FDP-Fraktion|
25.05.2005 - 02:00BURGBACHER: Bundestag muss vor Neuwahl bei Föderalismusreform noch etwas bewegen
BERLIN. Zur Absage eines Abschlusses der Föderalismusreform noch in dieser Legislaturperiode durch die SPD erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion und Mitglied der Föderalismuskommission, Ernst BURGBACHER:
Eine umfassende Reform des Föderalismus wird nach derzeitigem Stand der Dinge tatsächlich erst in der nächsten Legislaturperiode realisierbar sein. Die FDP hält in diesem Zusammenhang an ihrer Forderung nach Einsetzung eines Konvents fest.
Dennoch wäre es auch in der noch laufenden Legislaturperiode möglich, einiges zu bewegen. Die FDP-Bundestagsfraktion hat konkrete Gesetzentwürfe vorgelegt, die am Freitag, 3. Juni, in erster Lesung im Bundestag beraten werden und noch in dieser Wahlperiode beschlossen werden könnten.
Durch eine Änderung des Artikels 84 Abs. 1 GG wird eine starke Reduzierung der Zustimmungserfordernisse des Bundesrats herbeigeführt, um Gesetzesvorhaben zu beschleunigen und mehr Transparenz in der Zuordnung von Verantwortlichkeiten zu erreichen. Die Übertragung der Gesetzgebungskompetenz für die Grundsteuer auf die Bundesländer bedeutet einen Einstieg in Steuerautonomie und damit Steuerwettbewerb. Der Steuertausch zwischen Kfz-Steuer und Versicherungssteuer führt zu klaren Verantwortlichkeiten und ermöglicht auch eine eventuelle Umlegung auf die Mineralölsteuer. Den Ländern wollen wir zudem die Kompetenz für den Ladenschluss übertragen.
Ich fordere die anderen Fraktionen hier zu konstruktivem Mitwirken auf. Es kann nicht sein, dass sich bis zum Wahltag in Deutschland nichts mehr bewegt.
Susanne Bühler
Telefon: (030) 227-52378
pressestelle@fdp-bundestag.de
BURGBACHER: Bundestag muss vor Neuwahl bei Föderalismusreform noch etwas bewegen
BERLIN. Zur Absage eines Abschlusses der Föderalismusreform noch in dieser Legislaturperiode durch die SPD erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion und Mitglied der Föderalismuskommission, Ernst BURGBACHER:
Eine umfassende Reform des Föderalismus wird nach derzeitigem Stand der Dinge tatsächlich erst in der nächsten Legislaturperiode realisierbar sein. Die FDP hält in diesem Zusammenhang an ihrer Forderung nach Einsetzung eines Konvents fest.
Dennoch wäre es auch in der noch laufenden Legislaturperiode möglich, einiges zu bewegen. Die FDP-Bundestagsfraktion hat konkrete Gesetzentwürfe vorgelegt, die am Freitag, 3. Juni, in erster Lesung im Bundestag beraten werden und noch in dieser Wahlperiode beschlossen werden könnten.
Durch eine Änderung des Artikels 84 Abs. 1 GG wird eine starke Reduzierung der Zustimmungserfordernisse des Bundesrats herbeigeführt, um Gesetzesvorhaben zu beschleunigen und mehr Transparenz in der Zuordnung von Verantwortlichkeiten zu erreichen. Die Übertragung der Gesetzgebungskompetenz für die Grundsteuer auf die Bundesländer bedeutet einen Einstieg in Steuerautonomie und damit Steuerwettbewerb. Der Steuertausch zwischen Kfz-Steuer und Versicherungssteuer führt zu klaren Verantwortlichkeiten und ermöglicht auch eine eventuelle Umlegung auf die Mineralölsteuer. Den Ländern wollen wir zudem die Kompetenz für den Ladenschluss übertragen.
Ich fordere die anderen Fraktionen hier zu konstruktivem Mitwirken auf. Es kann nicht sein, dass sich bis zum Wahltag in Deutschland nichts mehr bewegt.
Susanne Bühler
Telefon: (030) 227-52378
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