FDP|
03.05.2016 - 13:15Große Koalition darf kein Dauerzustand werden
Eine schwache Opposition in Zeiten einer großen Koalition hat keinen Anspruch auf besondere Rechte. Das Bundesverfassungsgericht wies am Dienstag eine entsprechende Forderung der Linken zurück. FDP-Chef Christian Lindner hat besorgt auf die Entscheidung aus Karlsruhe reagiert. In einem Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" sagte Lindner, das Urteil sei zu respektieren. "Es bleibt aber mit Sorge zu sehen, wenn die Oppositionsfraktionen nicht die Möglichkeit haben, die im Grundgesetz verankerten Minderheitsrechte wahrzunehmen."
Die "übergroße Mehrheit der großen Koalition" könne zur Gefahr für den Parlamentarismus werden, "wenn die sie tragenden Fraktionen nicht in besonders verantwortlicher Weise mit ihrer Mehrheit umgehen", warnt Lindner. Für ihn bleib klar: "Die große Koalition darf kein Dauerzustand in Deutschland werden." Neben den Schwierigkeiten bei den Parlamentsrechten bedeute sie "politischen Stillstand, den sich unser Land nicht leisten" könne, mahnt der Freidemokrat.
"Die politischen Abstoßeffekte dieses Modells sehen wir dieser Tage in Österreich", verweist er auf den Kandidaten der rechten FPÖ, Norbert Hofer, der in die Stichwahl um das Präsidentenamt eingezogen ist.
Hintergrund
Im Bundestag stellen die beiden Oppositionsfraktionen von Grünen und Linken 127 der 630 Abgeordneten. Damit sind sie selbst gemeinsam zu schwach, um gegen die große Koalition aus CDU, CSU und SPD die im Grundgesetz verankerten Minderheitsrechte wahrzunehmen, für die ein Viertel der Abgeordneten nötig ist. Die Linksfraktion wollte mit ihrer Klage eine Änderung des Grundgesetzes mit neuen Quoren erzwingen. (Az. 2 BvE 4/14)
Die Opposition dürfe bei der Ausübung ihrer Kontrollbefugnisse nicht auf das Wohlwollen der Parlamentsmehrheit angewiesen sein, sagte der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle,beid er Urteilsverkündung. Denn die Kontrollbefugnisse seien nicht nur im eigenen Interesse der Opposition, sondern sie dienten der öffentlichen Kontrolle der Regierung.
Große Koalition darf kein Dauerzustand werden
Eine schwache Opposition in Zeiten einer großen Koalition hat keinen Anspruch auf besondere Rechte. Das Bundesverfassungsgericht wies am Dienstag eine entsprechende Forderung der Linken zurück. FDP-Chef Christian Lindner hat besorgt auf die Entscheidung aus Karlsruhe reagiert. In einem Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" sagte Lindner, das Urteil sei zu respektieren. "Es bleibt aber mit Sorge zu sehen, wenn die Oppositionsfraktionen nicht die Möglichkeit haben, die im Grundgesetz verankerten Minderheitsrechte wahrzunehmen."
Die "übergroße Mehrheit der großen Koalition" könne zur Gefahr für den Parlamentarismus werden, "wenn die sie tragenden Fraktionen nicht in besonders verantwortlicher Weise mit ihrer Mehrheit umgehen", warnt Lindner. Für ihn bleib klar: "Die große Koalition darf kein Dauerzustand in Deutschland werden." Neben den Schwierigkeiten bei den Parlamentsrechten bedeute sie "politischen Stillstand, den sich unser Land nicht leisten" könne, mahnt der Freidemokrat.
"Die politischen Abstoßeffekte dieses Modells sehen wir dieser Tage in Österreich", verweist er auf den Kandidaten der rechten FPÖ, Norbert Hofer, der in die Stichwahl um das Präsidentenamt eingezogen ist.
Hintergrund
Im Bundestag stellen die beiden Oppositionsfraktionen von Grünen und Linken 127 der 630 Abgeordneten. Damit sind sie selbst gemeinsam zu schwach, um gegen die große Koalition aus CDU, CSU und SPD die im Grundgesetz verankerten Minderheitsrechte wahrzunehmen, für die ein Viertel der Abgeordneten nötig ist. Die Linksfraktion wollte mit ihrer Klage eine Änderung des Grundgesetzes mit neuen Quoren erzwingen. (Az. 2 BvE 4/14)
Die Opposition dürfe bei der Ausübung ihrer Kontrollbefugnisse nicht auf das Wohlwollen der Parlamentsmehrheit angewiesen sein, sagte der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle,beid er Urteilsverkündung. Denn die Kontrollbefugnisse seien nicht nur im eigenen Interesse der Opposition, sondern sie dienten der öffentlichen Kontrolle der Regierung.