FDP|
14.04.2016 - 11:45Straftatbestand Majestätsbeleidigung abschaffen
Der Satiriker Jan Böhmermann könnte wegen seines Schmähgedichtes über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan bald vor Gericht stehen. Daniel Föst, Generalsekretär der FDP Bayern, kritisiert mit Blick auf den Fall den sogenannten Schah-Paragraphen §103 StGB und fordert die Abschaffung des Straftatbestands Majestätsbeleidigung. "Ich sehe nicht ein, warum das deutsche Strafrecht die Ehre von brutalen Diktatoren besser schützen soll als Ihre Ehre oder meine", unterstrich der Freidemokrat im Gastbeitrag für den "Münchner Merkur" .
So wird nach §103 des Strafgesetzbuches die Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhauptes deutlich strenger geahndet als die Beleidigung eines Normalbürgers. Die Regelung werde im Volksmund als "Schah-Paragraph" bezeichnet, weil der persische Herrscher Mohammed Reza Pahlevi damit wiederholt versucht habe, deutsche Kritiker mundtot zu machen, erklärt Föst. "Auf Grundlage dieses Paragraphen wurden in den 70er Jahren Demonstranten verurteilt, die das chilenische Pinochet-Regime als 'Mörderbande' bezeichnet haben."
Der Schah-Paragraph sei ein Relikt, der nicht in die Gegenwart passe. Das Gesetz atme "den obrigkeitsstaatlichen Geist längst überwundener Zeiten", kritisiert Föst. "Politiker müssen sich Kritik stellen, auch scharfer Kritik. Gegen Beleidigung, Verleumdung und üble Nachrede können sie genauso vorgehen wie jeder andere Bürger auch", erläutert der Freidemokrat. Eine darüber hinausgehende Beschränkung der Meinungs- und Kunstfreiheit sei weder notwendig noch angemessen. "Satire darf, anders als von Kurt Tucholsky behauptet, nicht alles. Aber sie darf in Deutschland sehr viel, und das ist gut so", betont er.
Unabhängigkeit der Justiz angetastet
Der Paragraph sei auch deshalb problematisch, weil er vorsehe, dass die Bundesregierung die Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilen oder verweigern müsse, erläutert Föst. "Somit wird ein Fall, der eigentlich juristisch zu beurteilen ist, schnell zum Spielball politischer Opportunität. Die Regierung wird vor die Entscheidung gestellt, was sie sich lieber vorwerfen lassen möchte: Eine Geringschätzung der Meinungsfreiheit oder die Inkaufnahme diplomatischer Verstimmungen." Dabei gehörten solche Angelegenheiten nicht ins Kabinett, führt Föst aus.
Straftatbestand Majestätsbeleidigung abschaffen
Der Satiriker Jan Böhmermann könnte wegen seines Schmähgedichtes über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan bald vor Gericht stehen. Daniel Föst, Generalsekretär der FDP Bayern, kritisiert mit Blick auf den Fall den sogenannten Schah-Paragraphen §103 StGB und fordert die Abschaffung des Straftatbestands Majestätsbeleidigung. "Ich sehe nicht ein, warum das deutsche Strafrecht die Ehre von brutalen Diktatoren besser schützen soll als Ihre Ehre oder meine", unterstrich der Freidemokrat im Gastbeitrag für den "Münchner Merkur" [1].
So wird nach §103 des Strafgesetzbuches die Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhauptes deutlich strenger geahndet als die Beleidigung eines Normalbürgers. Die Regelung werde im Volksmund als "Schah-Paragraph" bezeichnet, weil der persische Herrscher Mohammed Reza Pahlevi damit wiederholt versucht habe, deutsche Kritiker mundtot zu machen, erklärt Föst. "Auf Grundlage dieses Paragraphen wurden in den 70er Jahren Demonstranten verurteilt, die das chilenische Pinochet-Regime als 'Mörderbande' bezeichnet haben."
Der Schah-Paragraph sei ein Relikt, der nicht in die Gegenwart passe. Das Gesetz atme "den obrigkeitsstaatlichen Geist längst überwundener Zeiten", kritisiert Föst. "Politiker müssen sich Kritik stellen, auch scharfer Kritik. Gegen Beleidigung, Verleumdung und üble Nachrede können sie genauso vorgehen wie jeder andere Bürger auch", erläutert der Freidemokrat. Eine darüber hinausgehende Beschränkung der Meinungs- und Kunstfreiheit sei weder notwendig noch angemessen. "Satire darf, anders als von Kurt Tucholsky behauptet, nicht alles. Aber sie darf in Deutschland sehr viel, und das ist gut so", betont er.
Unabhängigkeit der Justiz angetastet
Der Paragraph sei auch deshalb problematisch, weil er vorsehe, dass die Bundesregierung die Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilen oder verweigern müsse, erläutert Föst. "Somit wird ein Fall, der eigentlich juristisch zu beurteilen ist, schnell zum Spielball politischer Opportunität. Die Regierung wird vor die Entscheidung gestellt, was sie sich lieber vorwerfen lassen möchte: Eine Geringschätzung der Meinungsfreiheit oder die Inkaufnahme diplomatischer Verstimmungen." Dabei gehörten solche Angelegenheiten nicht ins Kabinett, führt Föst aus.