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12.04.2016 - 14:15Bundeswehr-Einsatz im Inneren zu Recht auf Notstand beschränkt
Die Bundeswehr ist zur Verteidigung gegen Angriffe von außen da. Im Inland setzt ihr das Grundgesetz enge Grenzen. Seit längerem dringen Unionspolitiker jedoch auf eine Grundgesetzänderung für den Einsatz der Bundeswehr im Inland. Laut Medienberichten rücken sie ihrem Ziel näher. Das berichtet die "Süddeutsche Zeitung" unter Berufung auf einen Entwurf für ein neues Weißbuch zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr. FDP-Vize Wolfgang Kubicki warnt davor. Er mahnt: "Der Einsatz der Bundeswehr im Inneren ist zu Recht auf den Notstand beschränkt."
Er begegnet den Forderungen mit großer Skepsis: "Die nun vorgeschlagene Änderung des Grundgesetzes, die Bundeswehr auch im Inneren einzusetzen und etwa für die Terrorabwehr, die Überwachung der deutschen Grenzen oder die Flüchtlingsarbeit zu 'missbrauchen', soll angeblich den veränderten Rahmenbedingungen Rechnung tragen."
Polizei besser ausstatten
Für Kubicki drängt sich vielmehr der Eindruck auf, dass hier darüber hinweggetäuscht werden soll, dass es in den vergangenen Jahren bei Landes- und Bundespolizei massive Einsparungen gegeben hat." Überdies mangele es an einer guten personellen, wie auch sächlichen Ausstattung der Polizisten. "Diesen Notstand zu beheben, sollte die eigentliche Aufgabe sein."
Kubicki stellt einmal mehr klar: "Sowohl die Aufgaben von Polizei und Bundeswehr, als auch die Ausbildung der Soldaten und der Polizeibeamten unterscheiden sich fundamental: Soldaten sollen Feinde ausschalten, Polizeibeamte sollen Straftäter dingfest machen. Die Bundeswehr ist dazu da, und sie muss es weiterhin bleiben, die Sicherheit Deutschlands nach außen sicherzustellen."
Es sei nicht ihre Aufgabe, Terror im Inneren abzuwehren. Kubicki ist sich zudem sicher, dass der Einsatz der Bundeswehr auch keine möglichen Terrorangriffe im Inneren verhindern wird: "Wer das suggeriert, streut den Menschen Sand in die Augen. Ich empfehle allen Protagonisten einer entsprechenden Forderung den Film ‚Ausnahmezustand‘ mit Bruce Willis und Denzel Washington."
Hintergrund
Laut Grundgesetz ist es die alleinige Aufgabe der Polizei, für Sicherheit im Inland zu sorgen. Die Bundeswehr darf als Konsequenz aus den Erfahrungen der Zeit im Nationalsozialismus im Inland nur in Ausnahmefällen eingesetzt werden. Dazu zählen Naturkatastrophen, besonders schwere Unglücksfälle, die Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder die Amtshilfe für eine andere Behörde.
Bundeswehr-Einsatz im Inneren zu Recht auf Notstand beschränkt
Die Bundeswehr ist zur Verteidigung gegen Angriffe von außen da. Im Inland setzt ihr das Grundgesetz enge Grenzen. Seit längerem dringen Unionspolitiker jedoch auf eine Grundgesetzänderung für den Einsatz der Bundeswehr im Inland. Laut Medienberichten rücken sie ihrem Ziel näher. Das berichtet die "Süddeutsche Zeitung" [1] unter Berufung auf einen Entwurf für ein neues Weißbuch zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr. FDP-Vize Wolfgang Kubicki warnt davor. Er mahnt: "Der Einsatz der Bundeswehr im Inneren ist zu Recht auf den Notstand beschränkt."
Er begegnet den Forderungen mit großer Skepsis: "Die nun vorgeschlagene Änderung des Grundgesetzes, die Bundeswehr auch im Inneren einzusetzen und etwa für die Terrorabwehr, die Überwachung der deutschen Grenzen oder die Flüchtlingsarbeit zu 'missbrauchen', soll angeblich den veränderten Rahmenbedingungen Rechnung tragen."
Polizei besser ausstatten
Für Kubicki drängt sich vielmehr der Eindruck auf, dass hier darüber hinweggetäuscht werden soll, dass es in den vergangenen Jahren bei Landes- und Bundespolizei massive Einsparungen gegeben hat." Überdies mangele es an einer guten personellen, wie auch sächlichen Ausstattung der Polizisten. "Diesen Notstand zu beheben, sollte die eigentliche Aufgabe sein."
Kubicki stellt einmal mehr klar: "Sowohl die Aufgaben von Polizei und Bundeswehr, als auch die Ausbildung der Soldaten und der Polizeibeamten unterscheiden sich fundamental: Soldaten sollen Feinde ausschalten, Polizeibeamte sollen Straftäter dingfest machen. Die Bundeswehr ist dazu da, und sie muss es weiterhin bleiben, die Sicherheit Deutschlands nach außen sicherzustellen."
Es sei nicht ihre Aufgabe, Terror im Inneren abzuwehren. Kubicki ist sich zudem sicher, dass der Einsatz der Bundeswehr auch keine möglichen Terrorangriffe im Inneren verhindern wird: "Wer das suggeriert, streut den Menschen Sand in die Augen. Ich empfehle allen Protagonisten einer entsprechenden Forderung den Film ‚Ausnahmezustand‘ [2] mit Bruce Willis und Denzel Washington."
Hintergrund
Laut Grundgesetz ist es die alleinige Aufgabe der Polizei, für Sicherheit im Inland zu sorgen. Die Bundeswehr darf als Konsequenz aus den Erfahrungen der Zeit im Nationalsozialismus im Inland nur in Ausnahmefällen eingesetzt werden. Dazu zählen Naturkatastrophen, besonders schwere Unglücksfälle, die Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder die Amtshilfe für eine andere Behörde.