Demokraten nach wie vor ab.